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Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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Deutsche Verkehrszahlendatenbank
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Deutsche Verkehrszahlendatenbank
Verkehrszahlen der Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland von 2005-2019.
Hier finden Sie die Ergebnisse der in der Regel alle fünf Jahre stattfindenden manuellen bundesweiten Straßenverkehrszählung auf den Bundesfernstraßen in Deutschland sowie die Fortschreibung und Hochrechnung der Ergebnisse der Straßenverkehrszählung und der sogenannten temporären Messungen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen.
Die Aufbereitung der Rohdaten, Aktualisierung und Bereitstellung der Datenbank ist mit großem Aufwand verbunden. Über eine kleine Spende freuen wir uns. Vielen Dank!
Verkehrszahlen der Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland von 2005-2019.
Hier finden Sie die Ergebnisse der in der Regel alle fünf Jahre stattfindenden manuellen bundesweiten Straßenverkehrszählung auf den Bundesfernstraßen in Deutschland sowie die Fortschreibung und Hochrechnung der Ergebnisse der Straßenverkehrszählung und der sogenannten temporären Messungen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen.
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Verkehrszahlen 2019
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Nr.
B-Rang
L-Rang
Land
Straße
Abschnitt
DTV
SV
BPL
3.570
(2.327)
142
(98)
SH
A 1
A 1
AS Heiligenhafen-Mitte (6) - AS Jahnshof (8)Nr.
1
1
(1)
B-Rang
3.570
3.570
(2.327)
L-Rang
142
142
(98)
Land
SH
SH
DTV
19.100
19.100
SV
1.795
(9,4%)
1.795
(9,4%)
BPL
Zählstelle: 1631 0516
Bemerkung: -
Bemerkung: -
19.100
1.795
(9,4%)
(9,4%)
3.332
(2.292)
128
(95)
SH
A 1
A 1
AS Jahnshof (8) - AS Oldenburg i.H.-Nord (9)Nr.
2
2
(2)
B-Rang
3.332
3.332
(2.292)
L-Rang
128
128
(95)
Land
SH
SH
DTV
20.643
20.643
SV
2.002
(9,7%)
2.002
(9,7%)
BPL
Zählstelle: 1631 0146
Bemerkung: -
Bemerkung: -
20.643
2.002
(9,7%)
(9,7%)
3.194
(2.254)
117
(88)
SH
A 1
A 1
AS Oldenburg i.H.-Nord (9) - AS Oldenburg i.H.-Mitte (10)Nr.
3
3
(3)
B-Rang
3.194
3.194
(2.254)
L-Rang
117
117
(88)
Land
SH
SH
DTV
21.652
21.652
SV
2.295
(10,6%)
2.295
(10,6%)
BPL
Zählstelle: 1631 1124
Bemerkung: -
Bemerkung: -
21.652
2.295
(10,6%)
(10,6%)
3.331
(2.291)
127
(94)
SH
A 1
A 1
AS Oldenburg i.H.-Mitte (10) - AS Oldenburg i.H.-Süd (11)Nr.
4
4
(4)
B-Rang
3.331
3.331
(2.291)
L-Rang
127
127
(94)
Land
SH
SH
DTV
20.645
20.645
SV
2.106
(10,2%)
2.106
(10,2%)
BPL
Zählstelle: 1731 0145
Bemerkung: -
Bemerkung: -
20.645
2.106
(10,2%)
(10,2%)
3.260
(2.270)
125
(92)
SH
A 1
A 1
AS Oldenburg i.H.-Süd (11) - AS Lensahn (12)Nr.
5
5
(5)
B-Rang
3.260
3.260
(2.270)
L-Rang
125
125
(92)
Land
SH
SH
DTV
21.138
21.138
SV
2.029
(9,6%)
2.029
(9,6%)
BPL
Zählstelle: 1731 0138
Bemerkung: -
Bemerkung: -
21.138
2.029
(9,6%)
(9,6%)
3.214
(2.261)
120
(90)
SH
A 1
A 1
AS Lensahn (12) - AS Neustadt i.H.-Pelzerhaken (13)Nr.
6
6
(6)
B-Rang
3.214
3.214
(2.261)
L-Rang
120
120
(90)
Land
SH
SH
DTV
21.471
21.471
SV
1.847
(8,6%)
1.847
(8,6%)
BPL
Zählstelle: 1831 0631
Bemerkung: -
Bemerkung: -
21.471
1.847
(8,6%)
(8,6%)
2.537
(2.047)
84
(68)
SH
A 1
A 1
AS Neustadt i.H.-Pelzerhaken (13) - AS Neustadt i.H.-Mitte (14)Nr.
7
7
(7)
B-Rang
2.537
2.537
(2.047)
L-Rang
84
84
(68)
Land
SH
SH
DTV
28.829
28.829
SV
2.825
(9,8%)
2.825
(9,8%)
BPL
Zählstelle: 1830 1105
Bemerkung: -
Bemerkung: -
28.829
2.825
(9,8%)
(9,8%)
2.428
(1.998)
81
(66)
SH
A 1
A 1
AS Neustadt i.H.-Mitte (14) - AS Eutin (15)Nr.
8
8
(8)
B-Rang
2.428
2.428
(1.998)
L-Rang
81
81
(66)
Land
SH
SH
DTV
30.098
30.098
SV
2.167
(7,2%)
2.167
(7,2%)
BPL
Zählstelle: 1930 0136
Bemerkung: -
Bemerkung: -
30.098
2.167
(7,2%)
(7,2%)
1.908
(1.697)
55
(48)
SH
A 1
A 1
AS Eutin (15) - AS Scharbeutz (16)Nr.
9
9
(9)
B-Rang
1.908
1.908
(1.697)
L-Rang
55
55
(48)
Land
SH
SH
DTV
39.288
39.288
SV
2.907
(7,4%)
2.907
(7,4%)
BPL
Zählstelle: 1930 0139
Bemerkung: -
Bemerkung: -
39.288
2.907
(7,4%)
(7,4%)
1.978
(1.746)
60
(52)
SH
A 1
A 1
AS Scharbeutz (16) - AS Pansdorf (17)Nr.
10
10
(10)
B-Rang
1.978
1.978
(1.746)
L-Rang
60
60
(52)
Land
SH
SH
DTV
37.956
37.956
SV
2.581
(6,8%)
2.581
(6,8%)
BPL
Zählstelle: 1930 0135
Bemerkung: -
Bemerkung: -
37.956
2.581
(6,8%)
(6,8%)
1.844
(1.649)
49
(42)
SH
A 1
A 1
AS Pansdorf (17) - AS Ratekau (18)Nr.
