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Bundesstraße 30 in Oberschwaben
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Deutsche Verkehrszahlendatenbank
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Deutsche Verkehrszahlendatenbank
Verkehrszahlen der Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland von 2005-2021.
Hier finden Sie die Ergebnisse der in der Regel alle fünf Jahre stattfindenden manuellen bundesweiten Straßenverkehrszählung auf den Bundesfernstraßen in Deutschland sowie die Fortschreibung und Hochrechnung der Ergebnisse der Straßenverkehrszählung und der sogenannten temporären Messungen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen.
Die Aufbereitung der Rohdaten, Aktualisierung und Bereitstellung der Datenbank ist mit großem Aufwand verbunden. Über eine kleine Spende freuen wir uns. Vielen Dank!
Verkehrszahlen der Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland von 2005-2021.
Hier finden Sie die Ergebnisse der in der Regel alle fünf Jahre stattfindenden manuellen bundesweiten Straßenverkehrszählung auf den Bundesfernstraßen in Deutschland sowie die Fortschreibung und Hochrechnung der Ergebnisse der Straßenverkehrszählung und der sogenannten temporären Messungen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen.
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Verkehrszahlen 2021
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Nr.
B-Rang
L-Rang
Land
Straße
Abschnitt
DTV
SV
BPL
4.184
(2.402)
177
(106)
SH
A 1
A 1
AS Heiligenhafen-Ost (5) - AS Heiligenhafen-Mitte (6)Nr.
1
1
(1)
B-Rang
4.184
4.184
(2.402)
L-Rang
177
177
(106)
Land
SH
SH
DTV
14.034
14.034
SV
1.684
(12,0%)
1.684
(12,0%)
BPL
Zählstelle: 1631 0155
Bemerkung: -
Bemerkung: -
14.034
1.684
(12,0%)
(12,0%)
3.172
(2.264)
126
(95)
SH
A 1
A 1
AS Heiligenhafen-Mitte (6) - AS Gremersdorf (7)Nr.
2
2
(2)
B-Rang
3.172
3.172
(2.264)
L-Rang
126
126
(95)
Land
SH
SH
DTV
18.863
18.863
SV
1.792
(9,5%)
1.792
(9,5%)
BPL
Zählstelle: 1631 0150
Bemerkung: -
Bemerkung: -
18.863
1.792
(9,5%)
(9,5%)
3.260
(2.283)
132
(98)
SH
A 1
A 1
AS Gremersdorf (7) - AS Jahnshof (8)Nr.
3
3
(3)
B-Rang
3.260
3.260
(2.283)
L-Rang
132
132
(98)
Land
SH
SH
DTV
18.316
18.316
SV
1.777
(9,7%)
1.777
(9,7%)
BPL
Zählstelle: 1631 0516
Bemerkung: -
Bemerkung: -
18.316
1.777
(9,7%)
(9,7%)
3.169
(2.263)
125
(94)
SH
A 1
A 1
AS Jahnshof (8) - AS Oldenburg i.H.-Nord (9)Nr.
4
4
(4)
B-Rang
3.169
3.169
(2.263)
L-Rang
125
125
(94)
Land
SH
SH
DTV
18.914
18.914
SV
1.797
(9,5%)
1.797
(9,5%)
BPL
Zählstelle: 1631 0146
Bemerkung: -
Bemerkung: -
18.914
1.797
(9,5%)
(9,5%)
3.064
(2.243)
119
(90)
SH
A 1
A 1
AS Oldenburg i.H.-Nord (9) - AS Oldenburg i.H.-Mitte (10)Nr.
5
5
(5)
B-Rang
3.064
3.064
(2.243)
L-Rang
119
119
(90)
Land
SH
SH
DTV
19.655
19.655
SV
2.319
(11,8%)
2.319
(11,8%)
BPL
Zählstelle: 1631 1124
Bemerkung: -
Bemerkung: -
19.655
2.319
(11,8%)
(11,8%)
3.056
(2.240)
117
(88)
SH
A 1
A 1
AS Oldenburg i.H.-Mitte (10) - AS Oldenburg i.H.-Süd (11)Nr.
6
6
(6)
B-Rang
3.056
3.056
(2.240)
L-Rang
117
117
(88)
Land
SH
SH
DTV
19.724
19.724
SV
1.933
(9,8%)
1.933
(9,8%)
BPL
Zählstelle: 1731 0145
Bemerkung: -
Bemerkung: -
19.724
1.933
(9,8%)
(9,8%)
3.250
(2.282)
131
(97)
SH
A 1
A 1
AS Oldenburg i.H.-Süd (11) - AS Lensahn (12)Nr.
7
7
(7)
B-Rang
3.250
3.250
(2.282)
L-Rang
131
131
(97)
Land
SH
SH
DTV
18.385
18.385
SV
1.930
(10,5%)
1.930
(10,5%)
BPL
Zählstelle: 1731 0138
Bemerkung: -
Bemerkung: -
18.385
1.930
(10,5%)
(10,5%)
3.058
(2.241)
118
(89)
SH
A 1
A 1
AS Lensahn (12) - AS Neustadt i.H.-Pelzerhaken (13)Nr.
8
8
(8)
B-Rang
3.058
3.058
(2.241)
L-Rang
118
118
(89)
Land
SH
SH
DTV
19.702
19.702
SV
1.990
(10,1%)
1.990
(10,1%)
BPL
Zählstelle: 1831 0631
Bemerkung: -
Bemerkung: -
19.702
1.990
(10,1%)
(10,1%)
2.409
(1.988)
77
(67)
SH
A 1
A 1
AS Neustadt i.H.-Pelzerhaken (13) - AS Neustadt i.H.-Mitte (14)Nr.
9
9
(9)
B-Rang
2.409
2.409
(1.988)
L-Rang
77
77
(67)
Land
SH
SH
DTV
26.367
26.367
SV
2.848
(10,8%)
2.848
(10,8%)
BPL
Zählstelle: 1830 1105
Bemerkung: -
Bemerkung: -
26.367
2.848
(10,8%)
(10,8%)
2.965
(2.209)
108
(82)
SH
A 1
A 1
AS Neustadt i.H.-Mitte (14) - AS Eutin (15)Nr.
10
10
(10)
B-Rang
2.965
2.965
(2.209)
L-Rang
108
108
(82)
Land
SH
SH
DTV
20.612
20.612
SV
2.041
(9,9%)
2.041
(9,9%)
BPL
Zählstelle: 1930 0136
Bemerkung: -
Bemerkung: -
20.612
2.041
(9,9%)
(9,9%)
2.408
(1.987)
76
(66)
SH
A 1
A 1
AS Eutin (15) - AS Scharbeutz (16)Nr.
