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Planung B30 Dreieck Neu-Ulm (Ringbrücke) - Ulm-Wiblingen (Kastbrücke)
Teilprojekt
B 30n Dreieck Neu-Ulm (Ringbrücke) - Ulm-Wiblingen (Kastbrücke)
Verlegung der B 30

- Istzustand
- 2-bahniger Neubau der B 30 mit insgesamt 4 Fahrstreifen
- Ausbau der 2-bahnigen B 30 auf insgesamt 6 Fahrstreifen
- Bedarfsplanung
- Raumordnerische Planung
- Landespriorisierung
- Bisherige Planung
- Verlauf
- Besonderheiten
- Informationsmaterial
Istzustand
Der Streckenabschnitt der Bundesstraße 30 vom Autobahndreieck Neu-Ulm (Ringbrücke) bis Ulm-Wiblingen (Kastbrücke) ist seit 1981 fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben. Er ersetzt die alte B 30 „Wiblinger Allee“ von Ulm-Wiblingen bis zur Erbacher Straße bei Ulm-Grimmelfingen sowie die Stadteinfahrt in Ulm. Es entstand eine Umfahrung der Ulmer Stadtteile Ulm-Söflingen und Ulm-Wiblingen. Das Projekt bindet gemeinsam mit der neu erbauten B 28 Neu-Ulm – Hittistetten (A 7) und B 10 Neu-Ulm – Ulm-West (A 8) das Industriegebiet Ulm-Donautal an das kontinentale Autobahnnetz an.
Die Planung erfolgte zunächst unter der Bezeichnung „B 30 neu: Nersingen – Wiblingen“, ab 1976 unter „A 89: Neu-Ulm – Wiblingen“. Als B 30n realisiert wurde nur der Teilabschnitt von Ulm-Wiblingen bis zum heutigen Autobahndreieck Neu-Ulm.
Die Planung des Streckenabschnitts vom Autobahndreieck Neu-Ulm bis zum Autobahnkreuz Nersingen (A 7) wurde 1986 endgültig aufgegeben. Ersetzt wurde diese Planung später durch die Planung eines Ausbaus der B 10 von der Anschlussstelle Nersingen bis östlich von Neu-Ulm sowie eines Neubaus der B 10 als Südosttangente Neu-Ulm.
Im Zuge der Realisierung entstand bei Neu-Ulm das Autobahndreieck Neu-Ulm, das zunächst als „Kreuz Wiblingen“ geplant und gebaut wurde, 1981 jedoch nicht mehr vollständig fertiggestellt und in „Autobahndreieck Neu-Ulm“ umbenannt wurde.
2-bahniger Neubau der B 30 mit insgesamt 4 Fahrstreifen
| Projekt-Nr. | - |
| Teilprojekte | - |
| Lage | TK 7626, TK 7625 Bayern und Baden-Württemberg Region Donau-Iller Landkreis Neu-Ulm und Stadtkreis Ulm |
| Ziele | Anbindung des süddeutschen Raumes und Doppelzentrums Ulm/Neu-Ulm an Günzburg und im weiteren Verlauf an Augsburg und München. |
| Zuständigkeit | Bayerischer Teil: Staatliches Bauamt Krumbach Abteilung S1 (Neu-Ulm) Baden-württembergischer Teil: |
| Status | Das Projekt ist seit 1981 fertiggestellt und unter Verkehr - im Autobahndreieck Neu-Ulm jedoch teilweise nur provisorisch. |
| Dringlichkeit | Für einen Ausbau über den Bedarfsplan wird aktuell kein Bedarf gesehen. |
| Länge | Ulm-Wiblingen - „Wiblinger Kreuz” 2,6 km, davon: - 0,5 km in Bayern und - 2,1 km in Baden-Württemberg „Wiblinger Kreuz” |
| Baukosten | 15,0 Mio. DM (Ulm-Wiblingen – „Wiblinger Kreuz”) 20,6 Mio. DM („Wiblinger Kreuz”) |
| Planung | Das Projekt ist seit 1981 fertiggestellt und unter Verkehr. Im Regionalplan 2024 der Raumordnungsregion Donau-Iller wird jedoch ein 6-streifiger Ausbau vorgeschlagen. Der Bund ist diesem Wunsch bisher nicht gefolgt: Ein Ausbau ist im aktuellen Bedarfsplan nicht enthalten. |
| Planfeststellung | - |
| Bauvorbereitung | - |
| Baubeginn | 1976 |
| Verkehrsfreigabe | 1981 |
| Bauwerke | ▪ 16 Brückenbauwerke ▪ Autobahndreieck Neu-Ulm ▪ AS Ulm-Wiblingen |
Ausbau der 2-bahnigen B 30 auf insgesamt 6 Fahrstreifen
| Projekt-Nr. | - |
| Teilprojekte | - |
| Lage | TK 7626, TK 7625 Bayern und Baden-Württemberg Region Donau-Iller Landkreis Neu-Ulm und Stadtkreis Ulm |
