Finanzierung von Bundesfernstraßen


  1. Finanzierung durch den Bund
  2. Neuordnung der Autobahnfinanzierung ab 2027
  3. Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP)

Finanzierung durch den Bund
In Deutschland finanziert der Bund grundsätzlich die Bundesfernstraßen. Dazu gehören die Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Die Finanzierung umfasst insbesondere die Unterhaltung, die Erhaltung und Sanierung sowie den Neu- und Ausbau der Straßen.

Die erforderlichen Mittel stammen vor allem aus dem Steueraufkommen des Bundes und den Einnahmen aus der Lkw-Maut. Sie werden im Rahmen des Bundeshaushalts und der jeweiligen Finanzplanung bereitgestellt.

Bei der Finanzierung ist zwischen der konventionellen Finanzierung aus öffentlichen Haushaltsmitteln und Modellen mit privater Beteiligung zu unterscheiden.

Die sogenannte private Vorfinanzierung, bei der private Unternehmen die Baukosten zunächst übernehmen und der Bund diese später einschließlich Finanzierungskosten zurückzahlt, wurde bei einzelnen Straßenbauprojekten in den 1990er-Jahren und um die Jahrtausendwende eingesetzt. Dieses Modell wird heute nicht mehr in der damaligen Form angewendet. Ein wesentlicher Nachteil besteht darin, dass die spätere Rückzahlung einschließlich der Finanzierungskosten künftige Bundeshaushalte belastet.

Daneben kommen bei ausgewählten Projekten Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) zum Einsatz. Dabei übernimmt ein privater Vertragspartner bestimmte Aufgaben, die je nach Modell die Planung, den Bau, die Finanzierung, den Betrieb und die Erhaltung einer Straße umfassen können.

 


Neuordnung der Autobahnfinanzierung ab 2027
Am 7. Oktober 2026 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Finanzierung der Autobahn GmbH. Künftig soll die Finanzierung auf drei Säulen beruhen: Nutzerfinanzierung, Haushaltsmittel und privates Kapital. Kern der Reform ist eine begrenzte Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH ab 2027. Voraussetzung ist, dass sie künftig über einen Teil der Lkw-Mauteinnahmen verfügen kann. Damit sollen insbesondere langfristige Investitionen in die Sanierung und Modernisierung der Autobahnen erleichtert werden. Zugleich soll der Einsatz Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP) vereinfacht werden. Scheitert das Gesetzgebungsverfahren, bleibt es grundsätzlich bei der bisherigen Finanzierungsstruktur.

Eine Verbesserung der Finanzierung für Bundesstraßen, die nicht in der Verwaltung des Bundes stehen, ist derzeit nicht vorgesehen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass künftig auch Einnahmen aus der Lkw-Maut auf Bundesstraßen zur Finanzierung der Autobahnen herangezogen werden. Dadurch könnten die für Bundesstraßen verfügbaren Mittel weiter unter Druck geraten und zunehmend hinter dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf zurückbleiben.

 


Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP)
Bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften im Bundesfernstraßenbau vereinbaren der Bund und private Unternehmen eine langfristige Zusammenarbeit. Je nach Vertragsmodell übernimmt der private Partner mehrere Aufgaben entlang des Lebenszyklus einer Straße. Dazu können die Planung, der Bau, die Finanzierung, der Betrieb und die Erhaltung gehören.

Die Vertragslaufzeiten betragen bei entsprechenden Straßenbauprojekten häufig mehrere Jahrzehnte, vielfach rund 30 Jahre.

Der Bund verbindet mit ÖPP unter anderem die Erwartung, Bau- und Erhaltungsmaßnahmen wirtschaftlicher umzusetzen und Effizienzpotenziale bei Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung zu erschließen. Durch die Bündelung dieser Aufgaben sollen außerdem die Bauqualität und die langfristige Verfügbarkeit der Infrastruktur verbessert werden.

