Maut


Lkw-Maut
Lkw-MautSeit dem 1. Juli 2024 ist die Bundesstraße 30 für Lkw und ähnliche Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen vollständig mautpflichtig. Zuvor, ab dem 1. Juli 2018, galt die Mautpflicht bereits für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Bereits am 1. Juli 2015 wurden die zweibahnigen Streckenabschnitte mautpflichtig, zunächst für Lkw ab 12 Tonnen, bevor diese Regelung zum 1. Oktober 2015 auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen ausgeweitet wurde.

Die Mautpflicht besteht nach §1 Bundesfernstraßenmautgesetz für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder für den Güterkraftverkehr verwendet werden und deren zulässige Gesamtmasse - einschließlich Anhänger - mehr als 3,5 Tonnen beträgt.

Von der Maut befreit sind

  • Kraftomnibusse,
  • Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes,
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
  • Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden und
  • landwirtschaftliche Fahrzeuge, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h erreichen.

 

Pkw-Maut
Pkw-MautDie Bundesstraße 30 ist für Pkw, Motorräder, Mofas, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge mit weniger als 3,6 Tonnen zulässige Gesamtmasse mautfrei.

Bis 2021 war in Deutschland die Einführung einer sogenannten Infrastrukturabgabe geplant, die eine Maut für Pkw umfasst hätte. Diese Maut sollte auch für Wohnmobile und andere Fahrzeuge gelten, während bestimmte Fahrzeuge, wie etwa Elektroautos, von der Maut befreit gewesen wären. Die Infrastrukturabgabe wäre auch auf der B 30 zwischen Ulm und Friedrichshafen eingeführt worden, allerdings nur für deutsche Autofahrer. Fahrzeuge, die nicht in Deutschland zugelassen sind, hätten die Abgabe ausschließlich auf Autobahnen zahlen müssen, während alle Bundesstraßen, einschließlich der B 30, für sie kostenfrei geblieben wären.

Der Europäische Gerichtshof erklärte die geplante Abgabe jedoch durch ein Urteil vom 18. Juni 2019 für diskriminierend und untersagte ihre Einführung. Das Gericht sah einen Verstoß gegen EU-Recht, da deutsche Autofahrer die gezahlte Abgabe durch eine Steuererleichterung in gleicher Höhe bei der Kraftfahrzeugsteuer zurückerhalten hätten. Dies hätte dazu geführt, dass nur Halter von Fahrzeugen, die nicht in Deutschland zugelassen sind, die Abgabe hätten entrichten müssen. Damit scheiterte die Einführung der Pkw-Maut in Deutschland bis 2021.

 


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Letzte Aktualisierung: 11. Apr. 2025
Seite erstellt am: 29. Dez. 2018