11
11
(11)
B-Rang
2.408
2.408
(1.987)
L-Rang
76
76
(66)
Land
SH
SH
DTV
26.370
26.370
SV
2.663
(10,1%)
2.663
(10,1%)
BPL
Zählstelle: 1930 0139
Bemerkung: -
Bemerkung: -
26.370
2.663
(10,1%)
(10,1%)
2.202
(1.881)
68
(58)
SH
A 1
A 1
AS Scharbeutz (16) - AS Pansdorf (17)Nr.
12
12
(12)
B-Rang
2.202
2.202
(1.881)
L-Rang
68
68
(58)
Land
SH
SH
DTV
28.797
28.797
SV
2.505
(8,7%)
2.505
(8,7%)
BPL
Zählstelle: 1930 0135
Bemerkung: -
Bemerkung: -
28.797
2.505
(8,7%)
(8,7%)
1.778
(1.599)
51
(46)
SH
A 1
A 1
AS Pansdorf (17) - AS Ratekau (18)Nr.
13
13
(13)
B-Rang
1.778
1.778
(1.599)
L-Rang
51
51
(46)
Land
SH
SH
DTV
35.237
35.237
SV
2.713
(7,7%)
2.713
(7,7%)
BPL
Zählstelle: 2030 0134
Bemerkung: -
Bemerkung: -
35.237
2.713
(7,7%)
(7,7%)
1.287
(1.208)
37
(34)
SH
A 1
A 1
AS Ratekau (18) - AS Sereetz (19)Nr.
14
14
(14)
B-Rang
1.287
1.287
(1.208)
L-Rang
37
37
(34)
Land
SH
SH
DTV
45.235
45.235
SV
2.624
(5,8%)
2.624
(5,8%)
BPL
Zählstelle: 2030 0133
Bemerkung: -
Bemerkung: -
45.235
2.624
(5,8%)
(5,8%)
1.636
(1.491)
47
(42)
SH
A 1
A 1
AS Sereetz (19) - AD Bad Schwartau (A 226)Nr.
15
15
(15)
B-Rang
1.636
1.636
(1.491)
L-Rang
47
47
(42)
Land
SH
SH
DTV
37.715
37.715
SV
2.829
(7,5%)
2.829
(7,5%)
BPL
Zählstelle: 2030 0011
Bemerkung: -
Bemerkung: -
37.715
2.829
(7,5%)
(7,5%)
485
(477)
6
(6)
SH
A 1
A 1
AD Bad Schwartau (A 226) - AS Bad Schwartau (21)Nr.
16
16
(16)
B-Rang
485
485
(477)
L-Rang
6
6
(6)
Land
SH
SH
DTV
70.267
70.267
SV
6.675
(9,5%)
6.675
(9,5%)
BPL
Zählstelle: 2030 0110
Bemerkung: -
Bemerkung: -
70.267
6.675
(9,5%)
(9,5%)
518
(508)
8
(8)
SH
A 1
A 1
AS Bad Schwartau (21) - AS Lübeck-Zentrum (22)Nr.
17
17
(17)
B-Rang
518
518
(508)
L-Rang
8
8
(8)
Land
SH
SH
DTV
68.373
68.373
SV
6.290
(9,2%)
6.290
(9,2%)
BPL
Zählstelle: 2130 1108
Bemerkung: -
Bemerkung: -
68.373
6.290
(9,2%)
(9,2%)
455
(447)
5
(5)
SH
A 1
A 1
AS Lübeck-Zentrum (22) - AS Lübeck-Moisling (23)Nr.
18
18
(18)
B-Rang
455
455
(447)
L-Rang
5
5
(5)
Land
SH
SH
DTV
71.018
71.018
SV
6.960
(9,8%)
6.960
(9,8%)
BPL
Zählstelle: 2129 0013
Bemerkung: -
Bemerkung: -
71.018
6.960
(9,8%)
(9,8%)
530
(520)
9
(9)
SH
A 1
A 1
AS Lübeck-Moisling (23) - AK Lübeck (A 20)Nr.
19
19
(19)
B-Rang
530
530
(520)
L-Rang
9
9
(9)
Land
SH
SH
DTV
67.800
67.800
SV
7.594
(11,2%)
7.594
(11,2%)
BPL
Zählstelle: 2129 0014
Bemerkung: -
Bemerkung: -
67.800
7.594
(11,2%)
(11,2%)
499
(491)
7
(7)
SH
A 1
A 1
AK Lübeck (A 20) - AS Reinfeld (25)Nr.
20
20
(20)
B-Rang
499
499
(491)
L-Rang
7
7
(7)
Land
SH
SH
DTV
69.733
69.733
SV
8.298
(11,9%)
8.298
(11,9%)
BPL
Zählstelle: 2129 0108
Bemerkung: -
Bemerkung: -
69.733
8.298
(11,9%)
(11,9%)
560
(548)
10
(10)
SH
A 1
A 1
AS Reinfeld (25) - AS Bad Oldesloe (26)Nr.
21
21
(21)
B-Rang
560
560
(548)
L-Rang
10
10
(10)
Land
SH
SH
DTV
66.623
66.623
SV
7.795
(11,7%)
7.795
(11,7%)
BPL
Zählstelle: 2228 1101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
66.623
7.795
(11,7%)
(11,7%)
576
(564)
11
(11)
SH
A 1
A 1
AS Bad Oldesloe (26) - AK Bargteheide (A 21)Nr.
22
22
(22)
B-Rang
576
576
(564)
L-Rang
11
11
(11)
Land
SH
SH
DTV
65.625
65.625
SV
7.809
(11,9%)
7.809
(11,9%)
BPL
Zählstelle: 2228 0106
Bemerkung: -
Bemerkung: -
65.625
7.809
(11,9%)
(11,9%)
406
(401)
4
(4)
SH
A 1
A 1
AK Bargteheide (A 21) - AS Ahrensburg (28)Nr.
23
23
(23)
B-Rang
406
406
(401)
L-Rang
4
4
(4)
Land
SH
SH
DTV
73.780
73.780
SV
10.255
(13,9%)
10.255
(13,9%)
BPL
Zählstelle: 2227 4601
Bemerkung: -
Bemerkung: -
73.780
10.255
(13,9%)
(13,9%)
249
(249)
2
(2)
SH
A 1
A 1
AS Ahrensburg (28) - AS Stapelfeld (29)Nr.
24
24
(24)
B-Rang
249
249
(249)
L-Rang
2
2
(2)
Land
SH
SH
DTV
83.264
83.264
SV
10.908
(13,1%)
10.908
(13,1%)
BPL
Zählstelle: 2327 0004
Bemerkung: -
Bemerkung: -
83.264
10.908
(13,1%)
(13,1%)
270
(269)
3
(3)
SH
A 1
A 1
AS Stapelfeld (29) - AS Barsbüttel (30)Nr.