11
11
(11)
B-Rang
1.844
1.844
(1.649)
L-Rang
49
49
(42)
Land
SH
SH
DTV
40.617
40.617
SV
2.599
(6,4%)
2.599
(6,4%)
BPL
Zählstelle: 2030 0134
Bemerkung: -
Bemerkung: -
40.617
2.599
(6,4%)
(6,4%)
1.561
(1.434)
39
(35)
SH
A 1
A 1
AS Ratekau (18) - AS Sereetz (19)Nr.
12
12
(12)
B-Rang
1.561
1.561
(1.434)
L-Rang
39
39
(35)
Land
SH
SH
DTV
45.810
45.810
SV
2.565
(5,6%)
2.565
(5,6%)
BPL
Zählstelle: 2030 0133
Bemerkung: -
Bemerkung: -
45.810
2.565
(5,6%)
(5,6%)
1.802
(1.619)
46
(40)
SH
A 1
A 1
AS Sereetz (19) - AD Bad Schwartau (A 226)Nr.
13
13
(13)
B-Rang
1.802
1.802
(1.619)
L-Rang
46
46
(40)
Land
SH
SH
DTV
41.394
41.394
SV
2.566
(6,2%)
2.566
(6,2%)
BPL
Zählstelle: 2030 0011
Bemerkung: -
Bemerkung: -
41.394
2.566
(6,2%)
(6,2%)
769
(731)
18
(15)
SH
A 1
A 1
AD Bad Schwartau (A 226) - AS Bad Schwartau (21)Nr.
14
14
(14)
B-Rang
769
769
(731)
L-Rang
18
18
(15)
Land
SH
SH
DTV
67.772
67.772
SV
6.981
(10,3%)
6.981
(10,3%)
BPL
Zählstelle: 2030 0110
Bemerkung: -
Bemerkung: -
67.772
6.981
(10,3%)
(10,3%)
645
(622)
12
(9)
SH
A 1
A 1
AS Bad Schwartau (21) - AS Lübeck-Zentrum (22)Nr.
15
15
(15)
B-Rang
645
645
(622)
L-Rang
12
12
(9)
Land
SH
SH
DTV
72.203
72.203
SV
7.220
(10,0%)
7.220
(10,0%)
BPL
Zählstelle: 2130 1108
Bemerkung: -
Bemerkung: -
72.203
7.220
(10,0%)
(10,0%)
760
(723)
17
(14)
SH
A 1
A 1
AS Lübeck-Zentrum (22) - AS Lübeck-Moisling (23)Nr.
16
16
(16)
B-Rang
760
760
(723)
L-Rang
17
17
(14)
Land
SH
SH
DTV
68.117
68.117
SV
8.378
(12,3%)
8.378
(12,3%)
BPL
Zählstelle: 2129 0013
Bemerkung: -
Bemerkung: -
68.117
8.378
(12,3%)
(12,3%)
759
(722)
16
(13)
SH
A 1
A 1
AS Lübeck-Moisling (23) - AK Lübeck (A 20)Nr.
17
17
(17)
B-Rang
759
759
(722)
L-Rang
16
16
(13)
Land
SH
SH
DTV
68.145
68.145
SV
9.268
(13,6%)
9.268
(13,6%)
BPL
Zählstelle: 2129 0014
Bemerkung: -
Bemerkung: -
68.145
9.268
(13,6%)
(13,6%)
608
(589)
10
(7)
SH
A 1
A 1
AK Lübeck (A 20) - AS Reinfeld (25)Nr.
18
18
(18)
B-Rang
608
608
(589)
L-Rang
10
10
(7)
Land
SH
SH
DTV
74.039
74.039
SV
9.773
(13,2%)
9.773
(13,2%)
BPL
Zählstelle: 2129 0108
Bemerkung: -
Bemerkung: -
74.039
9.773
(13,2%)
(13,2%)
644
(621)
11
(8)
SH
A 1
A 1
AS Reinfeld (25) - AS Bad Oldesloe (26)Nr.
19
19
(19)
B-Rang
644
644
(621)
L-Rang
11
11
(8)
Land
SH
SH
DTV
72.222
72.222
SV
10.111
(14,0%)
10.111
(14,0%)
BPL
Zählstelle: 2228 1101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
72.222
10.111
(14,0%)
(14,0%)
606
(587)
9
(6)
SH
A 1
A 1
AS Bad Oldesloe (26) - AK Bargteheide (A 21)Nr.
20
20
(20)
B-Rang
606
606
(587)
L-Rang
9
9
(6)
Land
SH
SH
DTV
74.078
74.078
SV
9.852
(13,3%)
9.852
(13,3%)
BPL
Zählstelle: 2228 0106
Bemerkung: -
Bemerkung: -
74.078
9.852
(13,3%)
(13,3%)
396
(391)
6
(4)
SH
A 1
A 1
AK Bargteheide (A 21) - AS Ahrensburg (28)Nr.
21
21
(21)
B-Rang
396
396
(391)
L-Rang
6
6
(4)
Land
SH
SH
DTV
84.382
84.382
SV
12.404
(14,7%)
12.404
(14,7%)
BPL
Zählstelle: 2227 4601
Bemerkung: -
Bemerkung: -
84.382
12.404
(14,7%)
(14,7%)
197
(197)
1
(1)
SH
A 1
A 1
AS Ahrensburg (28) - AS Stapelfeld (29)Nr.
22
22
(22)
B-Rang
197
197
(197)
L-Rang
1
1
(1)
Land
SH
SH
DTV
100.753
100.753
SV
13.400
(13,3%)
13.400
(13,3%)
BPL
Zählstelle: 2327 0004
Bemerkung: -
Bemerkung: -
100.753
13.400
(13,3%)
(13,3%)
214
(214)
2
(2)
SH
A 1
A 1
AS Stapelfeld (29) - AS Barsbüttel (30)Nr.
23
23
(23)
B-Rang
214
214
(214)
L-Rang
2
2
(2)
Land
SH
SH
DTV
98.883
98.883
SV
13.844
(14,0%)
13.844
(14,0%)
BPL
Zählstelle: 2427 0003
Bemerkung: -
Bemerkung: -
98.883
13.844
(14,0%)
(14,0%)
318
(317)
3
(3)
SH
A 1
A 1
AS Barsbüttel (30) - AK Hamburg-Ost (A 24)Nr.
