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Bedarfsplanung der Bundesfernstraßen in Oberschwaben
- Bundesverkehrswegeplan 2030 in Oberschwaben
- Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 ist die Bundesstraße 30 mit vier Hauptprojekten vertreten:
- Politisch abgelehnt:
Maßgeblich für den Neu- und Ausbau der Bundesfernstraßen in Deutschland ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Er wird vom Deutschen Bundestag als rechtsverbindliche Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz beschlossen. Grundlage des Bedarfsplans ist der Bundesverkehrswegeplan. Dieser ist zwar nicht rechtsverbindlich, in der Bevölkerung jedoch deutlich bekannter als der darauf aufbauende Bedarfsplan.
Bundesverkehrswegeplan 2030 in Oberschwaben
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Grundlage für die bundesweite Planung der Verkehrsinfrastruktur bis zum Jahr 2030. Auf seiner Grundlage wurde der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 erstellt. Dieser enthält die für den Neu- und Ausbau der Bundesstraßen und Autobahnen maßgeblichen Projekte des Bundes.
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 ist die Bundesstraße 30 mit vier Hauptprojekten vertreten:
- Biberach (Jordanbad) - Hochdorf
keine Teilprojekte
4-streifiger Ausbau vom bestehenden Ausbauende bei Biberach (Jordanbad) bis zur Rißbrücke bei Hochdorf
Bedarfsplan-Einstufung: Vordringlicher Bedarf
Nach der Zielsetzung der Bundesregierung sollte das Projekt bis 2030 fertiggestellt oder zumindest begonnen werden. Eine Planung findet derzeit nicht statt.
- Enzisreute - Gaisbeuren
Zwei Teilprojekte: Ortsumfahrung Gaisbeuren, Ortsumfahrung Enzisreute
Das Projekt umfasst den Aus- und Neubau der B 30 vom bestehenden Ausbauende nördlich von Baindt bis zum Urbachviadukt bei Bad Waldsee. Vorgesehen sind ein vierstreifiger Ausbau der bestehenden Trasse sowie eine vierstreifige Neubaustrecke zur Umfahrung von Enzisreute und Gaisbeuren. Für Gaisbeuren kommt alternativ eine Unterflurtrasse in Betracht.
Bedarfsplan-Einstufung: Vordringlicher Bedarf
Nach der Zielsetzung der Bundesregierung sollte das Projekt bis 2030 fertiggestellt oder zumindest begonnen werden. Das Regierungspräsidium Tübingen nahm nach eigenen Angaben im November 2022 die Planung auf. 2025 übernahm ein privater Generalplaner die Planung.
- Ravensburg/Eschach - Baindt
keine Teilprojekte
Das Projekt umfasste den letzten Bauabschnitt der Großen Ortsumfahrung Ravensburg. Vorgesehen war ein vierstreifiger Neubau vom Ausbauende Ravensburg-Süd bis zum Gewerbegebiet Karrer. Von dort sollte die B 30 zweistreifig bis zur bestehenden B 30 bei Untereschach weitergeführt werden. Die neue Trasse dient insbesondere der Entlastung von Ravensburg und Untereschach. Im weiteren Verlauf wurde die B 467 von Untereschach bis Obereschach nach Westen verlegt, um auch Obereschach zu umfahren.
Bedarfsplan-Einstufung: Laufend und fest disponiert
Das Projekt ist abgeschlossen. Die Große Ortsumfahrung Ravensburg wurde im Dezember 2019 vollständig für den Verkehr freigegeben.
- Friedrichshafen (B 31) - Ravensburg/Eschach
keine Teilprojekte
Vorgesehen ist ein vierstreifiger Neubau von der B 31 neu in Friedrichshafen bis zum Anschluss Karrer an die Große Ortsumfahrung Ravensburg. Die Strecke soll Lochbrücke, Siglishofen, Reute, Buch und Meckenbeuren umgehen. Je nach Variante sind auch Umfahrungen von Liebenau und Langentrog vorgesehen.
Bedarfsplan-Einstufung: Vordringlicher Bedarf
Nach der Zielsetzung der Bundesregierung sollte das Projekt bis 2030 fertiggestellt oder zumindest begonnen werden. Nach Angaben des baden-württembergischen Verkehrsministeriums befindet sich das Vorhaben seit 1979 ununterbrochen in Planung.
Politisch abgelehnt:
Im Gegensatz zu allen vorherigen Bundesverkehrswege- und Bedarfsplänen enthält der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 mehrere Projekte der B 30 zwischen Ulm und Friedrichshafen nicht mehr. Betroffen ist der Streckenabschnitt von Hochdorf bis Bad Waldsee.
Die baden-württembergische Landesregierung aus Bündnis 90/Die Grünen und SPD sah im Jahr 2013 keinen ausreichenden verkehrlichen Bedarf für diese Projekte. Sie verzichtete deshalb darauf, die entsprechenden Streckenabschnitte für den Bundesverkehrswegeplan anzumelden. Dieser wurde damals noch unter dem Arbeitstitel Bundesverkehrswegeplan 2015 vorbereitet und später als Bundesverkehrswegeplan 2030 veröffentlicht.
Für die nicht angemeldeten Streckenabschnitte von Hochdorf bis Bad Waldsee stellte die Landesregierung 2014 stattdessen einen abschnittsweisen dreistreifigen Ausbau zwischen den Ortslagen in Aussicht. Für einen Ausbau der Ortsumfahrung Bad Waldsee sah sie keinen Bedarf.
Damit wurde der weitere Ausbau der B 30 zwischen Hochdorf und Bad Waldsee aus dem Bedarfsplan herausgehalten. Der Streckenabschnitt droht dadurch langfristig zu einem Nadelöhr zu werden. Mit zunehmender Verkehrsbelastung sind auch zusätzliche Belastungen für die Bevölkerung und weitere Unfallrisiken zu erwarten.
Von der Landesregierung abgelehnte Ausbauprojekte:
- Hochdorf - Oberessendorf
Ursprünglich vorgesehen: vierstreifiger Aus- und Neubau
Kein Bedarf im Bedarfsplan, da die Landesregierung das Projekt 2013 nicht beim Bund angemeldet hatte.
Die Landesregierung verwies 2013 und 2014 auf einen geplanten abschnittsweisen dreistreifigen Ausbau zwischen Unteressendorf und Hochdorf. Für einen dreistreifigen Ausbau der übrigen zweistreifigen Streckenabschnitte sah sie keinen Bedarf.
Die Planung für den dreistreifigen Ausbau wurden inzwischen eingestellt. Eine Planung findet aktuell nicht statt.
- Oberessendorf - Bad Waldsee (Nord)
Ursprünglich vorgesehen: vierstreifiger Neubau
Kein Bedarf im Bedarfsplan, da die Landesregierung das Projekt 2013 nicht beim Bund angemeldet hatte.
Die Landesregierung verwies 2013 und 2014 auf einen abschnittsweisen dreistreifigen Ausbau zwischen den Ortslagen. Für eine Umfahrung der Ortslagen sah sie keinen Bedarf.
Eine Planung findet aktuell nicht statt.
- Ausbau Ortsumfahrung Bad Waldsee
Ursprünglich vorgesehen: vierstreifiger Ausbau
Kein Bedarf im Bedarfsplan, da die Landesregierung das Projekt 2013 nicht beim Bund angemeldet hatte.
Die Landesregierung lehnte 2013 und 2014 sowohl einen drei- als auch einen vierstreifigen Ausbau ab. Einen grundsätzlichen Ausbaubedarf sah sie nicht.
Eine Planung findet aktuell nicht statt.
Seite erstellt am: 14. Feb. 2021