25
25
(25)
B-Rang
270
270
(269)
L-Rang
3
3
(3)
Land
SH
SH
DTV
81.531
81.531
SV
11.251
(13,8%)
11.251
(13,8%)
BPL
Zählstelle: 2427 0003
Bemerkung: -
Bemerkung: -
81.531
11.251
(13,8%)
(13,8%)
248
(248)
1
(1)
SH
A 1
A 1
AS Barsbüttel (30) - AK Hamburg-Ost (A 24)Nr.
26
26
(26)
B-Rang
248
248
(248)
L-Rang
1
1
(1)
Land
SH
SH
DTV
83.295
83.295
SV
12.328
(14,8%)
12.328
(14,8%)
BPL
Zählstelle: 2427 1102
Bemerkung: -
Bemerkung: -
83.295
12.328
(14,8%)
(14,8%)
199
(199)
10
(10)
HH
A 1
A 1
AK Hamburg-Ost (A 24) - AS Hamburg-Öjendorf (32)Nr.
27
27
(27)
B-Rang
199
199
(199)
L-Rang
10
10
(10)
Land
HH
HH
DTV
87.152
87.152
SV
16.385
(18,8%)
16.385
(18,8%)
BPL
Zählstelle: 2426 6060
Bemerkung: -
Bemerkung: -
87.152
16.385
(18,8%)
(18,8%)
223
(223)
11
(11)
HH
A 1
A 1
AS Hamburg-Öjendorf (32) - AS Hamburg-Billstedt (33)Nr.
28
28
(28)
B-Rang
223
223
(223)
L-Rang
11
11
(11)
Land
HH
HH
DTV
85.125
85.125
SV
16.514
(19,4%)
16.514
(19,4%)
BPL
Zählstelle: 2426 0012
Bemerkung: -
Bemerkung: -
85.125
16.514
(19,4%)
(19,4%)
340
(338)
18
(18)
HH
A 1
A 1
AS Hamburg-Billstedt (33) - AS Hamburg-Moorfleet (34)Nr.
29
29
(29)
B-Rang
340
340
(338)
L-Rang
18
18
(18)
Land
HH
HH
DTV
77.105
77.105
SV
15.807
(20,5%)
15.807
(20,5%)
BPL
Zählstelle: 2426 0013
Bemerkung: -
Bemerkung: -
77.105
15.807
(20,5%)
(20,5%)
167
(167)
8
(8)
HH
A 1
A 1
AS Hamburg-Moorfleet (34) - AD Hamburg-Südost (A 25)Nr.
30
30
(30)
B-Rang
167
167
(167)
L-Rang
8
8
(8)
Land
HH
HH
DTV
90.540
90.540
SV
19.104
(21,1%)
19.104
(21,1%)
BPL
Zählstelle: 2426 2218
Bemerkung: -
Bemerkung: -
90.540
19.104
(21,1%)
(21,1%)
116
(116)
5
(5)
HH
A 1
A 1
AD Hamburg-Südost (A 25) - AK Hamburg-Süd (Tkn A 255)Nr.
31
31
(31)
B-Rang
116
116
(116)
L-Rang
5
5
(5)
Land
HH
HH
DTV
97.738
97.738
SV
18.961
(19,4%)
18.961
(19,4%)
BPL
Zählstelle: 2426 2217
Bemerkung: -
Bemerkung: -
97.738
18.961
(19,4%)
(19,4%)
72
(72)
1
(1)
HH
A 1
A 1
AK Hamburg-Süd (Tkn A 255) - AS Hamburg-Stillhorn (37)Nr.
32
32
(32)
B-Rang
72
72
(72)
L-Rang
1
1
(1)
Land
HH
HH
DTV
106.345
106.345
SV
16.590
(15,6%)
16.590
(15,6%)
BPL
VB
VB
Zählstelle: 2526 0015
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB | H A1 AD Hamburg-SO - AS Hamburg-Stillhorn | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
106.345
16.590
(15,6%)
(15,6%)
VB
77
(77)
2
(2)
HH
A 1
A 1
AS Hamburg-Stillhorn (37) - AS Hamburg-Harburg (38)Nr.
33
33
(33)
B-Rang
77
77
(77)
L-Rang
2
2
(2)
Land
HH
HH
DTV
105.890
105.890
SV
17.260
(16,3%)
17.260
(16,3%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2526 6063
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AS Hamburg-Stillhorn - Lgr. HH/NI | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
105.890
17.260
(16,3%)
(16,3%)
WB*
106
(106)
5
(5)
NI
A 1
A 1
AS Hamburg-Harburg (38) - AK Maschener Kreuz (Tkn A 250)Nr.
34
34
(34)
B-Rang
106
106
(106)
L-Rang
5
5
(5)
Land
NI
NI
DTV
99.994
99.994
SV
15.799
(15,8%)
15.799
(15,8%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2526 3351
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 Lgr. HH/NI - Horster Dreieck | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
99.994
15.799
(15,8%)
(15,8%)
WB*
302
(301)
24
(24)
NI
A 1
A 1
AK Maschener Kreuz (Tkn A 250) - AD Horster Dreieck (Tkn A 7)Nr.
35
35
(35)
B-Rang
302
302
(301)
L-Rang
24
24
(24)
Land
NI
NI
DTV
79.471
79.471
SV
13.351
(16,8%)
13.351
(16,8%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2626 0063
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 Lgr. HH/NI - Horster Dreieck | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
79.471
13.351
(16,8%)
(16,8%)
WB*
659
(641)
62
(62)
NI
A 1
A 1
AD Horster Dreieck (Tkn A 7) - AS Hittfeld (41)Nr.
36
36
(36)
B-Rang
659
659
(641)
L-Rang
62
62
(62)
Land
NI
NI
DTV
62.693
62.693
SV
10.407
(16,6%)
10.407
(16,6%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2625 0061
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Horster Dreieck (A 7) - AD Buchhol | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
62.693
10.407
(16,6%)
(16,6%)
WB*
796
(759)
80
(80)
NI
A 1
A 1
AS Hittfeld (41) - AS Dibbersen (42)Nr.
37
37
(37)
B-Rang
796
796
(759)
L-Rang
80
80
(80)
Land
NI
NI
DTV
58.235
58.235
SV
10.133
(17,4%)
10.133
(17,4%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2625 0059
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Horster Dreieck (A 7) - AD Buchhol | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
58.235
10.133
(17,4%)
(17,4%)
WB*
930
(883)
93
(92)
NI
A 1
A 1
AS Dibbersen (42) - AD Buchholzer Dreieck (A 261)Nr.
