Planung Günzburg - Neu-Ulm


Hauptprojekt
B 10n, B 30n Günzburg - Neu-Ulm
2 Teilprojekte

 
Planung Günzburg - Neu-Ulm

2-bahniger Neubau der B 10 und B 30 mit insgesamt 4 Fahrstreifen

Teilprojekte B 10n Günzburg (A 8) - A 7
B 30n A 7 - Neu-Ulm

Gemeinsames Kreuzungsbauwerk:
Kreuz Nersingen
 
Ersatzplanung B 10 Nersingen - Neu-Ulm
B 10 Südosttangente Neu-Ulm
 
Lage TK 7526, TK 7527, TK 7626, TK 7627
Bayern und Baden-Württemberg
Region Donau-Iller
Landkreis Günzburg, Neu-Ulm und Stadtkreis Ulm
 
Zuständigkeit Bayerischer Teil:
Staatliches Bauamt Krumbach
Abteilung S1 (Neu-Ulm) und S3 (Günzburg)
 
Baden-württembergischer Teil:
Regierungspräsidium Tübingen
 
Länge ca. 20,2 - 21,8 km
 
Baukosten Schwaighofen – Nersingen (A 7)
2-bahnig, 4-streifiger-Ausbau
49,3 Mio. Euro

Sonst nicht bekannt
 
Baubeginn 1976
Wiblinger Kreuz
2-bahnig, 4-streifig (1,6 km) als A 89
 
1989
Schwaighofen – Nersingen (A 7)
1-bahnig, 2-streifig (3,8 km) als B 10
 
2019
Schwaighofen – Nersingen (A 7)
2-bahnig, 4-streifig (5,5 km) Ausbau als B 10
 
Verkehrsfreigabe 1981
Wiblinger Kreuz
2-bahnig, 4-streifig (1,6 km) als B 30
 
1992
Schwaighofen - Nersingen (A 7)
1-bahnig, 2-streifig (3,8 km) als B 10
 
2022
Schwaighofen – Nersingen (A 7)
2-bahnig, 4-streifig (5,5 km) Ausbau als B 10
 
Status Die ursprüngliche Planung der B 10n und B 30n von 1969 wurde im Jahr 1986 von Günzburg bis zum heutigen Autobahndreieck Neu-Ulm aufgegeben. Das heutige Autobahndreieck Neu-Ulm war als „Wiblinger Kreuz“ konzipiert. Dieser Anschluss wurde auch „Ringbrücke“ genannt. Am „Wiblinger Kreuz“ sollten sich die Autobahnen 80 und 89 planfrei kreuzen. Heute treffen sich dort die Bundesstraßen 28 und 30.

Erbaut wurde im anschließenden südwestlichen Streckenabschnitt die B 30n nur auf dem Teilabschnitt vom Autobahndreieck Neu-Ulm bis Ulm-Wiblingen sowie das „Wiblinger Kreuz“, das heute die Bezeichnung „Autobahndreieck Neu-Ulm“ trägt und seit 1981 teilweise fertiggestellt und teilweise unter Verkehr ist.

1975 wurde die Bundesstraßenplanung aus B 10n und B 30n zur Bundesautobahn 89 umgewidmet. Diese Planung endete 1980 mit einer erneuten Umwidmung in Bundesstraße 10 und 30. Vor diesem Hintergrund ist es weniger verwunderlich, dass die B 30 noch heute zwischen Ulm-Wiblingen und dem Autobahndreieck Neu-Ulm blau beschildert ist.

Die Planung der B 10n wurde vollständig aufgegeben. Aus der nördlichen Planung der B 30n entstand die Planung der „B 10 Nersingen – Neu-Ulm“. Die südliche - in Ost-West-Richtung verlaufende – Planung der B 30n wurde aufgegeben.

Das bereits im Zuge der südlichen Planung der B 30n errichtete Kreuzungsbauwerk mit der A 7 wurde in den Jahren 2015/16 abgebrochen und durch einen Durchlass ersetzt. Am nördlichen Kreuzungsbauwerk bei Nersingen wurden die Brücken bereits für eine zweibahnige Verkehrsführung ausgelegt. Heute bildet die Anlage den Anschluss Nersingen an die A 7. Bis zum vollständigen Ausbau zum „Kleeblatt“ im Jahr 2022 war sie jedoch nur einbahnig unter Verkehr. Obwohl das Bauwerk heute baulich einem Autobahnkreuz entspricht, wird es weiterhin offiziell als Anschlussstelle bezeichnet.

Die Planung der „B 10 Nersingen – Neu-Ulm“ besteht aus zwei Teilprojekten: Das Teilprojekt „B 10 Nersingen – östlich Neu-Ulm“ ging 1992 als einbahnige, zweistreifige Bundesstraße unter Verkehr und wurde bis 2022 zweibahnig, vierstreifig ausgebaut. Das Teilprojekt „B 10 Südosttangente Neu-Ulm“ ist im Bedarfsplan von 2016 als „Weiterer Bedarf“ enthalten.

Von der ursprünglichen Gesamtplanung mit zwei Teilabschnitten aus B 10n und B 30n ist nur der ursprünglich Nord-Süd verlaufende Teilabschnitt der B 30n übrig geblieben. Dieser gliedert sich in drei Bereiche: Der südwestliche Teilabschnitt der B 30n wurde 1981 von Ulm-Wiblingen bis zum Autobahndreieck Neu-Ulm fertiggestellt, der nördlich anschließende Mittelabschnitt trägt heute die Bezeichnung „B 10 Südosttangente Neu-Ulm“ und der letzte Abschnitt heißt „B 10 Nersingen – östlich Neu-Ulm“.

Die B 10 wurde in den Jahren 2015 und 2016 schrittweise von Nersingen über Günzburg bis Vogelsang (bei Augsburg) herabgestuft. Sie ist damit keine Bundesstraße mehr. Die B 10n wird somit definitiv nicht mehr realisiert. Um die Ortslagen zwischen der A 7 und A 8 vom Durchgangsverkehr zu entlasten, ist dieser Streckenabschnitt der ehemaligen B 10 bereits seit dem Jahr 2006 generell für den Durchgangsverkehr ab 12 Tonnen gesperrt. Das Landratsamt Neu-Ulm nennt hierzu bestimmte Ausnahmen.

 


Alle Planungen

Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2025
Seite erstellt am: 16. Feb. 2021