Planung B30 Ulm-Wiblingen (Kastbrücke) - Achstetten


Teilprojekt
B 30 Ulm-Wiblingen (Kastbrücke) - Achstetten
Verlegung der B 30

  1. Istzustand
  2. 2-bahniger Neubau der B 30 mit insgesamt 4 Fahrstreifen
  3. Ausbau der 2-bahnigen B 30 auf insgesamt 6 Fahrstreifen
  4. Bedarfsplanung
  5. Raumordnerische Planung
  6. Landespriorisierung
  7. Bisherige Planung
  8. Verlauf
  9. Besonderheiten
  10. Informationsmaterial

Istzustand
Der Streckenabschnitt der Bundesstraße 30 von Ulm-Wiblingen (Kastbrücke) bis Achstetten ist seit 1980 zweibahnig fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben.

Die erste Richtungsfahrbahn wurde bereits 1969 fertiggestellt. In diesem Zuge entstanden schon in den Sechzigerjahren Ortsumfahrungen für Achstetten-Stetten, Ulm-Donaustetten und Ulm-Gögglingen. Bei Erbach-Dellmensingen erfolgte eine Verlegung, wodurch die Straße weiter vom Ort abrückte.

 


2-bahniger Neubau der B 30 mit insgesamt 4 Fahrstreifen

Projekt-Nr. -
Teilprojekte -
Lage TK 7625, TK 7725
Baden-Württemberg
Region Donau-Iller
Stadtkreis Ulm, Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach
 
Ziele Anbindung des süddeutschen Raumes an die Autobahn bei Ulm. Verkehrliche Entlastung der Ortsdurchfahrten.
 
Zuständigkeit Regierungspräsidium Tübingen
 
Status Das Projekt ist seit 1980 fertiggestellt und unter Verkehr
 
Dringlichkeit Für einen Ausbau über den Bedarfsplan wird aktuell kein Bedarf gesehen.
Länge 11,5 km
Baukosten 22,9 Mio. DM
 
Planung Das Projekt ist seit 1980 fertiggestellt und unter Verkehr.

Im Zusammenhang mit dem Bau der Querspange der B 311 zur B 30 ging 2024 die nachträglich erbaute Anschlussstelle Erbach in Betrieb.

Im Regionalplan 2024 der Raumordnungsregion Donau-Iller wird ein 6-streifiger Ausbau von der AS Erbach bis AS Ulm-Wiblingen vorgeschlagen. Der Bund ist diesem Wunsch bisher nicht gefolgt: Ein Ausbau ist im aktuellen Bedarfsplan nicht enthalten.
 
Planfeststellung -
Bauvorbereitung -
Baubeginn ▪ 1960er-Jahre, 1-bahniger Neubau
▪ 1978 2-bahniger Ausbau
Verkehrsfreigabe ▪ 1969, 1-bahnig
▪ 1980, 2-bahnig
 
Bauwerke ▪ 22 Brückenbauwerke
▪ AS Ulm-Donaustetten
▪ AS Erbach (2024)

 

Ausbau der 2-bahnigen B 30 auf insgesamt 6 Fahrstreifen

Projekt-Nr. -
Teilprojekte -
Lage TK 7625, TK 7725
Baden-Württemberg
Region Donau-Iller
Stadtkreis Ulm, Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach
 
Ziele Verbesserung der Erreichbarkeit von Regionsteilen sowie Erhöhung der Verbindungsqualität und Leistungsfähigkeit des Straßennetzes in der Region Donau-Iller.
 
Zuständigkeit Regierungspräsidium Tübingen
 
Status Bisher hat der Bund weder einen Bedarf für einen Ausbau festgestellt noch hat das Land mit der Planung begonnen.
 
Dringlichkeit Für einen Ausbau über den Bedarfsplan wird aktuell kein Bedarf gesehen.
Länge 7,6 km
Baukosten -
 
Planung Im Regionalplan 2024 der Raumordnungsregion Donau-Iller wird ein 6-streifiger Ausbau von der AS Erbach bis AS Ulm-Wiblingen vorgeschlagen. Der Bund ist diesem Wunsch bisher nicht gefolgt: Ein Ausbau ist im aktuellen Bedarfsplan nicht enthalten.
 