38
38
(38)
B-Rang
930
930
(883)
L-Rang
93
93
(92)
Land
NI
NI
DTV
53.975
53.975
SV
9.716
(18,0%)
9.716
(18,0%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2625 0058
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Horster Dreieck (A 7) - AD Buchhol | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
53.975
9.716
(18,0%)
(18,0%)
WB*
301
(300)
23
(23)
NI
A 1
A 1
AD Buchholzer Dreieck (A 261) - AS Rade (44)Nr.
39
39
(39)
B-Rang
301
301
(300)
L-Rang
23
23
(23)
Land
NI
NI
DTV
79.545
79.545
SV
15.829
(19,9%)
15.829
(19,9%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2624 0057
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
79.545
15.829
(19,9%)
(19,9%)
FD
525
(515)
49
(49)
NI
A 1
A 1
AS Rade (44) - AS Hollenstedt (45)Nr.
40
40
(40)
B-Rang
525
525
(515)
L-Rang
49
49
(49)
Land
NI
NI
DTV
68.026
68.026
SV
15.238
(22,4%)
15.238
(22,4%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2624 0055
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
68.026
15.238
(22,4%)
(22,4%)
FD
608
(594)
58
(58)
NI
A 1
A 1
AS Hollenstedt (45) - AS Heidenau (46)Nr.
41
41
(41)
B-Rang
608
608
(594)
L-Rang
58
58
(58)
Land
NI
NI
DTV
64.349
64.349
SV
14.929
(23,2%)
14.929
(23,2%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2623 0053
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
64.349
14.929
(23,2%)
(23,2%)
FD
706
(683)
68
(68)
NI
A 1
A 1
AS Heidenau (46) - AS Sittensen (47)Nr.
42
42
(42)
B-Rang
706
706
(683)
L-Rang
68
68
(68)
Land
NI
NI
DTV
61.227
61.227
SV
15.001
(24,5%)
15.001
(24,5%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2723 0051
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
61.227
15.001
(24,5%)
(24,5%)
FD
743
(715)
72
(72)
NI
A 1
A 1
AS Sittensen (47) - AS Elsdorf (48)Nr.
43
43
(43)
B-Rang
743
743
(715)
L-Rang
72
72
(72)
Land
NI
NI
DTV
59.672
59.672
SV
14.739
(24,7%)
14.739
(24,7%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2722 0050
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
59.672
14.739
(24,7%)
(24,7%)
FD
763
(733)
76
(76)
NI
A 1
A 1
AS Elsdorf (48) - AS Bockel (49)Nr.
44
44
(44)
B-Rang
763
763
(733)
L-Rang
76
76
(76)
Land
NI
NI
DTV
59.296
59.296
SV
14.705
(24,8%)
14.705
(24,8%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2821 0013
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
59.296
14.705
(24,8%)
(24,8%)
FD
670
(650)
63
(63)
NI
A 1
A 1
AS Bockel (49) - AS Stuckenborstel (50)Nr.
45
45
(45)
B-Rang
670
670
(650)
L-Rang
63
63
(63)
Land
NI
NI
DTV
62.486
62.486
SV
14.809
(23,7%)
14.809
(23,7%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2721 3302
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
62.486
14.809
(23,7%)
(23,7%)
FD
505
(496)
45
(45)
NI
A 1
A 1
AS Stuckenborstel (50) - AS Posthausen (51)Nr.
46
46
(46)
B-Rang
505
505
(496)
L-Rang
45
45
(45)
Land
NI
NI
DTV
69.387
69.387
SV
15.751
(22,7%)
15.751
(22,7%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2921 0012
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
69.387
15.751
(22,7%)
(22,7%)
FD
491
(483)
43
(43)
NI
A 1
A 1
AS Posthausen (51) - AS Oyten (52)Nr.
47
47
(47)
B-Rang
491
491
(483)
L-Rang
43
43
(43)
Land
NI
NI
DTV
70.169
70.169
SV
15.648
(22,3%)
15.648
(22,3%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2920 0011
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
70.169
15.648
(22,3%)
(22,3%)
FD
477
(469)
40
(40)
NI
A 1
A 1
AS Oyten (52) - AK Bremer Kreuz (A 27)Nr.
48
48
(48)
B-Rang
477
477
(469)
L-Rang
40
40
(40)
Land
NI
NI
DTV
70.470
70.470
SV
15.785
(22,4%)
15.785
(22,4%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 2919 0009
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Bremen - AD Buchholz | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
70.470
15.785
(22,4%)
(22,4%)
FD
218
(218)
15
(15)
NI
A 1
A 1
AK Bremer Kreuz (A 27) - AS Uphusen/Bremen-Mahndorf (54)Nr.
49
49
(49)
B-Rang
218
218
(218)
L-Rang
15
15
(15)
Land
NI
NI
DTV
85.504
85.504
SV
18.298
(21,4%)
18.298
(21,4%)
BPL
WB*
WB*
WB*
WB*
Zählstelle: 2919 0108
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
WB* WB* |
H A1 AK Bremen - Lgr. HB/NI H A1 AK Bremen - Lgr. HB/NI |
E 8 E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
85.504
18.298
(21,4%)
(21,4%)
WB*
WB*
WB*
123
(123)
2
(2)
HB
A 1
A 1
AS Uphusen/Bremen-Mahndorf (54) - AS Bremen-Hemelingen (55)Nr.
50
50
(50)
B-Rang
123
123
(123)
L-Rang
2
2
(2)
Land
HB
HB
DTV
96.006
96.006
SV
20.929
(21,8%)
20.929
(21,8%)
BPL
WB*
WB*
WB*
WB*
WB*
WB*
Zählstelle: 2919 0109
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
WB* WB* WB* |
H A1 AK Bremen - Lgr. HB/NI H A1 Lgr. HB/NI - AS Bremen/Brinkum H A1 AK Bremen - Lgr. HB/NI |
E 8 E 8 E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
96.006
20.929
(21,8%)
(21,8%)
WB*
WB*
WB*
WB*
WB*
43
(43)
1
(1)
HB
A 1
A 1
AS Bremen-Hemelingen (55) - AS Bremen-Arsten (56)Nr.
51
51
(51)
B-Rang
43
43
(43)
L-Rang
1
1
(1)
Land
HB
HB
DTV
113.320
113.320
SV
20.398
(18,0%)
20.398
(18,0%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2919 2401
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 Lgr. HB/NI - AS Bremen/Brinkum | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
113.320
20.398
(18,0%)
(18,0%)
WB*
9.713
(2.500)
56
(27)
HB
A 1
A 1
AS Bremen-Arsten (56) - AS Bremen/Brinkum (57)Nr.