24
24
(24)
B-Rang
318
318
(317)
L-Rang
3
3
(3)
Land
SH
SH
DTV
90.075
90.075
SV
11.980
(13,3%)
11.980
(13,3%)
BPL
Zählstelle: 2427 1102
Bemerkung: -
Bemerkung: -
90.075
11.980
(13,3%)
(13,3%)
142
(142)
7
(7)
HH
A 1
A 1
AK Hamburg-Ost (A 24) - AS Hamburg-Öjendorf (32)Nr.
25
25
(25)
B-Rang
142
142
(142)
L-Rang
7
7
(7)
Land
HH
HH
DTV
107.091
107.091
SV
17.670
(16,5%)
17.670
(16,5%)
BPL
Zählstelle: 2426 6060
Bemerkung: -
Bemerkung: -
107.091
17.670
(16,5%)
(16,5%)
128
(128)
5
(5)
HH
A 1
A 1
AS Hamburg-Öjendorf (32) - AS Hamburg-Billstedt (33)Nr.
26
26
(26)
B-Rang
128
128
(128)
L-Rang
5
5
(5)
Land
HH
HH
DTV
108.645
108.645
SV
17.709
(16,3%)
17.709
(16,3%)
BPL
Zählstelle: 2426 0012
Bemerkung: -
Bemerkung: -
108.645
17.709
(16,3%)
(16,3%)
232
(232)
9
(9)
HH
A 1
A 1
AS Hamburg-Billstedt (33) - AS Hamburg-Moorfleet (34)Nr.
27
27
(27)
B-Rang
232
232
(232)
L-Rang
9
9
(9)
Land
HH
HH
DTV
97.759
97.759
SV
16.424
(16,8%)
16.424
(16,8%)
BPL
Zählstelle: 2426 0013
Bemerkung: -
Bemerkung: -
97.759
16.424
(16,8%)
(16,8%)
71
(71)
1
(1)
HH
A 1
A 1
AK Hamburg-Süd (Tkn A 255) - AS Hamburg-Stillhorn (37)Nr.
28
28
(28)
B-Rang
71
71
(71)
L-Rang
1
1
(1)
Land
HH
HH
DTV
122.494
122.494
SV
16.414
(13,4%)
16.414
(13,4%)
BPL
VB
VB
Zählstelle: 2526 0015
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB | H A1 AD Hamburg-SO - AS Hamburg-Stillhorn | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
122.494
16.414
(13,4%)
(13,4%)
VB
82
(82)
2
(2)
HH
A 1
A 1
AS Hamburg-Stillhorn (37) - AS Hamburg-Harburg (38)Nr.
29
29
(29)
B-Rang
82
82
(82)
L-Rang
2
2
(2)
Land
HH
HH
DTV
117.696
117.696
SV
16.242
(13,8%)
16.242
(13,8%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2526 6063
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AS Hamburg-Stillhorn - Lgr. HH/NI | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
117.696
16.242
(13,8%)
(13,8%)
WB*
113
(113)
6
(6)
NI
A 1
A 1
AS Hamburg-Harburg (38) - AK Maschener Kreuz (Tkn A 250)Nr.
30
30
(30)
B-Rang
113
113
(113)
L-Rang
6
6
(6)
Land
NI
NI
DTV
110.579
110.579
SV
15.260
(13,8%)
15.260
(13,8%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2526 3351
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 Lgr. HH/NI - Horster Dreieck | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
110.579
15.260
(13,8%)
(13,8%)
WB*
230
(230)
8
(8)
NI
A 1
A 1
AK Maschener Kreuz (Tkn A 250) - AD Horster Dreieck (Tkn A 7)Nr.
31
31
(31)
B-Rang
230
230
(230)
L-Rang
8
8
(8)
Land
NI
NI
DTV
97.783
97.783
SV
13.690
(14,0%)
13.690
(14,0%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2626 0063
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 Lgr. HH/NI - Horster Dreieck | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
97.783
13.690
(14,0%)
(14,0%)
WB*
848
(804)
78
(76)
NI
A 1
A 1
AD Horster Dreieck (Tkn A 7) - AS Hittfeld (41)Nr.
32
32
(32)
B-Rang
848
848
(804)
L-Rang
78
78
(76)
Land
NI
NI
DTV
65.286
65.286
SV
9.728
(14,9%)
9.728
(14,9%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2625 0061
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Horster Dreieck (A 7) - AD Buchhol | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
65.286
9.728
(14,9%)
(14,9%)
WB*
939
(886)
86
(84)
NI
A 1
A 1
AS Hittfeld (41) - AS Dibbersen (42)Nr.
33
33
(33)
B-Rang
939
939
(886)
L-Rang
86
86
(84)
Land
NI
NI
DTV
62.743
62.743
SV
9.537
(15,2%)
9.537
(15,2%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2625 0059
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Horster Dreieck (A 7) - AD Buchhol | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
62.743
9.537
(15,2%)
(15,2%)
WB*
1.064
(1.001)
101
(98)
NI
A 1
A 1
AS Dibbersen (42) - AD Buchholzer Dreieck (A 261)Nr.
34
34
(34)
B-Rang
1.064
1.064
(1.001)
L-Rang
101
101
(98)
Land
NI
NI
DTV
58.896
58.896
SV
9.306
(15,8%)
9.306
(15,8%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2625 0058
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Horster Dreieck (A 7) - AD Buchhol | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
58.896
9.306
(15,8%)
(15,8%)
WB*
352
(350)
26
(26)
NI
A 1
A 1
AD Buchholzer Dreieck (A 261) - AS Rade (44)Nr.
35
35
(35)
B-Rang
352
352
(350)
L-Rang
26
26
(26)
Land
NI
NI
DTV
88.034
88.034
SV
16.198
(18,4%)
16.198
(18,4%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2624 0057
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
88.034
16.198
(18,4%)
(18,4%)
FD
694
(665)
51
(51)
NI
A 1
A 1
AS Rade (44) - AS Hollenstedt (45)Nr.
36
36
(36)
B-Rang
694
694
(665)
L-Rang
51
51
(51)
Land
NI
NI
DTV
70.595
70.595
SV
14.190
(20,1%)
14.190
(20,1%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2624 0055
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
70.595
14.190
(20,1%)
(20,1%)
FD
779
(741)
62
(61)
NI
A 1
A 1
AS Hollenstedt (45) - AS Heidenau (46)Nr.