| Ziele | Verbesserung der Erreichbarkeit von Regionsteilen sowie Erhöhung der Verbindungsqualität und Leistungsfähigkeit des Straßennetzes in der Region Donau-Iller. |
| Zuständigkeit | Bayerischer Teil: Staatliches Bauamt Krumbach Abteilung S1 (Neu-Ulm) Baden-württembergischer Teil: |
| Status | Bisher hat der Bund weder einen Bedarf für einen Ausbau festgestellt noch hat das Land Bayern oder Baden-Württemberg mit der Planung begonnen. |
| Dringlichkeit | Für einen Ausbau über den Bedarfsplan wird aktuell kein Bedarf gesehen. |
| Länge | Ulm-Wiblingen - AD Neu-Ulm 2,6 km, davon: - 0,5 km in Bayern und - 2,1 km in Baden-Württemberg AD Neu-Ulm |
| Baukosten | - |
| Planung | Im Regionalplan 2024 der Raumordnungsregion Donau-Iller wird ein 6-streifiger Ausbau vorgeschlagen. Der Bund ist diesem Wunsch bisher nicht gefolgt: Ein Ausbau ist im aktuellen Bedarfsplan nicht enthalten. |
| Planfeststellung | - |
| Bauvorbereitung | - |
| Baubeginn | - |
| Verkehrsfreigabe | - |
| Bauwerke | ▪ Umbau 16 Brückenbauwerke ▪ Umbau Autobahndreieck Neu-Ulm ▪ Umbau AS Ulm-Wiblingen |
Landesentwicklungsplanung
Das Ausbauprojekt entspricht mehreren Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2023:
- (4.1.1) (Z) Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur: Die Verkehrsinfrastruktur ist in ihrem Bestand leistungsfähig zu erhalten und durch Aus-, Um- und Neubaumaßnahmen nachhaltig zu ergänzen.
- (4.1.2) (G) Internationales, nationales und regionales Verkehrswegenetz: Die Einbindung Bayerns in das internationale und nationale Verkehrswegenetz soll bedarfsgerecht verbessert werden. Das regionale Verkehrswegenetz und die regionale Verkehrsbedienung sollen in allen Teilräumen als Grundlage für leistungsfähige, bedarfsgerechte und barrierefreie Verbindungen und Angebote ausgestaltet werden.
- (4.2) (G) Straßeninfrastruktur: Das Netz der Bundesfernstraßen sowie der Staats- und Kommunalstraßen soll leistungsfähig erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden.
Das Ausbauvorhaben erfüllt diverse Ziele und Grundsätze des noch immer aktuellen und geltenden Landesentwicklungsplans 2002 Baden-Württemberg:
- 1.2 G In allen Teilräumen des Landes ist unter Berücksichtigung der weiteren Bevölkerungsentwicklung auf gleichwertige Lebensverhältnisse und eine tragfähige Sozialstruktur hinzuwirken. Dazu sind eine ausreichende Bereitstellung von Wohnraum, gesunde Umweltbedingungen, ein breites Angebot an Arbeitsplätzen unterschiedlicher Anforderungen, eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen und eine wohnortnahe Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen anzustreben.
- 1.6 G Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Landes ist eine flächendeckende Versorgung mit moderner Infrastruktur sicherzustellen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Motorfunktion der Zentralen Orte stärkt, die räumliche Kooperation und den Leistungsaustausch fördert und die großräumige Einbindung des Landes gewährleistet. Dazu sind die infrastrukturellen Einrichtungen unter Beachtung von Leistungsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit bedarfsgerecht und zukunftsorientiert auszubauen und zu vernetzen.
- 1.7 G Siedlungsentwicklung und Verkehrsinfrastruktur sind so aufeinander abzustimmen, dass eine bedarfsgerechte Anbindung, Erschließung und Verflechtung aller Teilräume des Landes und eine Verminderung der verkehrsbedingten Immissionsbelastungen erreicht werden.