52
52
(52)
B-Rang
9.713
9.713
(2.500)
L-Rang
56
56
(27)
Land
HB
HB
DTV
-
-
SV
-
(-)
-
(-)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2918 0111
Bemerkung: 2021 keine Zählung
Bemerkung: 2021 keine Zählung
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 Lgr. HB/NI - AS Bremen/Brinkum | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
-
(-)
(-)
WB*
344
(342)
28
(28)
NI
A 1
A 1
AS Bremen/Brinkum (57) - AD Stuhr (A 28)Nr.
53
53
(53)
B-Rang
344
344
(342)
L-Rang
28
28
(28)
Land
NI
NI
DTV
76.891
76.891
SV
15.224
(19,8%)
15.224
(19,8%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 2918 0001
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AS Bremen/Brinkum - AD Stuhr | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
76.891
15.224
(19,8%)
(19,8%)
WB*
1.130
(1.064)
117
(113)
NI
A 1
A 1
AD Stuhr (A 28) - AS Groß Ippener (59)Nr.
54
54
(54)
B-Rang
1.130
1.130
(1.064)
L-Rang
117
117
(113)
Land
NI
NI
DTV
48.708
48.708
SV
13.102
(26,9%)
13.102
(26,9%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 3017 0003
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Stuhr - AD Ahlhorner Heide | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
48.708
13.102
(26,9%)
(26,9%)
WB*
1.169
(1.103)
122
(118)
NI
A 1
A 1
AS Groß Ippener (59) - AS Wildeshausen-Nord (60)Nr.
55
55
(55)
B-Rang
1.169
1.169
(1.103)
L-Rang
122
122
(118)
Land
NI
NI
DTV
47.882
47.882
SV
13.407
(28,0%)
13.407
(28,0%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 3017 0005
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Stuhr - AD Ahlhorner Heide | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
47.882
13.407
(28,0%)
(28,0%)
WB*
1.269
(1.192)
130
(125)
NI
A 1
A 1
AS Wildeshausen-Nord (60) - AS Wildeshausen-West (61)Nr.
56
56
(56)
B-Rang
1.269
1.269
(1.192)
L-Rang
130
130
(125)
Land
NI
NI
DTV
45.657
45.657
SV
12.921
(28,3%)
12.921
(28,3%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 3016 0007
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Stuhr - AD Ahlhorner Heide | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
45.657
12.921
(28,3%)
(28,3%)
WB*
1.270
(1.193)
131
(126)
NI
A 1
A 1
AS Wildeshausen-West (61) - AD Ahlhorner Heide (Tkn A 29)Nr.
57
57
(57)
B-Rang
1.270
1.270
(1.193)
L-Rang
131
131
(126)
Land
NI
NI
DTV
45.637
45.637
SV
13.235
(29,0%)
13.235
(29,0%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 3115 0009
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AD Stuhr - AD Ahlhorner Heide | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
45.637
13.235
(29,0%)
(29,0%)
WB*
862
(821)
85
(85)
NI
A 1
A 1
AD Ahlhorner Heide (Tkn A 29) - AS Cloppenburg (63)Nr.
58
58
(58)
B-Rang
862
862
(821)
L-Rang
85
85
(85)
Land
NI
NI
DTV
55.955
55.955
SV
14.324
(25,6%)
14.324
(25,6%)
BPL
Zählstelle: 3115 0011
Bemerkung: -
Bemerkung: -
55.955
14.324
(25,6%)
(25,6%)
933
(886)
95
(94)
NI
A 1
A 1
AS Cloppenburg (63) - AS Vechta (64)Nr.
59
59
(59)
B-Rang
933
933
(886)
L-Rang
95
95
(94)
Land
NI
NI
DTV
53.833
53.833
SV
13.727
(25,5%)
13.727
(25,5%)
BPL
Zählstelle: 3215 0013
Bemerkung: -
Bemerkung: -
53.833
13.727
(25,5%)
(25,5%)
1.008
(955)
106
(105)
NI
A 1
A 1
AS Vechta (64) - AS Lohne/Dinklage (65)Nr.
60
60
(60)
B-Rang
1.008
1.008
(955)
L-Rang
106
106
(105)
Land
NI
NI
DTV
51.611
51.611
SV
13.419
(26,0%)
13.419
(26,0%)
BPL
Zählstelle: 3215 0015
Bemerkung: -
Bemerkung: -
51.611
13.419
(26,0%)
(26,0%)
993
(940)
104
(103)
NI
A 1
A 1
AS Lohne/Dinklage (65) - AS Holdorf (66)Nr.
61
61
(61)
B-Rang
993
993
(940)
L-Rang
104
104
(103)
Land
NI
NI
DTV
52.089
52.089
SV
13.699
(26,3%)
13.699
(26,3%)
BPL
Zählstelle: 3314 3310
Bemerkung: -
Bemerkung: -
52.089
13.699
(26,3%)
(26,3%)
1.004
(951)
105
(104)
NI
A 1
A 1
AS Holdorf (66) - AS Neuenkirchen/Vörden (67)Nr.
62
62
(62)
B-Rang
1.004
1.004
(951)
L-Rang
105
105
(104)
Land
NI
NI
DTV
51.677
51.677
SV
13.849
(26,8%)
13.849
(26,8%)
BPL
VB-E
VB-E
VB-E
VB-E
Zählstelle: 3414 0019
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB-E VB-E |
H A1 AD Ahlhorner Heide - AK Lotte/Osnabr�
T A1 AS Lohne/Dinklage - AS Neuenkirchen/V |
E 6 E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
51.677
13.849
(26,8%)
(26,8%)
VB-E
VB-E
VB-E
932
(885)
94
(93)
NI
A 1
A 1
AS Neuenkirchen/Vörden (67) - AS Bramsche (68)Nr.
63
63
(63)
B-Rang
932
932
(885)
L-Rang
94
94
(93)
Land
NI
NI
DTV
53.939
53.939
SV
14.186
(26,3%)
14.186
(26,3%)
BPL
VB-E
VB-E
VB-E
VB-E
Zählstelle: 3514 0021
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB-E VB-E |
H A1 AD Ahlhorner Heide - AK Lotte/Osnabr�
T A1 AS Neuenkirchen/Vörden - AS Bramsche |
E 6 E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
53.939
14.186
(26,3%)
(26,3%)
VB-E
VB-E
VB-E
866
(825)
86
(86)
NI
A 1
A 1
AS Bramsche (68) - AS Osnabrück-Nord (70)Nr.
64
64
(64)
B-Rang
866
866
(825)
L-Rang
86
86
(86)
Land
NI
NI
DTV
55.876
55.876
SV
14.193
(25,4%)
14.193
(25,4%)
BPL
Zählstelle: 3614 0023
Bemerkung: -
Bemerkung: -
55.876
14.193
(25,4%)
(25,4%)
818
(780)
81
(81)
NI
A 1
A 1
AS Osnabrück-Nord (70) - AS Osnabrück-Hafen (71)Nr.