37
37
(37)
B-Rang
779
779
(741)
L-Rang
62
62
(61)
Land
NI
NI
DTV
67.535
67.535
SV
13.980
(20,7%)
13.980
(20,7%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2623 0053
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
67.535
13.980
(20,7%)
(20,7%)
FD
784
(746)
63
(62)
NI
A 1
A 1
AS Heidenau (46) - AS Sittensen (47)Nr.
38
38
(38)
B-Rang
784
784
(746)
L-Rang
63
63
(62)
Land
NI
NI
DTV
67.469
67.469
SV
13.966
(20,7%)
13.966
(20,7%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2723 0051
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
67.469
13.966
(20,7%)
(20,7%)
FD
802
(761)
70
(68)
NI
A 1
A 1
AS Sittensen (47) - AS Elsdorf (48)Nr.
39
39
(39)
B-Rang
802
802
(761)
L-Rang
70
70
(68)
Land
NI
NI
DTV
66.877
66.877
SV
13.910
(20,8%)
13.910
(20,8%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2722 0050
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
66.877
13.910
(20,8%)
(20,8%)
FD
794
(755)
66
(65)
NI
A 1
A 1
AS Elsdorf (48) - AS Bockel (49)Nr.
40
40
(40)
B-Rang
794
794
(755)
L-Rang
66
66
(65)
Land
NI
NI
DTV
67.077
67.077
SV
13.751
(20,5%)
13.751
(20,5%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2821 0013
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
67.077
13.751
(20,5%)
(20,5%)
FD
691
(662)
50
(50)
NI
A 1
A 1
AS Bockel (49) - AS Stuckenborstel (50)Nr.
41
41
(41)
B-Rang
691
691
(662)
L-Rang
50
50
(50)
Land
NI
NI
DTV
70.608
70.608
SV
14.051
(19,9%)
14.051
(19,9%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2721 3302
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
70.608
14.051
(19,9%)
(19,9%)
FD
523
(507)
37
(37)
NI
A 1
A 1
AS Stuckenborstel (50) - AS Posthausen (51)Nr.
42
42
(42)
B-Rang
523
523
(507)
L-Rang
37
37
(37)
Land
NI
NI
DTV
77.866
77.866
SV
14.872
(19,1%)
14.872
(19,1%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2921 0012
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
77.866
14.872
(19,1%)
(19,1%)
FD
525
(509)
38
(38)
NI
A 1
A 1
AS Posthausen (51) - AS Oyten (52)Nr.
43
43
(43)
B-Rang
525
525
(509)
L-Rang
38
38
(38)
Land
NI
NI
DTV
77.780
77.780
SV
14.856
(19,1%)
14.856
(19,1%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2920 0011
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
77.780
14.856
(19,1%)
(19,1%)
FD
412
(405)
31
(31)
NI
A 1
A 1
AS Oyten (52) - AK Bremer Kreuz (A 27)Nr.
44
44
(44)
B-Rang
412
412
(405)
L-Rang
31
31
(31)
Land
NI
NI
DTV
83.659
83.659
SV
14.975
(17,9%)
14.975
(17,9%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2919 0009
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
83.659
14.975
(17,9%)
(17,9%)
FD
272
(271)
18
(18)
NI
A 1
A 1
AK Bremer Kreuz (A 27) - AS Uphusen/Bremen-Mahndorf (54)Nr.
45
45
(45)
B-Rang
272
272
(271)
L-Rang
18
18
(18)
Land
NI
NI
DTV
94.014
94.014
SV
17.205
(18,3%)
17.205
(18,3%)
BPL
WB*
WB*
WB*
WB*
Zählstelle: 2919 0108
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
WB* WB* |
H A1 AK Bremen - Lgr. HB/NI H A1 AK Bremen - Lgr. HB/NI |
E 8 E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
94.014
17.205
(18,3%)
(18,3%)
WB*
WB*
WB*
231
(231)
2
(2)
HB
A 1
A 1
AS Uphusen/Bremen-Mahndorf (54) - AS Bremen-Hemelingen (55)Nr.
46
46
(46)
B-Rang
231
231
(231)
L-Rang
2
2
(2)
Land
HB
HB
DTV
97.774
97.774
SV
18.870
(19,3%)
18.870
(19,3%)
BPL
WB*
WB*
WB*
WB*
WB*
WB*
Zählstelle: 2919 0109
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
WB* WB* WB* |
H A1 AK Bremen - Lgr. HB/NI H A1 Lgr. HB/NI - AS Bremen/Brinkum H A1 AK Bremen - Lgr. HB/NI |
E 8 E 8 E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
97.774
18.870
(19,3%)
(19,3%)
WB*
WB*
WB*
WB*
WB*
112
(112)
1
(1)
HB
A 1
A 1
AS Bremen-Hemelingen (55) - AS Bremen-Arsten (56)Nr.
47
47
(47)
B-Rang
112
112
(112)
L-Rang
1
1
(1)
Land
HB
HB
DTV
110.914
110.914
SV
18.301
(16,5%)
18.301
(16,5%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2919 2401
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 Lgr. HB/NI - AS Bremen/Brinkum | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
110.914
18.301
(16,5%)
(16,5%)
WB*
278
(277)
4
(3)
HB
A 1
A 1
AS Bremen-Arsten (56) - AS Bremen/Brinkum (57)Nr.
48
48
(48)
B-Rang
278
278
(277)
L-Rang
4
4
(3)
Land
HB
HB
DTV
93.370
93.370
SV
17.087
(18,3%)
17.087
(18,3%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2918 0111
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 Lgr. HB/NI - AS Bremen/Brinkum | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
93.370
17.087
(18,3%)
(18,3%)
WB*
502
(487)
36
(36)
NI
A 1
A 1
AS Bremen/Brinkum (57) - AD Stuhr (A 28)Nr.
49
49
(49)
B-Rang
502
502
(487)
L-Rang
36
36
(36)
Land
NI
NI
DTV
79.211
79.211
SV
14.496
(18,3%)
14.496
(18,3%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2918 0001
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AS Bremen/Brinkum - AD Stuhr | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
79.211
14.496
(18,3%)
(18,3%)
WB*
1.409
(1.307)
133
(128)
NI
A 1
A 1
AD Stuhr (A 28) - AS Groß Ippener (59)Nr.