- 2.2.1 Z Als Verdichtungsräume werden ausgewiesen: der baden-württembergische Teil des grenzüberschreitenden Verdichtungsraums Ulm/Neu-Ulm, der Bodenseeraum mit besonderer struktureller Prägung. 2.2.2.1 G Die Verdichtungsräume sind angemessen in nationale und internationale Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsnetze einzubinden. Der Leistungsaustausch mit benachbarten Räumen ist zu sichern. Die Funktionsfähigkeit der Verdichtungskerne als Verknüpfungsknoten zwischen regionalen und überregionalen Netzen ist zu stärken. 2.2.3.5 G Das Gesamtverkehrsnetz ist im Rahmen von integrierten Verkehrskonzepten funktions- und umweltgerecht auszubauen. Das Straßennetz ist so zu verbessern, dass eine ausreichend leistungsfähige Grundausstattung gewährleistet wird.
- 2.6.1 G Das System der Entwicklungsachsen soll als Netz leistungsfähiger, gebündelter Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur das zentralörtliche System ergänzen und durch die Förderung der räumlichen Verflechtungen und des Leistungsaustauschs zur Festigung der dezentralen Siedlungsstruktur und zu einer ausgewogenen Raumentwicklung beitragen.
- 2.6.2 Z Die landesbedeutsamen Entwicklungsachsen zur Förderung des großräumigen Leistungsaustauschs innerhalb des Landes und über die Landesgrenzen hinweg werden als Landesentwicklungsachsen im Anhang (A25 - A27) ausgewiesen und in Karte 3 dargestellt: (aus West Stuttgart/aus Nord Würzburg/Wertheim) - Ulm(/Neu-Ulm) (DZ) - Laupheim (MZ) - Biberach an der Riß (MZ) - Bad Waldsee (MZ) - Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten (OZ-Verbund) - Konstanz (OZ) - (Zürich).
- 2.6.3 G In den Landesentwicklungsachsen sollen die für den großräumigen Leistungsaustausch notwendigen Infrastrukturen gebündelt und so ausgebaut werden, dass zwischen den Verdichtungsräumen sowie den Oberzentren unter Einbeziehung von Mittelzentren leistungsfähige Verbindungen gewährleistet sind, der Anschluss und die Entwicklung des Ländlichen Raums und der großen Erholungsräume gesichert sind und eine angemessene Einbindung des Landes und seiner Teilräume in die nationalen und transeuropäischen Netze erreicht wird.
- 4.1.1 G Das Verkehrswesen ist so zu gestalten, dass es zu der angestrebten Entwicklung des Landes und seiner Teilräume sowie zur Festigung des Netzes der Zentralen Orte und zur Ausgestaltung der Entwicklungsachsen beiträgt. Dabei ist den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und Erfordernissen Rechnung zu tragen.
- 4.1.2 G Dem Ausbau vorhandener Verkehrswege ist Vorrang vor dem Neubau einzuräumen. Die Flächeninanspruchnahme ist gering zu halten, wertvolle Böden sind zu schonen und die Zerschneidung großer zusammenhängender Freiflächen ist zu vermeiden. Nicht vermeidbare Eingriffe in die Landschaft sind möglichst vor Ort auszugleichen, vorzugsweise durch Reduzierung versiegelter Flächen.
- 4.1.3 G Das Land ist bedarfsgerecht in die nationalen und transeuropäischen Verkehrsnetze für den Personen- und Gütertransport einzubinden. Dabei sind insbesondere die Europäische Metropolregion Stuttgart, der Europäische Verflechtungsraum Oberrhein und andere wirtschaftlich bedeutende Räume angemessen zu berücksichtigen.
- 6.2.4 Z Wegen seiner einzigartigen funktionalen Vielfalt als Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturraum und als Freizeit-, Erholungs- und Tourismusgebiet, wegen seiner Bedeutung als Ökosystem und seiner herausgehobenen Funktion für die Wasserwirtschaft werden besondere regionale Entwicklungsaufgaben für den Bodenseeraum festgelegt. Der Bodenseeraum umfasst insbesondere den Verdichtungsraum und dessen Randzone sowie angrenzende Teile des Ländlichen Raums in den Regionen Bodensee-Oberschwaben und Hochrhein-Bodensee. Besondere regionale Entwicklungsaufgaben für den Bodenseeraum sind: die bessere Anbindung des Bodenseeraums an den Fernverkehr, insbesondere durch Attraktivitätssteigerungen auf den Bahnstrecken Stuttgart - Singen - Konstanz, Offenburg - Singen - Konstanz, Ulm - Friedrichshafen - Lindau und der Bodensee-Gürtelbahn sowie durch die angemessene Fortentwicklung des Fernstraßennetzes und des Flughafens Friedrichshafen.