65
65
(65)
B-Rang
818
818
(780)
L-Rang
81
81
(81)
Land
NI
NI
DTV
57.441
57.441
SV
14.360
(25,0%)
14.360
(25,0%)
BPL
Zählstelle: 3613 0025
Bemerkung: -
Bemerkung: -
57.441
14.360
(25,0%)
(25,0%)
654
(636)
239
(238)
NW
A 1
A 1
AS Osnabrück-Hafen (71) - AK Lotte/Osnabrück (A 30)Nr.
66
66
(66)
B-Rang
654
654
(636)
L-Rang
239
239
(238)
Land
NW
NW
DTV
62.817
62.817
SV
15.453
(24,6%)
15.453
(24,6%)
BPL
Zählstelle: 3713 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
62.817
15.453
(24,6%)
(24,6%)
679
(658)
248
(247)
NW
A 1
A 1
AK Lotte/Osnabrück (A 30) - AS Lengerich (73)Nr.
67
67
(67)
B-Rang
679
679
(658)
L-Rang
248
248
(247)
Land
NW
NW
DTV
61.964
61.964
SV
13.260
(21,4%)
13.260
(21,4%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 3713 2101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 AS Münster-N - AK Lotte/Osnabrück | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
61.964
13.260
(21,4%)
(21,4%)
FD-E
861
(820)
281
(276)
NW
A 1
A 1
AS Lengerich (73) - AS Ladbergen (74)Nr.
68
68
(68)
B-Rang
861
861
(820)
L-Rang
281
281
(276)
Land
NW
NW
DTV
55.956
55.956
SV
11.807
(21,1%)
11.807
(21,1%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 3812 5118
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 AS Münster-N - AK Lotte/Osnabrück | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
55.956
11.807
(21,1%)
(21,1%)
FD-E
839
(799)
274
(269)
NW
A 1
A 1
AS Ladbergen (74) - AS Flughafen MS/OS (75)Nr.
69
69
(69)
B-Rang
839
839
(799)
L-Rang
274
274
(269)
Land
NW
NW
DTV
56.802
56.802
SV
11.758
(20,7%)
11.758
(20,7%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 3812 2101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 AS Münster-N - AK Lotte/Osnabrück | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
56.802
11.758
(20,7%)
(20,7%)
FD-E
724
(697)
258
(256)
NW
A 1
A 1
AS Flughafen MS/OS (75) - AS Greven (76)Nr.
70
70
(70)
B-Rang
724
724
(697)
L-Rang
258
258
(256)
Land
NW
NW
DTV
60.215
60.215
SV
13.067
(21,7%)
13.067
(21,7%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 3912 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 AS Münster-N - AK Lotte/Osnabrück | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
60.215
13.067
(21,7%)
(21,7%)
FD-E
690
(668)
251
(250)
NW
A 1
A 1
AS Greven (76) - AS Münster-Nord (77)Nr.
71
71
(71)
B-Rang
690
690
(668)
L-Rang
251
251
(250)
Land
NW
NW
DTV
61.662
61.662
SV
13.072
(21,2%)
13.072
(21,2%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 3911 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 AS Münster-N - AK Lotte/Osnabrück | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
61.662
13.072
(21,2%)
(21,2%)
FD-E
291
(290)
94
(94)
NW
A 1
A 1
AS Münster-Nord (77) - AK Münster-Süd (A 43)Nr.
72
72
(72)
B-Rang
291
291
(290)
L-Rang
94
94
(94)
Land
NW
NW
DTV
80.186
80.186
SV
14.995
(18,7%)
14.995
(18,7%)
BPL
Zählstelle: 4011 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
80.186
14.995
(18,7%)
(18,7%)
663
(643)
242
(241)
NW
A 1
A 1
AK Münster-Süd (A 43) - AS Hiltrup (79a)Nr.
73
73
(73)
B-Rang
663
663
(643)
L-Rang
242
242
(241)
Land
NW
NW
DTV
62.554
62.554
SV
11.072
(17,7%)
11.072
(17,7%)
BPL
Zählstelle: 4111 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
62.554
11.072
(17,7%)
(17,7%)
9.713
(2.500)
1.888
(561)
NW
A 1
A 1
AS Hiltrup (79a) - AS Ascheberg (79b)Nr.
74
74
(74)
B-Rang
9.713
9.713
(2.500)
L-Rang
1.888
1.888
(561)
Land
NW
NW
DTV
-
-
SV
-
(-)
-
(-)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4111 5121
Bemerkung: 2021 keine Zählung
Bemerkung: 2021 keine Zählung
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AS Ascheberg - DEK-Brücke | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
-
(-)
(-)
VB-E
955
(907)
296
(291)
NW
A 1
A 1
AS Ascheberg (79b) - AS Hamm-Bockum/Werne (80)Nr.
75
75
(75)
B-Rang
955
955
(907)
L-Rang
296
296
(291)
Land
NW
NW
DTV
53.111
53.111
SV
9.294
(17,5%)
9.294
(17,5%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4211 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AS Hamm-BockumWerne - AS Ascheberg | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
53.111
9.294
(17,5%)
(17,5%)
VB-E
738
(710)
262
(259)
NW
A 1
A 1
AS Hamm-Bockum/Werne (80) - AS Hamm/Bergkamen (81)Nr.
76
76
(76)
B-Rang
738
738
(710)
L-Rang
262
262
(259)
Land
NW
NW
DTV
59.894
59.894
SV
9.164
(15,3%)
9.164
(15,3%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4312 2102
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Kamen - n AS Hamm-Bockum/Werne | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
59.894
9.164
(15,3%)
(15,3%)
VB-E
569
(557)
207
(206)
NW
A 1
A 1
AS Hamm/Bergkamen (81) - AK Kamener Kreuz (A 2)Nr.
77
77
(77)
B-Rang
569
569
(557)
L-Rang
207
207
(206)
Land
NW
NW
DTV
66.138
66.138
SV
12.236
(18,5%)
12.236
(18,5%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4312 2103
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Kamen - n AS Hamm-Bockum/Werne | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
66.138
12.236
(18,5%)
(18,5%)
VB-E
144
(144)
48
(48)
NW
A 1
A 1
AK Kamener Kreuz (A1/A2) - AS Kamen-Zentrum (83)Nr.
78
78
(78)
B-Rang
144
144
(144)
L-Rang
48
48
(48)
Land
NW
NW
DTV
93.280
93.280
SV
15.111
(16,2%)
15.111
(16,2%)
BPL
Zählstelle: 4412 2100
Bemerkung: -
Bemerkung: -
93.280
15.111
(16,2%)
(16,2%)
98
(98)
34
(34)
NW
A 1
A 1
AS Kamen-Zentrum (83) - AS Unna (84)Nr.