50
50
(50)
B-Rang
1.409
1.409
(1.307)
L-Rang
133
133
(128)
Land
NI
NI
DTV
49.727
49.727
SV
11.537
(23,2%)
11.537
(23,2%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 3017 0003
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Stuhr - AD Ahlhorner Heide | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
49.727
11.537
(23,2%)
(23,2%)
WB*
1.288
(1.201)
123
(119)
NI
A 1
A 1
AS Groß Ippener (59) - AS Wildeshausen-Nord (60)Nr.
51
51
(51)
B-Rang
1.288
1.288
(1.201)
L-Rang
123
123
(119)
Land
NI
NI
DTV
52.609
52.609
SV
12.468
(23,7%)
12.468
(23,7%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 3017 0005
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Stuhr - AD Ahlhorner Heide | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
52.609
12.468
(23,7%)
(23,7%)
WB*
1.284
(1.198)
122
(118)
NI
A 1
A 1
AS Wildeshausen-Nord (60) - AS Wildeshausen-West (61)Nr.
52
52
(52)
B-Rang
1.284
1.284
(1.198)
L-Rang
122
122
(118)
Land
NI
NI
DTV
52.652
52.652
SV
13.216
(25,1%)
13.216
(25,1%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 3016 0007
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Stuhr - AD Ahlhorner Heide | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
52.652
13.216
(25,1%)
(25,1%)
WB*
1.399
(1.299)
132
(127)
NI
A 1
A 1
AS Wildeshausen-West (61) - AD Ahlhorner Heide (Tkn A 29)Nr.
53
53
(53)
B-Rang
1.399
1.399
(1.299)
L-Rang
132
132
(127)
Land
NI
NI
DTV
49.987
49.987
SV
10.797
(21,6%)
10.797
(21,6%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 3115 0009
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Stuhr - AD Ahlhorner Heide | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
49.987
10.797
(21,6%)
(21,6%)
WB*
972
(916)
90
(88)
NI
A 1
A 1
AD Ahlhorner Heide (Tkn A 29) - AS Cloppenburg (63)Nr.
54
54
(54)
B-Rang
972
972
(916)
L-Rang
90
90
(88)
Land
NI
NI
DTV
61.778
61.778
SV
13.282
(21,5%)
13.282
(21,5%)
BPL
Zählstelle: 3115 0011
Bemerkung: -
Bemerkung: -
61.778
13.282
(21,5%)
(21,5%)
1.018
(958)
95
(93)
NI
A 1
A 1
AS Cloppenburg (63) - AS Vechta (64)Nr.
55
55
(55)
B-Rang
1.018
1.018
(958)
L-Rang
95
95
(93)
Land
NI
NI
DTV
60.109
60.109
SV
12.563
(20,9%)
12.563
(20,9%)
BPL
Zählstelle: 3215 0013
Bemerkung: -
Bemerkung: -
60.109
12.563
(20,9%)
(20,9%)
987
(930)
93
(91)
NI
A 1
A 1
AS Vechta (64) - AS Lohne/Dinklage (65)Nr.
56
56
(56)
B-Rang
987
987
(930)
L-Rang
93
93
(91)
Land
NI
NI
DTV
61.338
61.338
SV
12.636
(20,6%)
12.636
(20,6%)
BPL
Zählstelle: 3215 0015
Bemerkung: -
Bemerkung: -
61.338
12.636
(20,6%)
(20,6%)
968
(912)
89
(87)
NI
A 1
A 1
AS Holdorf (66) - AS Neuenkirchen/Vörden (67)Nr.
57
57
(57)
B-Rang
968
968
(912)
L-Rang
89
89
(87)
Land
NI
NI
DTV
61.888
61.888
SV
12.811
(20,7%)
12.811
(20,7%)
BPL
VB-E
VB-E
VB-E
VB-E
Zählstelle: 3414 0019
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB-E VB-E |
H A1 AD Ahlhorner Heide - AK Lotte/Osnabrü
T A1 AS Lohne/Dinklage - AS Neuenkirchen/V |
E 6 E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
61.888
12.811
(20,7%)
(20,7%)
VB-E
VB-E
VB-E
855
(810)
79
(77)
NI
A 1
A 1
AS Neuenkirchen/Vörden (67) - AS Bramsche (68)Nr.
58
58
(58)
B-Rang
855
855
(810)
L-Rang
79
79
(77)
Land
NI
NI
DTV
65.055
65.055
SV
13.596
(20,9%)
13.596
(20,9%)
BPL
VB-E
VB-E
VB-E
VB-E
Zählstelle: 3514 0021
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB-E VB-E |
H A1 AD Ahlhorner Heide - AK Lotte/Osnabrü
T A1 AS Neuenkirchen/Vörden - AS Bramsche |
E 6 E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
65.055
13.596
(20,9%)
(20,9%)
VB-E
VB-E
VB-E
799
(758)
69
(67)
NI
A 1
A 1
AS Bramsche (68) - AS Osnabrück-Nord (70)Nr.
59
59
(59)
B-Rang
799
799
(758)
L-Rang
69
69
(67)
Land
NI
NI
DTV
66.956
66.956
SV
13.525
(20,2%)
13.525
(20,2%)
BPL
Zählstelle: 3614 0023
Bemerkung: -
Bemerkung: -
66.956
13.525
(20,2%)
(20,2%)
539
(522)
39
(39)
NI
A 1
A 1
AS Osnabrück-Nord (70) - AS Osnabrück-Hafen (71)Nr.
60
60
(60)
B-Rang
539
539
(522)
L-Rang
39
39
(39)
Land
NI
NI
DTV
76.927
76.927
SV
15.693
(20,4%)
15.693
(20,4%)
BPL
Zählstelle: 3613 0025
Bemerkung: -
Bemerkung: -
76.927
15.693
(20,4%)
(20,4%)
658
(632)
239
(235)
NW
A 1
A 1
AS Osnabrück-Hafen (71) - AK Lotte/Osnabrück (A 30)Nr.
61
61
(61)
B-Rang
658
658
(632)
L-Rang
239
239
(235)
Land
NW
NW
DTV
71.837
71.837
SV
14.798
(20,6%)
14.798
(20,6%)
BPL
Zählstelle: 3713 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
71.837
14.798
(20,6%)
(20,6%)
1.029
(969)
332
(323)
NW
A 1
A 1
AK Lotte/Osnabrück (A 30) - AS Lengerich (73)Nr.