ÖPP sind jedoch nicht automatisch wirtschaftlicher als eine konventionelle Beschaffung. Ob ein Projekt Vorteile bietet, muss anhand der Kosten, der Risiken und der erwarteten Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit beurteilt werden.
Die Beteiligung privater Unternehmen stellt keine materielle Privatisierung der Bundesfernstraßen dar. Die Straßen bleiben grundsätzlich in öffentlicher Hand. Private Unternehmen übernehmen lediglich die vertraglich vereinbarten Aufgaben.

Im Bundesfernstraßenbau sind insbesondere das A-Modell und das F-Modell bekannt. Daneben kommen weitere Vertragsformen zur Anwendung, darunter Funktionsbauverträge.
 

A-Modell
Das A-Modell wurde im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen im Jahr 2005 entwickelt. Es diente insbesondere dazu, den mehrstreifigen Ausbau stark belasteter Autobahnabschnitte unter Beteiligung privater Betreiber zu ermöglichen.

Bei diesem Betreibermodell übernimmt ein privates Unternehmen je nach vertraglicher Ausgestaltung den Ausbau, die Finanzierung, den Betrieb und die Erhaltung eines Autobahnabschnitts. Als Gegenleistung erhält es während der Vertragslaufzeit eine vertraglich vereinbarte Vergütung, die sich insbesondere aus dem Lkw-Mautaufkommen im jeweiligen Konzessionsabschnitt oder einem Anteil daran zusammensetzen kann. Ergänzend kann eine staatliche Anschubfinanzierung vorgesehen sein.

Das A-Modell verbindet damit den Ausbau und die langfristige Bewirtschaftung einer Straße mit einer privaten Finanzierung und einer Vergütung über die Vertragslaufzeit. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Projekt und den vertraglichen Vereinbarungen.
 

F-Modell
Das sogenannte F-Modell beruht auf dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz von 1994. Es ermöglicht, Bau, Erhaltung und Betrieb bestimmter Straßenbauwerke oder Straßenabschnitte privaten Betreibern zu übertragen und diese teilweise privat finanzieren zu lassen.

Anders als beim A-Modell kann der Betreiber beim F-Modell zur Refinanzierung seiner Investitionen und Betriebskosten eine Maut von den Nutzern erheben. Diese kann grundsätzlich auch Pkw erfassen.

Der Anwendungsbereich ist gesetzlich begrenzt. Er umfasst insbesondere Brücken, Tunnel und Gebirgspässe im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie mehrstreifige Bundesstraßen mit getrennten Fahrbahnen für die beiden Fahrtrichtungen.

Das F-Modell unterscheidet sich damit vor allem durch die unmittelbare Erhebung einer nutzerbezogenen Maut durch den privaten Betreiber von anderen Formen der Finanzierung und Vergütung.


Funktionsbauverträge
Funktionsbauverträge sind eine besondere Form der Vergabe von Bau- und Erhaltungsleistungen im Straßenbau. Sie verbinden die Herstellung oder grundlegende Erneuerung eines Straßenabschnitts mit der anschließenden baulichen Erhaltung.

Im Unterschied zu herkömmlichen Bauverträgen, übernimmt der Auftragnehmer bei einem Funktionsbauvertrag auch Verantwortung für die Erhaltung des von ihm hergestellten oder erneuerten Straßenabschnitts. Die Vertragslaufzeit kann sich über mehrere Jahre bis hin zu mehreren Jahrzehnten erstrecken.

Ziel ist es, die Qualität und Gebrauchstauglichkeit der Straße über einen längeren Zeitraum sicherzustellen und den Erhaltungsaufwand über den gesamten Lebenszyklus zu optimieren. Durch die frühzeitige Einbindung der Erhaltung sollen außerdem unnötige Eingriffe in den Verkehr vermieden werden.

Letzte Aktualisierung: 14. Okt. 2026
Seite erstellt am: 16. Feb. 2021