79
79
(79)
B-Rang
98
98
(98)
L-Rang
34
34
(34)
Land
NW
NW
DTV
101.746
101.746
SV
17.195
(16,9%)
17.195
(16,9%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4411 2101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Dortmund/Unna - n AS Unna-Zentrum | KN |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
101.746
17.195
(16,9%)
(16,9%)
VB-E
118
(118)
42
(42)
NW
A 1
A 1
AK Dortmund/Unna (A 44) - AS Schwerte (85)Nr.
80
80
(80)
B-Rang
118
118
(118)
L-Rang
42
42
(42)
Land
NW
NW
DTV
97.000
97.000
SV
18.236
(18,8%)
18.236
(18,8%)
BPL
VB-E
WB*
VB-E
WB*
Zählstelle: 4511 5101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB-E WB* |
H A1 AK Dortmund/Unna - n AS Unna-Zentrum H A1 AS Schwerte - AK Dortmund/Unna |
KN E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
97.000
18.236
(18,8%)
(18,8%)
VB-E
WB*
WB*
9.713
(2.500)
1.888
(561)
NW
A 1
A 1
AS Schwerte (85) - AK Westhofener Kreuz (A 1/A 45)Nr.
81
81
(81)
B-Rang
9.713
9.713
(2.500)
L-Rang
1.888
1.888
(561)
Land
NW
NW
DTV
-
-
SV
-
(-)
-
(-)
BPL
VB-E
WB
VB-E
WB
Zählstelle: 4511 2150
Bemerkung: 2021 keine Zählung
Bemerkung: 2021 keine Zählung
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:
VB-E WB |
H A1 AK Westhofen H A1 AK Westhofen - AS Schwerte |
KN E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
-
-
(-)
(-)
VB-E
WB
WB
498
(490)
180
(179)
NW
A 1
A 1
AK Westhofener Kreuz (A 1/A 45) - AS Hagen-Nord (87)Nr.
82
82
(82)
B-Rang
498
498
(490)
L-Rang
180
180
(179)
Land
NW
NW
DTV
69.800
69.800
SV
12.704
(18,2%)
12.704
(18,2%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4511 2160
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Westhofen | KN |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
69.800
12.704
(18,2%)
(18,2%)
VB-E
9.713
(2.500)
1.888
(561)
NW
A 1
A 1
AS Hagen-Nord (87) - AS Hagen-West (88)Nr.
83
83
(83)
B-Rang
9.713
9.713
(2.500)
L-Rang
1.888
1.888
(561)
Land
NW
NW
DTV
-
-
SV
-
(-)
-
(-)
BPL
Zählstelle: 4610 2150
Bemerkung: 2021 keine Zählung
Bemerkung: 2021 keine Zählung
-
-
(-)
(-)
309
(308)
102
(102)
NW
A 1
A 1
AS Hagen-West (88) - AS Volmarstein (89)Nr.
84
84
(84)
B-Rang
309
309
(308)
L-Rang
102
102
(102)
Land
NW
NW
DTV
79.170
79.170
SV
13.934
(17,6%)
13.934
(17,6%)
BPL
Zählstelle: 4610 2151
Bemerkung: -
Bemerkung: -
79.170
13.934
(17,6%)
(17,6%)
372
(368)
128
(128)
NW
A 1
A 1
AS Volmarstein (89) - AS Gevelsberg (90)Nr.
85
85
(85)
B-Rang
372
372
(368)
L-Rang
128
128
(128)
Land
NW
NW
DTV
75.659
75.659
SV
12.635
(16,7%)
12.635
(16,7%)
BPL
Zählstelle: 4610 2152
Bemerkung: -
Bemerkung: -
75.659
12.635
(16,7%)
(16,7%)
345
(343)
116
(116)
NW
A 1
A 1
AS Gevelsberg (90) - AK Wuppertal-Nord (A 43/A 46/B 326)Nr.
86
86
(86)
B-Rang
345
345
(343)
L-Rang
116
116
(116)
Land
NW
NW
DTV
76.842
76.842
SV
14.907
(19,4%)
14.907
(19,4%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4609 2150
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Wuppertal-N | KN |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
76.842
14.907
(19,4%)
(19,4%)
VB-E
1.000
(947)
308
(303)
NW
A 1
A 1
AK Wuppertal-Nord (A 46/B 326) - AK Wuppertal-Nord (A 43)Nr.
87
87
(87)
B-Rang
1.000
1.000
(947)
L-Rang
308
308
(303)
Land
NW
NW
DTV
51.819
51.819
SV
7.980
(15,4%)
7.980
(15,4%)
BPL
VB-E
VB-E
Zählstelle: 4609 2167
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:VB-E | H A1 AK Wuppertal-N | KN |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
51.819
7.980
(15,4%)
(15,4%)
VB-E
9.713
(2.500)
1.888
(561)
NW
A 1
A 1
AK Wuppertal-Nord (A 43) - AS Wuppertal-Langerfeld (93)Nr.
88
88
(88)
B-Rang
9.713
9.713
(2.500)
L-Rang
1.888
1.888
(561)
Land
NW
NW
DTV
-
-
SV
-
(-)
-
(-)
BPL
Zählstelle: 4609 2156
Bemerkung: 2021 keine Zählung
Bemerkung: 2021 keine Zählung
-
-
(-)
(-)
436
(429)
157
(156)
NW
A 1
A 1
AS Wuppertal-Langerfeld (93) - AS Wuppertal-Ronsdorf (94)Nr.
89
89
(89)
B-Rang
436
436
(429)
L-Rang
157
157
(156)
Land
NW
NW
DTV
72.057
72.057
SV
9.728
(13,5%)
9.728
(13,5%)
BPL
Zählstelle: 4709 2103
Bemerkung: -
Bemerkung: -
72.057
9.728
(13,5%)
(13,5%)
300
(299)
99
(99)
NW
A 1
A 1
AS Wuppertal-Ronsdorf (94) - AS Remscheid-Lennep (95a)Nr.
90
90
(90)
B-Rang
300
300
(299)
L-Rang
99
99
(99)
Land
NW
NW
DTV
79.583
79.583
SV
9.948
(12,5%)
9.948
(12,5%)
BPL
Zählstelle: 4709 2104
Bemerkung: -
Bemerkung: -
79.583
9.948
(12,5%)
(12,5%)
297
(296)
97
(97)
NW
A 1
A 1
AS Remscheid-Lennep (95a) - AS Remscheid (95b)Nr.
91
91
(91)
B-Rang
297
297
(296)
L-Rang
97
97
(97)
Land
NW
NW
DTV
79.814
79.814
SV
9.977
(12,5%)
9.977
(12,5%)
BPL
Zählstelle: 4809 2102
Bemerkung: -
Bemerkung: -
79.814
9.977
(12,5%)
(12,5%)
466
(458)
169
(168)
NW
A 1
A 1
AS Remscheid (95b) - AS Wermelskirchen (96)Nr.