62
62
(62)
B-Rang
1.029
1.029
(969)
L-Rang
332
332
(323)
Land
NW
NW
DTV
59.847
59.847
SV
10.892
(18,2%)
10.892
(18,2%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 3713 2101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 AS Münster-N - AK Lotte/Osnabrück | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
59.847
10.892
(18,2%)
(18,2%)
FD-E
928
(876)
305
(297)
NW
A 1
A 1
AS Lengerich (73) - AS Ladbergen (74)Nr.
63
63
(63)
B-Rang
928
928
(876)
L-Rang
305
305
(297)
Land
NW
NW
DTV
62.979
62.979
SV
11.210
(17,8%)
11.210
(17,8%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 3812 5118
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 AS Münster-N - AK Lotte/Osnabrück | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
62.979
11.210
(17,8%)
(17,8%)
FD-E
1.062
(999)
342
(331)
NW
A 1
A 1
AS Ladbergen (74) - AS Flughafen MS/OS (75)Nr.
64
64
(64)
B-Rang
1.062
1.062
(999)
L-Rang
342
342
(331)
Land
NW
NW
DTV
58.931
58.931
SV
10.018
(17,0%)
10.018
(17,0%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 3812 2101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 AS Münster-N - AK Lotte/Osnabrück | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
58.931
10.018
(17,0%)
(17,0%)
FD-E
883
(834)
295
(287)
NW
A 1
A 1
AS Flughafen MS/OS (75) - AS Greven (76)Nr.
65
65
(65)
B-Rang
883
883
(834)
L-Rang
295
295
(287)
Land
NW
NW
DTV
64.060
64.060
SV
9.929
(15,5%)
9.929
(15,5%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 3912 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 AS Münster-N - AK Lotte/Osnabrück | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
64.060
9.929
(15,5%)
(15,5%)
FD-E
804
(763)
278
(273)
NW
A 1
A 1
AS Greven (76) - AS Münster-Nord (77)Nr.
66
66
(66)
B-Rang
804
804
(763)
L-Rang
278
278
(273)
Land
NW
NW
DTV
66.749
66.749
SV
10.947
(16,4%)
10.947
(16,4%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 3911 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 AS Münster-N - AK Lotte/Osnabrück | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
66.749
10.947
(16,4%)
(16,4%)
FD-E
442
(432)
159
(158)
NW
A 1
A 1
AS Münster-Nord (77) - AK Münster-Süd (A 43)Nr.
67
67
(67)
B-Rang
442
442
(432)
L-Rang
159
159
(158)
Land
NW
NW
DTV
82.078
82.078
SV
13.297
(16,2%)
13.297
(16,2%)
BPL
Zählstelle: 4011 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
82.078
13.297
(16,2%)
(16,2%)
811
(769)
281
(276)
NW
A 1
A 1
AK Münster-Süd (A 43) - AS Hiltrup (79a)Nr.
68
68
(68)
B-Rang
811
811
(769)
L-Rang
281
281
(276)
Land
NW
NW
DTV
66.629
66.629
SV
8.928
(13,4%)
8.928
(13,4%)
BPL
Zählstelle: 4111 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
66.629
8.928
(13,4%)
(13,4%)
809
(768)
280
(275)
NW
A 1
A 1
AS Hiltrup (79a) - AS Ascheberg (79b)Nr.
69
69
(69)
B-Rang
809
809
(768)
L-Rang
280
280
(275)
Land
NW
NW
DTV
66.654
66.654
SV
9.598
(14,4%)
9.598
(14,4%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4111 5121
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AS Ascheberg - DEK-Brücke | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
66.654
9.598
(14,4%)
(14,4%)
VB-E
1.091
(1.026)
350
(338)
NW
A 1
A 1
AS Ascheberg (79b) - AS Hamm-Bockum/Werne (80)Nr.
70
70
(70)
B-Rang
1.091
1.091
(1.026)
L-Rang
350
350
(338)
Land
NW
NW
DTV
57.829
57.829
SV
8.617
(14,9%)
8.617
(14,9%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4211 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AS Hamm-BockumWerne - AS Ascheberg | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
57.829
8.617
(14,9%)
(14,9%)
VB-E
821
(777)
282
(277)
NW
A 1
A 1
AS Hamm-Bockum/Werne (80) - AS Hamm/Bergkamen (81)Nr.
71
71
(71)
B-Rang
821
821
(777)
L-Rang
282
282
(277)
Land
NW
NW
DTV
66.183
66.183
SV
8.935
(13,5%)
8.935
(13,5%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4312 2102
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Kamen - n AS Hamm-Bockum/Werne | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
66.183
8.935
(13,5%)
(13,5%)
VB-E
520
(504)
194
(192)
NW
A 1
A 1
AS Hamm/Bergkamen (81) - AK Kamener Kreuz (A 2)Nr.
72
72
(72)
B-Rang
520
520
(504)
L-Rang
194
194
(192)
Land
NW
NW
DTV
77.945
77.945
SV
10.367
(13,3%)
10.367
(13,3%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4312 2103
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Kamen - n AS Hamm-Bockum/Werne | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
77.945
10.367
(13,3%)
(13,3%)
VB-E
425
(416)
152
(151)
NW
A 1
A 1
AK Kamener Kreuz (A1/A2) - AS Kamen-Zentrum (83)Nr.
73
73
(73)
B-Rang
425
425
(416)
L-Rang
152
152
(151)
Land
NW
NW
DTV
83.098
83.098
SV
13.711
(16,5%)
13.711
(16,5%)
BPL
Zählstelle: 4412 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
83.098
13.711
(16,5%)
(16,5%)
125
(125)
47
(47)
NW
A 1
A 1
AS Kamen-Zentrum (83) - AS Unna (84)Nr.
74
74
(74)
B-Rang
125
125
(125)
L-Rang
47
47
(47)
Land
NW
NW
DTV
108.991
108.991
SV
15.150
(13,9%)
15.150
(13,9%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4411 2101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Dortmund/Unna - n AS Unna-Zentrum | KN |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
108.991
15.150
(13,9%)
(13,9%)
VB-E
192
(192)
67
(67)
NW
A 1
A 1
AK Dortmund/Unna (A 44) - AS Schwerte (85)Nr.