Planfeststellung -
Bauvorbereitung -
Baubeginn -
Verkehrsfreigabe -
 
Bauwerke ▪ Umbau 14 Brückenbauwerke
▪ Umbau AS Ulm-Donaustetten

 


Bedarfsplanung

Priorisierung

Jahr
Bedarf
Bauart
Planung
1926
Erste Kategorie
Allgemeine Verbesserungen
Kraftwagenstraßenprogramm der Weimarer Republik
1956
Keine Kategorisierung
2-streifiger Neubau
Zehnjahresplan für die Bundesfernstraßen
1957
“Blaues Netz”
2-streifiger Neubau
Ausbauplan für die Bundesfernstraßen vom 27. Juli 1957
1969
Keine Kategorisierung
4-streifiger Ausbau
Linienbestimmung Bundesminister für Verkehr
1970
Stufe I
4-streifiger Ausbau
Gesamtverkehrswegeplan der Bundesrepublik Deutschland
1971
Stufe I
4-streifiger Ausbau
1. Bedarfsplan vom 30. Juni 1971
1973
Stufe I
4-streifiger Ausbau
Bundesverkehrswegeplan 1973
1976
Stufe Ia
4-streifiger Ausbau
2. Bedarfsplan vom 05. August 1976

 


Raumordnerische Planung

Landesentwicklungsplanung
Das Ausbauvorhaben erfüllt diverse Ziele und Grundsätze des noch immer aktuellen und geltenden Landesentwicklungsplans 2002 Baden-Württemberg:

  • 1.2 G In allen Teilräumen des Landes ist unter Berücksichtigung der weiteren Bevölkerungsentwicklung auf gleichwertige Lebensverhältnisse und eine tragfähige Sozialstruktur hinzuwirken. Dazu sind eine ausreichende Bereitstellung von Wohnraum, gesunde Umweltbedingungen, ein breites Angebot an Arbeitsplätzen unterschiedlicher Anforderungen, eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen und eine wohnortnahe Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen anzustreben.

  • 1.6 G Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Landes ist eine flächendeckende Versorgung mit moderner Infrastruktur sicherzustellen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Motorfunktion der Zentralen Orte stärkt, die räumliche Kooperation und den Leistungsaustausch fördert und die großräumige Einbindung des Landes gewährleistet. Dazu sind die infrastrukturellen Einrichtungen unter Beachtung von Leistungsfähigkeit,  Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit bedarfsgerecht und zukunftsorientiert auszubauen und zu vernetzen.

  • 1.7 G Siedlungsentwicklung und Verkehrsinfrastruktur sind so aufeinander abzustimmen, dass eine bedarfsgerechte Anbindung, Erschließung und Verflechtung aller Teilräume des Landes und eine Verminderung der verkehrsbedingten Immissionsbelastungen erreicht werden.

  • 2.2.1 Z Als Verdichtungsräume werden ausgewiesen: der baden-württembergische Teil des grenzüberschreitenden Verdichtungsraums Ulm/Neu-Ulm, der Bodenseeraum mit besonderer struktureller Prägung. 2.2.2.1 G Die Verdichtungsräume sind angemessen in nationale und internationale Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsnetze einzubinden. Der Leistungsaustausch mit benachbarten Räumen ist zu sichern. Die Funktionsfähigkeit der Verdichtungskerne als Verknüpfungsknoten zwischen regionalen und überregionalen Netzen ist zu stärken. 2.2.3.5 G Das Gesamtverkehrsnetz ist im Rahmen von integrierten Verkehrskonzepten funktions- und umweltgerecht auszubauen. Das Straßennetz ist so zu verbessern, dass eine ausreichend leistungsfähige Grundausstattung gewährleistet wird.

  • 2.6.1 G Das System der Entwicklungsachsen soll als Netz leistungsfähiger, gebündelter Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur das zentralörtliche System ergänzen und durch die Förderung der räumlichen Verflechtungen und des Leistungsaustauschs zur Festigung der dezentralen Siedlungsstruktur und zu einer ausgewogenen Raumentwicklung beitragen.

  • 2.6.2 Z Die landesbedeutsamen Entwicklungsachsen zur Förderung des großräumigen Leistungsaustauschs innerhalb des Landes und über die Landesgrenzen hinweg werden als Landesentwicklungsachsen im Anhang (A25 - A27) ausgewiesen und in Karte 3 dargestellt: (aus West Stuttgart/aus Nord Würzburg/Wertheim) - Ulm(/Neu-Ulm) (DZ) - Laupheim (MZ) - Biberach an der Riß (MZ) - Bad Waldsee (MZ) - Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten (OZ-Verbund) - Konstanz (OZ) - (Zürich).

  • 2.6.3 G In den Landesentwicklungsachsen sollen die für den großräumigen Leistungsaustausch notwendigen Infrastrukturen gebündelt und so ausgebaut werden, dass zwischen den Verdichtungsräumen sowie den Oberzentren unter Einbeziehung von Mittelzentren leistungsfähige Verbindungen gewährleistet sind, der Anschluss und die Entwicklung des Ländlichen Raums und der großen Erholungsräume gesichert sind und eine angemessene Einbindung des Landes und seiner Teilräume in die nationalen und transeuropäischen Netze erreicht wird.