92
92
(92)
B-Rang
466
466
(458)
L-Rang
169
169
(168)
Land
NW
NW
DTV
70.718
70.718
SV
8.910
(12,6%)
8.910
(12,6%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 4809 2101
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AS Wermelskirchen - T+R-Anlage Remsch | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
70.718
8.910
(12,6%)
(12,6%)
FD
432
(425)
153
(152)
NW
A 1
A 1
AS Wermelskirchen (96) - AS Burscheid (97)Nr.
93
93
(93)
B-Rang
432
432
(425)
L-Rang
153
153
(152)
Land
NW
NW
DTV
72.250
72.250
SV
8.237
(11,4%)
8.237
(11,4%)
BPL
Zählstelle: 4808 5011
Bemerkung: -
Bemerkung: -
72.250
8.237
(11,4%)
(11,4%)
417
(410)
146
(145)
NW
A 1
A 1
AS Burscheid (97) - AK Leverkusen (A 3)Nr.
94
94
(94)
B-Rang
417
417
(410)
L-Rang
146
146
(145)
Land
NW
NW
DTV
73.289
73.289
SV
8.428
(11,5%)
8.428
(11,5%)
BPL
Zählstelle: 4908 5675
Bemerkung: -
Bemerkung: -
73.289
8.428
(11,5%)
(11,5%)
9.713
(2.500)
1.888
(561)
NW
A 1
A 1
AK Leverkusen (A 3) - AK Leverkusen-West (A 59)Nr.
95
95
(95)
B-Rang
9.713
9.713
(2.500)
L-Rang
1.888
1.888
(561)
Land
NW
NW
DTV
-
-
SV
-
(-)
-
(-)
BPL
Zählstelle: 4908 5035
Bemerkung: 2021 keine Zählung
Bemerkung: 2021 keine Zählung
-
-
(-)
(-)
192
(192)
67
(67)
NW
A 1
A 1
AK Leverkusen-West (A 59) - AS Köln-Niehl (100)Nr.
96
96
(96)
B-Rang
192
192
(192)
L-Rang
67
67
(67)
Land
NW
NW
DTV
87.627
87.627
SV
1.314
(1,5%)
1.314
(1,5%)
BPL
FD-E
FD-E
Zählstelle: 4907 2104
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD-E | H A1 Köln/Niehl - AK Leverkusen | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
87.627
1.314
(1,5%)
(1,5%)
FD-E
377
(373)
132
(132)
NW
A 1
A 1
AS Köln-Niehl (100) - AK Köln-Nord (A 57)Nr.
97
97
(97)
B-Rang
377
377
(373)
L-Rang
132
132
(132)
Land
NW
NW
DTV
75.409
75.409
SV
3.997
(5,3%)
3.997
(5,3%)
BPL
WB*
WB*
Zählstelle: 4907 5048
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:WB* | H A1 AK Köln-N (A 57) - AS Köln-Niehl | E 8 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
75.409
3.997
(5,3%)
(5,3%)
WB*
151
(151)
51
(51)
NW
A 1
A 1
AK Köln-Nord (A 57) - AS Köln-Bocklemünd (102)Nr.
98
98
(98)
B-Rang
151
151
(151)
L-Rang
51
51
(51)
Land
NW
NW
DTV
92.401
92.401
SV
10.441
(11,3%)
10.441
(11,3%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 5007 2102
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Köln-W - AK Köln-N (incl.) | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
92.401
10.441
(11,3%)
(11,3%)
FD
9.713
(2.500)
1.888
(561)
NW
A 1
A 1
AS Köln-Bocklemünd (102) - AS Köln-Lövenich (103)Nr.
99
99
(99)
B-Rang
9.713
9.713
(2.500)
L-Rang
1.888
1.888
(561)
Land
NW
NW
DTV
-
-
SV
-
(-)
-
(-)
BPL
Zählstelle: 5007 5032
Bemerkung: 2021 keine Zählung
Bemerkung: 2021 keine Zählung
-
-
(-)
(-)
88
(88)
33
(33)
NW
A 1
A 1
AS Köln-Lövenich (103) - AK Köln-West (A 4)Nr.
100
100
(100)
B-Rang
88
88
(88)
L-Rang
33
33
(33)
Land
NW
NW
DTV
103.831
103.831
SV
11.525
(11,1%)
11.525
(11,1%)
BPL
FD
FD
Zählstelle: 5007 5683
Bemerkung: -
Bemerkung: -
Bedarfsplan 2016
Projekte im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen (Anlage zu §1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz), die sich maßgeblich auf diesen Streckenabschnitt beziehen oder auswirken:FD | H A1 AK Köln-W - AK Köln-N (incl.) | E 6 |
Dringlichkeit
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
•FD-E = Fest disponiert - Engpassbeseitigung •FD = Fest disponiert • VB-E = Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung •VB = Vordringlicher Bedarf •WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht •WB = Weiterer Bedarf •KB = Kein Bedarf
Fertigstellung
Umgehende Fertigstellung bei FD-E und FD angestrebt. Höchster Bedarf aus Bundessicht bei VB-E und VB mit gesetzlichem Planungsauftrag und angestrebter Fertigstellung oder Baubeginn bis 2030. WB* und WB nachrangig aus Bundessicht, generell keine Realisierung vor 2030 angestrebt.
Projekt
•H = Hauptprojekt •T = Teilprojekt eines Hautprojektes
Projekttyp
•N = Neubau •E = Ausbau (Erweiterung) •N+E = Teilweise Neubau und teilweise Ausbau •E+N = Teilweise Ausbau und teilweise Neubau •KN = Umbau eines Verkehrsknotens •Die Zahlen geben die zukünftige gesamte Anzahl der Fahrstreifen an.
Hinweise
Dargestellt ist nur ein Steckenabschnitt. In der Regel haben Projekte auf mehr als einen Streckenabschnitt eine Auswirkung. Von Ortsumfahrungen können auch Streckenabschnitte betroffen sein, die sich außerhalb der Ortslage befinden. Maßgeblich sind jedoch die Streckenabschnitte innerhalb der Ortslage. Manche Projekte liegen außerhalb des dargestellten Streckenabschnitts, haben jedoch eine netzkonzeptionelle Wirkung auf diesen Streckenabschnitt z. B., wenn durch den Bau einer neuen Bündelungsachse zukünftig Verkehre auf die neue Achse umgelenkt werden. Sollten sich gegenüber dem Projektdossier zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Abweichungen ergeben, so sind der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sowie die o.g. Daten aus der Broschüre zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr maßgeblich.
103.831
11.525
(11,1%)
(11,1%)
FD
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