- 6.2.5 Z Wegen seiner besonderen Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des baden-württembergisch-bayerischen Grenzraums, seiner Stellung als Wissenschaftsstadt und seiner Ausstrahlung in die benachbarten Regionen Bodensee-Oberschwaben und Ostwürttemberg werden besondere regionale Entwicklungsaufgaben für den Raum Ulm festgelegt. Der Raum umfasst baden-württembergische Teile der Region Donau-Iller, insbesondere den Verdichtungsraum Ulm/Neu-Ulm. Besondere regionale Entwicklungsaufgaben für den Raum Ulm sind: die Weiterentwicklung der Knotenpunktsfunktion von Ulm im Netz der transeuropäischen Verkehrswege.
Regionalplanplanung
Das Vorhaben steht im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des Regionalplans 2024 der Region Donau-Iller:
- A I G (1) Die Region Donau-Iller soll als Verantwortungsgemeinschaft für den gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum über die Landesgrenze hinweg zum Wohle der Bevölkerung weiterentwickelt werden. Hierzu sollen vermehrt auch die Instrumente der Regionalentwicklung genutzt werden.
- B V 1 G (1) Die Verkehrsinfrastruktur in der Region soll so erhalten und ländergrenzüberschreitend weiterentwickelt werden, dass sie zur Stärkung und langfristigen Sicherung der Region als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum beiträgt und die angestrebten Flächennutzungen ermöglicht. Das Gesamtverkehrssystem soll dazu so entwickelt werden, dass es die Einbindung der Region in das nationale und transeuropäische Netz sowie Verbindungen mit benachbarten Regionen sicherstellt und weiter verbessert, eine flächenhafte innerregionale Erschließung gewährleistet und Erreichbarkeitsdefizite von Regionsteilen abbaut, die Anbindung zentralörtlicher Einrichtungen sowie die Verkehrsverhältnisse im Verdichtungsraum weiter verbessert, den spezifischen Mobilitätsanforderungen der gesamten Bevölkerung Rechnung trägt, die Bündelung der Verkehre entlang der Verbindungen des kontinentalen, großräumigen und überregionalen Verkehrs fördert, und optimale Voraussetzungen für den Güterverkehr bereitstellt.
- B V 1.1 G (1) Das Straßennetz der Region soll erhalten sowie leistungsfähig weiterentwickelt werden. Die Verbindungen der Region zu den europäischen Metropolregionen und zu den benachbarten Regionen sowie die innerregionale Erschließung sollen verbessert werden.
- B V 1.1.2 V (2) Zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Regionsteilen sowie zur Erhöhung der Verbindungsqualität und Leistungsfähigkeit des Straßennetzes werden die Weiterentwicklung und der bedarfsgerechte Ausbau folgender Straßenabschnitte vorgeschlagen und in der Raumnutzungskarte dargestellt: B 30 Ausbau AS Dellmensingen - AD Neu-Ulm (B 28/B 30).
- B V 1.4 G (1) Das Güterverkehrssystem in der Region soll bedarfsgerecht weiterentwickelt und optimiert werden.
- B V 1.4.3 G (1) Im Nord-Süd-Verkehr sowie im Ost-West-Verkehr soll eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur für den Straßengüterverkehr in der Region bereitgestellt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Landespriorisierung
Eine formelle Landespriorisierung von Bundesstraßenprojekten wird in Bayern nicht veröffentlicht. Die Umsetzung erfolgt entsprechend dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen auf Grundlage der Umsetzungsreife der Projekte sowie der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Bayern verfolgt jedoch eine grundsätzlich offensive Strategie im Bereich der Bundesfernstraßen. Dies zeigt sich unter anderem in der aktiven und umfassenden Anmeldung von Projekten zu den Bundesverkehrswegeplänen, mit dem Ziel, Verkehrswege im Freistaat frühzeitig in die Bundesplanung einzubringen und damit die Voraussetzungen für eine zügige Realisierung zu schaffen.
In der letzten Priorisierung des Landes Baden-Württemberg ist das Ausbauprojekt nicht enthalten. Sie konzentriert sich auf eine Umsetzungsreihenfolge für die Projekte im Bedarfsplan 2016 des Bundes. Das Vorhaben ist jedoch nicht in diesem Bedarfsplan enthalten.