75
75
(75)
B-Rang
192
192
(192)
L-Rang
67
67
(67)
Land
NW
NW
DTV
100.977
100.977
SV
15.853
(15,7%)
15.853
(15,7%)
BPL
VB-E
WB*
VB-E
WB*
Zählstelle: 4511 5101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB-E WB* |
H A1 AK Dortmund/Unna - n AS Unna-Zentrum H A1 AS Schwerte - AK Dortmund/Unna |
KN E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
100.977
15.853
(15,7%)
(15,7%)
VB-E
WB*
WB*
127
(127)
48
(48)
NW
A 1
A 1
AS Schwerte (85) - AK Westhofener Kreuz (A 1/A 45)Nr.
76
76
(76)
B-Rang
127
127
(127)
L-Rang
48
48
(48)
Land
NW
NW
DTV
108.667
108.667
SV
17.713
(16,3%)
17.713
(16,3%)
BPL
VB-E
WB
VB-E
WB
Zählstelle: 4511 2150
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB-E WB |
H A1 AK Westhofen H A1 AK Westhofen - AS Schwerte |
KN E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
108.667
17.713
(16,3%)
(16,3%)
VB-E
WB
WB
540
(523)
199
(197)
NW
A 1
A 1
AK Westhofener Kreuz (A 1/A 45) - AS Hagen-Nord (87)Nr.
77
77
(77)
B-Rang
540
540
(523)
L-Rang
199
199
(197)
Land
NW
NW
DTV
76.894
76.894
SV
12.072
(15,7%)
12.072
(15,7%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4511 2160
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Westhofen | KN |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
76.894
12.072
(15,7%)
(15,7%)
VB-E
350
(348)
114
(113)
NW
A 1
A 1
AS Hagen-Nord (87) - AS Hagen-West (88)Nr.
78
78
(78)
B-Rang
350
350
(348)
L-Rang
114
114
(113)
Land
NW
NW
DTV
88.181
88.181
SV
12.169
(13,8%)
12.169
(13,8%)
BPL
Zählstelle: 4610 2150
Bemerkung: -
Bemerkung: -
88.181
12.169
(13,8%)
(13,8%)
292
(291)
93
(93)
NW
A 1
A 1
AS Hagen-West (88) - AS Volmarstein (89)Nr.
79
79
(79)
B-Rang
292
292
(291)
L-Rang
93
93
(93)
Land
NW
NW
DTV
92.324
92.324
SV
11.725
(12,7%)
11.725
(12,7%)
BPL
Zählstelle: 4610 2151
Bemerkung: -
Bemerkung: -
92.324
11.725
(12,7%)
(12,7%)
438
(429)
158
(157)
NW
A 1
A 1
AS Volmarstein (89) - AS Gevelsberg (90)Nr.
80
80
(80)
B-Rang
438
438
(429)
L-Rang
158
158
(157)
Land
NW
NW
DTV
82.215
82.215
SV
11.346
(13,8%)
11.346
(13,8%)
BPL
Zählstelle: 4610 2152
Bemerkung: -
Bemerkung: -
82.215
11.346
(13,8%)
(13,8%)
395
(390)
140
(139)
NW
A 1
A 1
AS Gevelsberg (90) - AK Wuppertal-Nord (A 43/A 46/B 326)Nr.
81
81
(81)
B-Rang
395
395
(390)
L-Rang
140
140
(139)
Land
NW
NW
DTV
84.391
84.391
SV
11.562
(13,7%)
11.562
(13,7%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4609 2150
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Wuppertal-N | KN |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
84.391
11.562
(13,7%)
(13,7%)
VB-E
999
(941)
323
(314)
NW
A 1
A 1
AK Wuppertal-Nord (A 46/B 326) - AK Wuppertal-Nord (A 43)Nr.
82
82
(82)
B-Rang
999
999
(941)
L-Rang
323
323
(314)
Land
NW
NW
DTV
60.921
60.921
SV
8.407
(13,8%)
8.407
(13,8%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4609 2167
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Wuppertal-N | KN |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
60.921
8.407
(13,8%)
(13,8%)
VB-E
261
(261)
87
(87)
NW
A 1
A 1
AK Wuppertal-Nord (A 43) - AS Wuppertal-Langerfeld (93)Nr.
83
83
(83)
B-Rang
261
261
(261)
L-Rang
87
87
(87)
Land
NW
NW
DTV
95.152
95.152
SV
11.133
(11,7%)
11.133
(11,7%)
BPL
Zählstelle: 4609 2156
Bemerkung: -
Bemerkung: -
95.152
11.133
(11,7%)
(11,7%)
472
(461)
171
(170)
NW
A 1
A 1
AS Wuppertal-Langerfeld (93) - AS Wuppertal-Ronsdorf (94)Nr.
84
84
(84)
B-Rang
472
472
(461)
L-Rang
171
171
(170)
Land
NW
NW
DTV
80.393
80.393
SV
8.361
(10,4%)
8.361
(10,4%)
BPL
Zählstelle: 4709 2103
Bemerkung: -
Bemerkung: -
80.393
8.361
(10,4%)
(10,4%)
405
(400)
146
(145)
NW
A 1
A 1
AS Wuppertal-Ronsdorf (94) - AS Remscheid-Lennep (95a)Nr.
85
85
(85)
B-Rang
405
405
(400)
L-Rang
146
146
(145)
Land
NW
NW
DTV
83.879
83.879
SV
10.317
(12,3%)
10.317
(12,3%)
BPL
Zählstelle: 4709 2104
Bemerkung: -
Bemerkung: -
83.879
10.317
(12,3%)
(12,3%)
401
(396)
143
(142)
NW
A 1
A 1
AS Remscheid-Lennep (95a) - AS Remscheid (95b)Nr.
86
86
(86)
B-Rang
401
401
(396)
L-Rang
143
143
(142)
Land
NW
NW
DTV
84.105
84.105
SV
10.681
(12,7%)
10.681
(12,7%)
BPL
Zählstelle: 4809 2102
Bemerkung: -
Bemerkung: -
84.105
10.681
(12,7%)
(12,7%)
587
(570)
220
(218)
NW
A 1
A 1
AS Remscheid (95b) - AS Wermelskirchen (96)Nr.
87
87
(87)
B-Rang
587
587
(570)
L-Rang
220
220
(218)
Land
NW
NW
DTV
75.097
75.097
SV
7.810
(10,4%)
7.810
(10,4%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 4809 2101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AS Wermelskirchen - T+R-Anlage Remsch | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
75.097
7.810
(10,4%)
(10,4%)
FD
459
(448)
167
(166)
NW
A 1
A 1
AS Wermelskirchen (96) - AS Burscheid (97)Nr.
