19.06.2026 - 22:49 Uhr
Franz Fischer
Nr. 9417
17

Parlament entscheidet über Infrastruktur-Zukunftsgesetz

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(Berlin) - Über ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ (Bundestags-Drucksachen 21/4099, 21/4301) entscheidet der Bundestag am kommenden Donnerstag, 25. Juni 2026, nach einstündiger Debatte. Der Verkehrsausschuss berät dazu am kommenden Mittwoch und wird noch eine Beschlussempfehlung abgeben[1] und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen.


Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie deutlich steigern. Durch Verfahrenserleichterungen für die Bundesverkehrsverwaltung ließen sich zukünftig deutlich mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher planerisch vorbereiten und zur Genehmigungsreife führen, heißt es in dem Entwurf.

Die Vereinfachung der Verfahrensregelungen trage mittel- und langfristig zu erheblichen und nachhaltigen volkswirtschaftlichen Effekten und Nutzen bei. Eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur erfordere, „dass das notwendige Baurecht für Unterhaltung, Sanierung, Neu- und Ausbauten zeit- und bedarfsgerecht geschaffen werden kann“.


Überragendes öffentliches Interesse
Mit der Reform sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden – vor allem Schienen und Autobahnen. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Davon erfasst sind dem Entwurf zufolge auch alle Projekte der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch werde ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen, was die Rechtsanwendung erleichtern solle.

Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft, Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie sogenannte Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden.


Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung
Geplant ist auch, die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung zu vereinfachen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse werde für naturschutzrechtlichen Ausgleich und Ersatz die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es.  Die Umweltverträglichkeitsprüfungspflichten sollen zudem für weitere Schienenprojekte vereinfacht werden.


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