Bisherige Planung
Die Planung erfolgte ab 1969 unter der Bezeichnung „B 30 neu: Nersingen – Wiblingen“ und ab 1975 als „A 89: Neu-Ulm – Wiblingen“. Realisiert wurde der Teilabschnitt von Ulm-Wiblingen bis zum heutigen Autobahndreieck Neu-Ulm. In diesem Zuge entstand bei Neu-Ulm das Autobahndreieck Neu-Ulm, das zunächst als „Wiblinger Kreuz“ geplant und gebaut wurde, 1981 jedoch nicht mehr vollständig fertiggestellt wurde. Mit dem „Wiblinger Kreuz“ entstand dennoch eines der größten Bauwerke im Zuge der geplanten Bundesautobahn 89. Noch heute ist das „Wiblinger Kreuz“ das größte Bauwerk im Zuge der Bundesstraße 30. Das „Wiblinger Kreuz“ wurde in „Autobahndreieck Neu-Ulm“ umbenannt. Diese Bezeichnung trägt es bis heute.
Mit der Neunummerierung des deutschen Autobahnnetzes hatte der gesamte geplante neue Streckenzug der B 10 neu, B 30 neu und B 30 von Günzburg über Neu-Ulm, Biberach an der Riß und Ravensburg nach Friedrichshafen am 1. Januar 1975 die Bezeichnung „Bundesautobahn 89“ erhalten. Die Neubaumaßnahme der A 89 verlief nahe den Landesgrenzen zwischen Baden-Württemberg und Bayern, sodass die Landesgrenzen mehrfach gewechselt und überschritten wurden.
1976 wurde mit dem Bau der A 89 von Ulm-Wiblingen bis zum geplanten „Wiblinger Kreuz“ begonnen. 1978 starteten die Arbeiten am „Wiblinger Kreuz“. Dort war eine Verknüpfung der A 89 (Günzburg - Ulm - Friedrichshafen) mit der A 80 (Stuttgart - Ulm - Hittistetten) vorgesehen.
Im Straßenbaubericht 1978 des Bundesministeriums für Verkehr ist die Maßnahme als besonderes Bauwerk hervorgehoben: „Wiblinger Kreuz, Verknüpfung der A 89 (B 30) mit der A 80 (B 10 und B 19) mit einer Gesamtbrückenlänge von rund 550 m.“
1979 kam mit dem Bundesverkehrswegeplan 1980 und schließlich mit dem neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen von 1980 das Aus für fast alle Autobahnplanungen in Baden-Württemberg. Folglich wurden auch die Pläne für die A 80 und A 89 aufgegeben. Der Bundesverkehrswegeplan 1980 sah die Fortführung der Bundesautobahn 89 als Bundesstraße 30 vor. Die begonnenen Arbeiten wurden unter der Bezeichnung „Bundesstraße 30“ fortgeführt, jedoch nur von Ulm-Wiblingen bis zum „Wiblinger Kreuz“. Die Planungen für die Fortführung bis zur A 7 wurden 1980 gestoppt.
In der Folge wurde auch die bereits bei Neu-Ulm realisierte A 80 von der Landesgrenze Ulm bis Neu-Ulm-Mitte in „Bundesstraße 10“ umbenannt und von Neu-Ulm-Mitte bis zum Autobahndreieck Hittistetten (A 7) in „Bundesstraße 28“. Noch heute sind die B 10 und B 28 auf diesem Streckenabschnitt blau beschildert, jedoch ohne Nummerierung.
Interessanterweise gelten auf dem ehemaligen, als A 89 geplanten Abschnitt der B 30 heute unterschiedliche Zuständigkeiten: Der Streckenabschnitt unmittelbar vor dem Autobahndreieck Neu-Ulm wird sowohl auf bayerischer als auch auf baden-württembergischer Seite von der Autobahnmeisterei Vöhringen betrieblich betreut, die seit der Reform der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen zum 1. Januar 2021 der Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH des Bundes unterstellt ist. Auf bayerischer Seite ist die Verkehrspolizeiinspektion Günzburg zuständig. Für den übrigen Streckenabschnitt sind dagegen die Straßenmeisterei Ulm und das Polizeipräsidium Ulm zuständig. Die Straßenmeisterei Ulm ist zwar dem Alb-Donau-Kreis angegliedert, übernimmt aber die betriebliche Betreuung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Stadtkreis Ulm.