  • 2.6.4.2 Z Im Ländlichen Raum sollen zur Förderung des Leistungsaustauschs zwischen den höheren Zentralen Orten und ihrer Stärkung als Versorgungs- und Arbeitsplatzzentren die Verkehrs- und Infrastrukturen in den Entwicklungsachsen angemessen weiterentwickelt werden.

  • 4.1.1 G Das Verkehrswesen ist so zu gestalten, dass es zu der angestrebten Entwicklung des Landes und seiner Teilräume sowie zur Festigung des Netzes der Zentralen Orte und zur Ausgestaltung der Entwicklungsachsen beiträgt. Dabei ist den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und Erfordernissen Rechnung zu tragen.

  • 4.1.2 G Dem Ausbau vorhandener Verkehrswege ist Vorrang vor dem Neubau einzuräumen. Die Flächeninanspruchnahme ist gering zu halten, wertvolle Böden sind zu schonen und die Zerschneidung großer zusammenhängender Freiflächen ist zu vermeiden. Nicht vermeidbare Eingriffe in die Landschaft sind möglichst vor Ort auszugleichen, vorzugsweise durch Reduzierung versiegelter Flächen.

  • 4.1.3 G Das Land ist bedarfsgerecht in die nationalen und transeuropäischen Verkehrsnetze für den Personen- und Gütertransport einzubinden. Dabei sind insbesondere die Europäische Metropolregion Stuttgart, der Europäische Verflechtungsraum Oberrhein und andere wirtschaftlich bedeutende Räume angemessen zu berücksichtigen.

  • 6.2.4 Z Wegen seiner einzigartigen funktionalen Vielfalt als Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturraum und als Freizeit-, Erholungs- und Tourismusgebiet, wegen seiner Bedeutung als Ökosystem und seiner herausgehobenen Funktion für die Wasserwirtschaft werden besondere regionale Entwicklungsaufgaben für den Bodenseeraum festgelegt. Der Bodenseeraum umfasst insbesondere den Verdichtungsraum und dessen Randzone sowie angrenzende Teile des Ländlichen Raums in den Regionen Bodensee-Oberschwaben und Hochrhein-Bodensee. Besondere regionale Entwicklungsaufgaben für den Bodenseeraum sind: die bessere Anbindung des Bodenseeraums an den Fernverkehr, insbesondere durch Attraktivitätssteigerungen auf den Bahnstrecken Stuttgart - Singen - Konstanz, Offenburg - Singen - Konstanz, Ulm - Friedrichshafen - Lindau und der Bodensee-Gürtelbahn sowie durch die angemessene Fortentwicklung des Fernstraßennetzes und des Flughafens Friedrichshafen.

  • 6.2.5 Z Wegen seiner besonderen Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des baden-württembergisch-bayerischen Grenzraums, seiner Stellung als Wissenschaftsstadt und seiner Ausstrahlung in die benachbarten Regionen Bodensee-Oberschwaben und Ostwürttemberg werden besondere regionale Entwicklungsaufgaben für den Raum Ulm festgelegt. Der Raum umfasst baden-württembergische Teile der Region Donau-Iller, insbesondere den Verdichtungsraum Ulm/Neu-Ulm. Besondere regionale Entwicklungsaufgaben für den Raum Ulm sind: die Weiterentwicklung der Knotenpunktsfunktion von Ulm im Netz der transeuropäischen Verkehrswege.


Regionalplanplanung
Das Vorhaben steht im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des Regionalplans 2024 der Region Donau-Iller:

  • A I G (1) Die Region Donau-Iller soll als Verantwortungsgemeinschaft für den gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum über die Landesgrenze hinweg zum Wohle der Bevölkerung weiterentwickelt werden. Hierzu sollen vermehrt auch die Instrumente der Regionalentwicklung genutzt werden.
     
  • B V 1 G (1) Die Verkehrsinfrastruktur in der Region soll so erhalten und ländergrenzüberschreitend weiterentwickelt werden, dass sie zur Stärkung und langfristigen Sicherung der Region als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum beiträgt und die angestrebten Flächennutzungen ermöglicht. Das Gesamtverkehrssystem soll dazu so entwickelt werden, dass es die Einbindung der Region in das nationale und transeuropäische Netz sowie Verbindungen mit benachbarten Regionen sicherstellt und weiter verbessert, eine flächenhafte innerregionale Erschließung gewährleistet und Erreichbarkeitsdefizite von Regionsteilen abbaut, die Anbindung zentralörtlicher Einrichtungen sowie die Verkehrsverhältnisse im Verdichtungsraum weiter verbessert, den spezifischen Mobilitätsanforderungen der gesamten Bevölkerung Rechnung trägt, die Bündelung der Verkehre entlang der Verbindungen des kontinentalen, großräumigen und überregionalen Verkehrs fördert, und optimale Voraussetzungen für den Güterverkehr bereitstellt.
     