88
88
(88)
B-Rang
459
459
(448)
L-Rang
167
167
(166)
Land
NW
NW
DTV
80.923
80.923
SV
8.173
(10,1%)
8.173
(10,1%)
BPL
Zählstelle: 4808 5011
Bemerkung: -
Bemerkung: -
80.923
8.173
(10,1%)
(10,1%)
443
(433)
160
(159)
NW
A 1
A 1
AS Burscheid (97) - AK Leverkusen (A 3)Nr.
89
89
(89)
B-Rang
443
443
(433)
L-Rang
160
160
(159)
Land
NW
NW
DTV
81.999
81.999
SV
8.692
(10,6%)
8.692
(10,6%)
BPL
Zählstelle: 4908 5675
Bemerkung: -
Bemerkung: -
81.999
8.692
(10,6%)
(10,6%)
293
(292)
94
(94)
NW
A 1
A 1
AK Leverkusen (A 3) - AK Leverkusen-West (A 59)Nr.
90
90
(90)
B-Rang
293
293
(292)
L-Rang
94
94
(94)
Land
NW
NW
DTV
92.104
92.104
SV
3.132
(3,4%)
3.132
(3,4%)
BPL
Zählstelle: 4908 5035
Bemerkung: -
Bemerkung: -
92.104
3.132
(3,4%)
(3,4%)
168
(168)
58
(58)
NW
A 1
A 1
AK Leverkusen-West (A 59) - AS Köln-Niehl (100)Nr.
91
91
(91)
B-Rang
168
168
(168)
L-Rang
58
58
(58)
Land
NW
NW
DTV
104.650
104.650
SV
4.081
(3,9%)
4.081
(3,9%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 4907 2104
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 Köln/Niehl - AK Leverkusen | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
104.650
4.081
(3,9%)
(3,9%)
FD-E
306
(305)
98
(98)
NW
A 1
A 1
AS Köln-Niehl (100) - AK Köln-Nord (A 57)Nr.
92
92
(92)
B-Rang
306
306
(305)
L-Rang
98
98
(98)
Land
NW
NW
DTV
90.869
90.869
SV
3.998
(4,4%)
3.998
(4,4%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 4907 5048
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AK Köln-N (A 57) - AS Köln-Niehl | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
90.869
3.998
(4,4%)
(4,4%)
WB*
253
(253)
86
(86)
NW
A 1
A 1
AK Köln-Nord (A 57) - AS Köln-Bocklemünd (102)Nr.
93
93
(93)
B-Rang
253
253
(253)
L-Rang
86
86
(86)
Land
NW
NW
DTV
96.129
96.129
SV
10.094
(10,5%)
10.094
(10,5%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 5007 2102
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Köln-W - AK Köln-N (incl.) | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
96.129
10.094
(10,5%)
(10,5%)
FD
84
(84)
33
(33)
NW
A 1
A 1
AS Köln-Lövenich (103) - AK Köln-West (A 4)Nr.
94
94
(94)
B-Rang
84
84
(84)
L-Rang
33
33
(33)
Land
NW
NW
DTV
117.365
117.365
SV
11.267
(9,6%)
11.267
(9,6%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 5007 5683
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Köln-W - AK Köln-N (incl.) | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
117.365
11.267
(9,6%)
(9,6%)
FD
1.570
(1.440)
457
(434)
NW
A 1
A 1
AK Köln-West (A 4) - AS Frechen (104)Nr.
95
95
(95)
B-Rang
1.570
1.570
(1.440)
L-Rang
457
457
(434)
Land
NW
NW
DTV
45.709
45.709
SV
4.799
(10,5%)
4.799
(10,5%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 5007 5685
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AD Erfttal (A 61) - AK Köln West (A 4 | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
45.709
4.799
(10,5%)
(10,5%)
VB-E
927
(875)
304
(296)
NW
A 1
A 1
AS Frechen (104) - AS Gleuel (105)Nr.
96
96
(96)
B-Rang
927
927
(875)
L-Rang
304
304
(296)
Land
NW
NW
DTV
62.995
62.995
SV
6.677
(10,6%)
6.677
(10,6%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 5007 2112
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AD Erfttal (A 61) - AK Köln West (A 4 | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
62.995
6.677
(10,6%)
(10,6%)
VB-E
1.346
(1.253)
414
(397)
NW
A 1
A 1
AS Gleuel (105) - AS Hürth (106)Nr.
97
97
(97)
B-Rang
1.346
1.346
(1.253)
L-Rang
414
414
(397)
Land
NW
NW
DTV
51.321
51.321
SV
5.851
(11,4%)
5.851
(11,4%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 5106 2106
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AD Erfttal (A 61) - AK Köln West (A 4 | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
51.321
5.851
(11,4%)
(11,4%)
VB-E
1.244
(1.163)
385
(369)
NW
A 1
A 1
AS Hürth (106) - AD Erfttal (A 61)Nr.
98
98
(98)
B-Rang
1.244
1.244
(1.163)
L-Rang
385
385
(369)
Land
NW
NW
DTV
53.578
53.578
SV
5.786
(10,8%)
5.786
(10,8%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 5106 5010
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AD Erfttal (A 61) - AK Köln West (A 4 | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
53.578
5.786
(10,8%)
(10,8%)
VB-E
423
(415)
151
(150)
NW
A 1
A 1
AD Erfttal (A 61) - AS Erftstadt (108)Nr.
99
99
(99)
B-Rang
423
423
(415)
L-Rang
151
151
(150)
Land
NW
NW
DTV
83.320
83.320
SV
11.915
(14,3%)
11.915
(14,3%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 5106 2104
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AK Bliesheim (A 61) - AD Erfttal (A 6 | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
83.320
11.915
(14,3%)
(14,3%)
WB*
430
(421)
154
(153)
NW
A 1
A 1
AS Erftstadt (108) - AK Bliesheim (A 61)Nr.
100
100
(100)
B-Rang
430
430
(421)
L-Rang
154
154
(153)
Land
NW
NW
DTV
82.680
82.680
SV
12.071
(14,6%)
12.071
(14,6%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 5206 2101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AK Bliesheim (A 61) - AD Erfttal (A 6 | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
82.680
12.071
(14,6%)
(14,6%)
WB*
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