1980 erfolgte die Fertigstellung des autobahnähnlichen Neubaus der Bundesstraße 30 vom „Wiblinger Kreuz“ bis Ulm-Wiblingen. Auch dieser Streckenabschnitt wurde blau beschildert. Die neue Straße war jedoch noch nicht befahrbar, da das „Wiblinger Kreuz“ 1980 noch nicht fertiggestellt war.
1981 erfolgte mit der Befahrbarkeit des „Wiblinger Kreuzes“ die Verkehrsfreigabe. Durch den Wegfall des Weiterbaus bis Günzburg wurde das „Wiblinger Kreuz“ nur teilweise fertiggestellt und in „Autobahndreieck Neu-Ulm“ umbenannt. Am Autobahndreieck Neu-Ulm treffen sich heute ausschließlich Bundesstraßen, die zudem blau beschildert sind. Das ist einmalig in Deutschland.
Die Baulänge betrug insgesamt ca. 2,6 km. Davon entfielen ca. 0,5 km auf Bayern und ca. 2,1 km auf Baden-Württemberg. Im Zuge des Baus des „Wiblinger Kreuzes“ kamen in Bayern weitere 1,6 km hinzu.
Die Baukosten betrugen von Ulm-Wiblingen bis zum Wiblinger Kreuz rund 15 Millionen Deutsche Mark. Das Wiblinger Kreuz schlug zudem mit 20,6 Millionen Deutsche Mark zu Buche, obwohl es unvollendet blieb.
2024 gelangte der Wunsch nach einem Ausbau in der Raumordnungsregion Donau-Iller in den Regionalplan. Aus Bundessicht besteht jedoch aktuell kein Ausbaubedarf. Das Vorhaben befindet sich ebenfalls nicht im aktuellen Bedarfsplan des Bundes. Begründet wird das Vorhaben mit der Fertigstellung der Querspange der B 311 von Erbach bis Dellmensingen (B 311/B 30). Das Verkehrsaufkommen werde im nördlichen Abschnitt der B 30 zunehmen. In Verbindung mit dem Neu- bzw. Ausbau der B 10 zwischen dem Autobahndreieck Neu-Ulm (B 28/B 30) und der Anschlussstelle Nersingen (A 7) wird eine weitere Steigerung des Verkehrsaufkommens auf der B 30 im Abschnitt von der AS Erbach bis zum AD Neu-Ulm (B 28/B 30) erwartet. Um Überlastungen mit Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßennetz zu vermeiden, soll die B 30 in diesem Abschnitt sechsstreifig ausgebaut werden.
Verlauf
Die Neubaustrecke schloss bei Ulm-Wiblingen an den bereits bestehenden Neubauabschnitt der B 30 aus Richtung Biberach kommend an und verläuft westlich von Ulm-Wiblingen zum Autobahndreieck Neu-Ulm. Dort überquert die Bundesstraße die Iller.
Besonderheiten
Der Neubauabschnitt endet heute am Autobahndreieck Neu-Ulm, das zunächst als „Wiblinger Kreuz“ konzipiert und im Bau war. Ursprünglich sollten sich hier die Bundesautobahnen 80 und 89 treffen. Die A 80 war im Raum Neu-Ulm bereits fertiggestellt. Nachdem der Bundestag die Planungen der A 80 und A 89 aufgegeben hatte, wurde die A 80 von Ulm kommend bis zur Anschlussstelle Neu-Ulm-Mitte in Bundesstraße 10 umbenannt und von dort als Bundesstraße 28 über das Autobahndreieck Neu-Ulm hinaus bis zum Autobahndreieck Hittistetten (A 7) weitergeführt. Die A 89 wurde als Bundesstraße 30 weitergeplant.
Da nun auch der Weiterbau bis Günzburg entfiel, wurde das „Wiblinger Kreuz“ nur teilweise fertiggestellt und in „Autobahndreieck Neu-Ulm“ umbenannt. Heute treffen sich dort ausschließlich Bundesstraßen, die zudem blau beschildert sind. Das ist einmalig in Deutschland.
Literatur
- Franz Fischer: Bundesstraße 30 - Geschichte, Bad Waldsee 2025, ISBN 978-9-4038-4773-3
- Franz Fischer: Vergessene Hauptachse, Bad Waldsee 2020, ISBN 978-3-7526-6238-2
Seite erstellt am: 30. Juni 2025