Planung B30n A7 - Neu-Ulm


Teilprojekt
B 30n A7 - Neu-Ulm
Verlegung der B 10

Istzustand
Die B 10 zweigt aktuell an der Anschlussstelle Neu-Ulm-Mitte von der B 28 ab. Sie führt durch Neu-Ulm zur Anschlussstelle Nersingen mit der A 7. Im weiteren Verlauf über Günzburg bis Vogelsang bei Augsburg, wurde die B 10 zur Staatsstraße 2509 und 2020, Kreisstraße GZ 4 sowie im Bereich von Leipheim zur Gemeindestraße abgestuft und teilweise renaturiert.

Die Planung von 1969 sah beginnend an einem neu zu errichtenden Autobahndreieck mit der A 8 bei Bubesheim, eine Führung der B 10 neu zwischen Echlishausen und Bühl, dann Nersingen südlich umfahrend, bis zu einem neu zu errichtenden Autobahnkreuz Nersingen mit der A 7 vor. Von dort war eine Weiterführung als B 30 neu bis zum „Wiblinger Kreuz“ vorgesehen. Diese Planung hatte eine Länge von ca. 20,2 km und ist weitgehend im „Der Große ADAC Generalatlas 1974“ dargestellt.

1975 erhielt die gesamte Planung aus B 10 neu und B 30 neu die Bezeichnung „Bundesautobahn 89“. In der Karte „Netz der Bundesautobahnen und Bundesstraßen 1976“ ist die Planung der A 89 von einem neu zu errichtenden Autobahndreieck mit der A 8 bei Bubesheim an Kissendorf und Pfaffenhofen an der Roth vorbei bis zu einem neu zu errichtenden Autobahnkreuz mit der A 7 enthalten. Eine Verknüpfung der beiden autobahnähnlichen Straßen sollte im Waldgebiet zwischen Reutti, Finningen und Holzheim erfolgen. Von dort war eine Weiterführung zum „Wiblinger Kreuz“ vorgesehen. Diese Planung hatte eine Länge von ca. 21,8 Kilometer. 

1980 wurden die Pläne im Zuge der A 89 aufgegeben. Die Planung der B 10 neu von der A 8 bei Bubesheim bis zum AK Nersingen wurde 1980 aufgegeben. Vorgesehen war nun eine Weiterführung der Bundesstraße 30, als B 30 neu, vom „Wiblinger Kreuz“ bis zur A 7. Diese Pläne entfielen 1986 mit einem neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und wurden durch neue Planungen im Zuge der B 10 ersetzt.

Der Streckenabschnitt der nun als B 10 neu bezeichneten Straße, vom Anschluss Neu-Ulm-Mitte bis Schwaighofen, war bereits 1980 zweibahnig unter Verkehr. Die B 30 neu von Schwaighofen bis zur A 7 wurde als einbahnige B 10 neu erbaut und ging 1992 in Verkehr. Die Erweiterung um eine zweite Fahrbahn erfolgte bis 2022.

Der übrige Streckenabschnitt vom „Wiblinger Kreuz“ bis Schwaighofen war als B 30 neu geplant und wurde 1986 ebenfalls aufgegeben, wird jedoch seit dem Bundesverkehrswegeplan 2003 als „B 10 Südosttangente Neu-Ulm“ wieder weiterverfolgt. Das teilweise fertiggestellte „Wiblinger Kreuz“ am heutigen Ausbauende der B 30 wurde in Autobahndreieck Neu-Ulm umbenannt.

Nachteilig wirkte sich auf die Planung aus, dass die Stadt Neu-Ulm in den 1970er-Jahren zur Erschließung neuer Gewerbegebiete nicht auf den Bau der neuen Bundesfernstraße warten wollte. Die „Europastraße“, die heutige B 10, wurde rasch errichtet, und zwar parallel und in geringem Abstand zur Bundesplanung. Gleichzeitig ergaben sich auf Bundesebene erhebliche Finanzierungsprobleme im Bundesfernstraßenbau. Es vollzog sich ein Wertewandel hin zur Umweltsensibilisierung.

Ziel der Planung war gemeinsam mit der B 10 neu eine bessere Anbindung des süddeutschen Raumes und Doppelzentrums Ulm/Neu-Ulm an Günzburg und im weiteren Verlauf an Augsburg und München.

 


2-bahniger Neubau der B 30 mit insgesamt 4 Fahrstreifen

Projekt-Nr. -
Teilprojekte -
Ersatzplanung


• B 10 Nersingen - Neu-Ulm
• B 10 Südosttangente Neu-Ulm
 
Lage



TK 7526, TK 7626
Bayern
Region Donau-Iller
Landkreis Neu-Ulm
 
Ziele

Anbindung des süddeutschen Raumes und Doppelzentrums Ulm/Neu-Ulm an Günzburg und im weiteren Verlauf an Augsburg und München.
 
Zuständigkeit

Staatliches Bauamt Krumbach
Abteilung S1 (Neu-Ulm)
 
Status

Die südliche Planung wurde 1986 aufgegeben. Die nördliche Planung wurde durch einen Neubau der B 10 ersetzt.
 
Dringlichkeit Kein Bedarf
Länge 6,9 - 11,0 km
Baukosten -
 
Planung -
 
Planfeststellung -
Bauvorbereitung -
Baubeginn -
Verkehrsfreigabe -
 
Bauabschnitte -
 
Bauwerke -

 


Bedarfsplanung

Priorisierung

Jahr
Bedarf
Bauart
Planung
1969
Ohne Kategorisierung
4-streifiger Neubau
Linienbestimmung Bundesminister für Verkehr
1970
Stufe I
4-streifiger Neubau
Gesamtverkehrsplan
1971
Stufe I
4-streifiger Neubau
1. Bedarfsplan vom 30. Juni 1971
1973
Stufe I
4-streifiger Neubau
Bundesverkehrswegeplan 1973
1976
Stufe Ib
möglicher weiterer Bedarf
4-streifiger Neubau
2. Bedarfsplan vom 05. August 1976
1979
Stufe I
Stufe II
2-streifiger Neubau
4-streifiger Neubau
Bundesverkehrswegeplan 1980
1980
Stufe I
Stufe II
2-streifiger Neubau
4-streifiger Neubau
3. Bedarfsplan vom 25. August 1980
1985
Kein Bedarf
-
Bundesverkehrswegeplan 1985
1986
Kein Bedarf
-
4. Bedarfsplan vom 21. April 1986

 

Gesamtwirtschaftlicher Nutzen
-
 

Umweltbewertung
-
 

Raumordnerische Bewertung
-
 

Städtebauliche Bewertung
-

 


Raumordnerische Planung

Landesentwicklungsplanung
-


Regionalplanplanung
-

 


Landespriorisierung
-

 


Bisherige Planung
-

 


Verlauf
Die südliche Planung wurde nicht realisiert. Die nördliche Planung wurde durch einen Neubau der B 10 ersetzt, der bislang noch nicht abgeschlossen ist. Dieser Neubau folgt im Wesentlichen der nördlichen Planung der aufgegebenen B 30 neu.

 


Besonderheiten
-

 


Informationsmaterial

Literatur

 

Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2025
Seite erstellt am: 29. Juni 2025