  • B V 1.1 G (1) Das Straßennetz der Region soll erhalten sowie leistungsfähig weiterentwickelt werden. Die Verbindungen der Region zu den europäischen Metropolregionen und zu den benachbarten Regionen sowie die innerregionale Erschließung sollen verbessert werden.

  • B V 1.1.2 V (2) Zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Regionsteilen sowie zur Erhöhung der Verbindungsqualität und Leistungsfähigkeit des Straßennetzes werden die Weiterentwicklung und der bedarfsgerechte Ausbau folgender Straßenabschnitte vorgeschlagen und in der Raumnutzungskarte dargestellt: B 30 Ausbau AS Dellmensingen - AD Neu-Ulm (B 28/B 30).
     
  • B V 1.4 G (1) Das Güterverkehrssystem in der Region soll bedarfsgerecht weiterentwickelt und optimiert werden.
     
  • B V 1.4.3 G (1) Im Nord-Süd-Verkehr sowie im Ost-West-Verkehr soll eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur für den Straßengüterverkehr in der Region bereitgestellt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. 

 


Landespriorisierung
In der letzten Priorisierung des Landes Baden-Württemberg ist das Ausbauprojekt nicht enthalten. Sie konzentriert sich auf eine Umsetzungsreihenfolge für die Projekte im Bedarfsplan 2016 des Bundes. Das Vorhaben ist jedoch nicht in diesem Bedarfsplan enthalten.

 


Bisherige Planung
Die Planung erfolgte ab 1969 unter der Bezeichnung „B 30: Wiblingen – Äpfingen“ und ab 1975 unter „A 89: Wiblingen – Äpfingen”. Der Bau begann unter der Bezeichnung „A 89: Wiblingen – Äpfingen” und wurde schließlich als „B 30: Wiblingen – Achstetten/Nord“ abgeschlossen. Im Zuge der Maßnahme wurde die bereits 1969 zweistreifig neu erbaute B 30 von Ulm-Wiblingen (Kastbrücke) bis Achstetten 2-bahnig mit insgesamt 4 Fahrstreifen ausgebaut.

Mit der Neunummerierung des deutschen Autobahnnetzes hatte der gesamte geplante neue Streckenzug der B 10 neu, B 30 neu und B 30 von Günzburg über Neu-Ulm, Biberach an der Riß und Ravensburg nach Friedrichshafen am 1. Januar 1975 die Bezeichnung „Bundesautobahn 89” erhalten.

1978 startete der Ausbau zur A 89. 1979 kam jedoch mit dem Bundesverkehrswegeplan 1980 und schließlich mit dem neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen von 1980 das Aus für fast alle Autobahnplanungen in Baden-Württemberg. Folglich wurden auch die Pläne für die A 89 verworfen. Der Bundesverkehrswegeplan 1980 sah die Fortführung der Bundesautobahn 89 als Bundesstraße 30 vor. Die begonnenen Arbeiten wurden unter der Bezeichnung „Bundesstraße 30” fortgeführt.

1980 wurde der Ausbau abgeschlossen und die zweibahnige Straße von Ulm-Wiblingen (Kastbrücke) bis Achstetten für den Verkehr freigegeben.

Der Ausbau erfolgte auf einer Länge von ca. 11,5 km und kostete rund 22,9 Millionen Deutsche Mark.

2024 gelangte der Wunsch nach einem Ausbau in der Raumordnungsregion Donau-Iller in den Regionalplan. Aus Bundessicht besteht jedoch aktuell kein Ausbaubedarf. Das Vorhaben befindet sich ebenfalls nicht im aktuellen Bedarfsplan des Bundes. Begründet wird das Vorhaben mit der Fertigstellung der Querspange der B 311 von Erbach bis Dellmensingen (B 311/B 30). Das Verkehrsaufkommen werde im nördlichen Abschnitt der B 30 zunehmen. In Verbindung mit dem Neu- bzw. Ausbau der B 10 zwischen dem Autobahndreieck Neu-Ulm (B 28/B 30) und der Anschlussstelle Nersingen (A 7) wird eine weitere Steigerung des Verkehrsaufkommens auf der B 30 im Abschnitt von der AS Erbach bis zum AD Neu-Ulm (B 28/B 30) erwartet. Um Überlastungen mit Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßennetz zu vermeiden, soll die B 30 in diesem Abschnitt sechsstreifig ausgebaut werden.

 


Verlauf
Die Neubaustrecke verläuft von Achstetten östlich parallel zur alten Bundesstraße 30 bis Ulm-Wiblingen, jedoch unter Umfahrung der Gemeinden und Ortslagen. Ab Ulm-Donaustetten verläuft sie in einiger Entfernung parallel zur Donau.

 


Besonderheiten
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Informationsmaterial

Literatur

 

Letzte Aktualisierung: 05. Sep. 2026
Seite erstellt am: 30. Juni 2025