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20.03.2026 - 20:01 Uhr
Franz Fischer Nr. 9328
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Franz Fischer
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Experten loben und schimpfen Infrastruktur-Zukunftsgesetz

(Berlin) - Der Entwurf der Bundesregierung für ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 16. März 2026, deutlich. Durch den Entwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen.
Auf Zuspruch stieß der Gesetzentwurf bei der Autobahn GmbH, der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB). Die Regelungen fügten sich systematisch in die bisherige Beschleunigungsgesetzgebung ein, lobte Dr. Ruth Hadamek von der Autobahn GmbH des Bundes. HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller forderte, die Regelung als Gesamtpaket bestehen zu lassen. DB-Vertreterin Dr. Nina Kaden begrüßte vor allem die geplante Planrechtsfreiheit für kleine Baumaßnahmen. Alle drei zeigten sich auch als Befürworter der vorgesehenen Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung mit der Ausweisung naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen.
Kritik an Ersatzgeldzahlung
Letzteres stieß insbesondere bei der Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Dr. Franziska Heß, wie auch bei Christiane Rohleder, Bundesvorsitzende des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), auf Ablehnung. Kein Vorhabenträger werde künftig noch reale Ausgleichsflächen suchen, sagte Heß. Nur ein ortsnaher Ausgleich für die Eingriffe in die Natur schütze die konkret betroffenen Arten, betonte Rohleder.
Kritik an Einstufung von Vorhaben in das „überragend öffentliche Interesses“
Die „zunehmend inflationäre“ Verwendung des Begriffs des „überragenden öffentlichen Interesses“ stieß bei Klaus Ritgen von der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände auf Kritik. Für Alexander Möller vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen bleibt der Entwurf trotz wichtiger Initiativen in einigen Punkten hinter den dringenden Notwendigkeiten eines wirksamen und schnelleren Aus-, Neu- und Ersatzbaus von Schieneninfrastrukturen zurück.
Rechtsschutz für Betroffene wird nicht verletzt
Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hält den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für „rechtlich unbedenklich“. Der Rechtsschutz für Betroffene werde nicht verletzt. Es sei später noch eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss möglich, sagte er.
Verkehrsträger nicht gegeneinander ausspielen
Jürgen Collée, Kapitän der Binnenschifffahrt, forderte die Einbeziehung der Wasserstraße in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Aus seiner Sicht kämpft aktuell in Deutschland „jeder Verkehrsträger gegen den anderen“. Das System müsse aber ineinandergreifen „und jeder dort stark sein, wo er stark ist“.
Wichtige und unwichtige Fernstraßen-Vorhaben
Für priorisierte Vorhaben von Fernstraßen könnten die Verfahren nun rechtlich vereinfacht und beschleunigt werden, sagte Autobahn GmbH-Vertreterin Hadamek. Dies gelte für Erhaltungsmaßnahmen wie Brücken, „aber auch für die dringendsten Bedarfsplanvorhaben“. Hadamek verwies auf die Abschaffung von Doppelprüfungen bei Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung. Umweltprüfungen würden dadurch nicht abgeschafft, „sondern konzentriert für die Planfeststellung vorbereitet und dort in einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt“, betonte sie.
Deutsche Bahn begrüßt Beschleunigung
Das künftig die Gesichtspunkte der Raumordnung im Planfeststellungsverfahren geprüft würden, stieß auf Zuspruch bei DB-Vertreterin Kaden. Damit entfalle ein gesondertes der Planfeststellung vorgelagertes Verfahren, das oft landespolitisch aufgeladen sei. Von der Gleichstellung von Ersatzzahlung und Realkompensation verspricht sich Kaden eine Beschleunigung zu Beginn der Projekte, „weil die Flächensuche sehr viel Zeit in Anspruch nimmt“.
Beschleunigungswirkung wirkt nur begrenzt
VDV-Vertreter Möller begrüßte, dass die planfeststellungsfreien Vorhaben erweitert werden. Da die Genehmigungsfreiheit weiterhin nur gelten solle, wenn die Maßnahmen einzeln ausgeführt werden, sei die Beschleunigungswirkung aber begrenzt, sagte Möller in Übereinstimmung mit DB-Vertreterin Kaden. Dies sei in der Regel nicht effizient, insbesondere wenn die Kombination mehrerer genehmigungsfreier Vorhaben keine zusätzlichen Belange berührt. Die Regelung zum Ersatzgeld bewerte er als „Win-Win-Situation für Naturräume und Infrastrukturentwicklung“. Eine zentrale Koordination von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ermögliche trotz immer stärkerer Flächenknappheit wirksamere Maßnahmen zugunsten zusammenhängender Naturräume.
HDB: Gesetz unverändert beschließen
Das Gesetz sei ein „sehr, sehr guter Vorschlag“, befand HDB-Hauptgeschäftsführer Müller. Wichtig sei nun, dieses Gesetz als Gesamtpaket, „wie es heute ist“, bestehen zu lassen. Alles, was herausgelöst werden könnte, lasse „eine offene Flanke“ zu. Müller warb dafür, das Infrastruktur-Zukunftsgesetz immer im Zusammenhang mit anderen Gesetzen wie etwa zum Naturflächenbedarf und zum Vergaberecht zu denken. „Wenn in dieser gesamten Prozesskette irgendwo eine Vollbremse reinkommt, haben wir mit diesem einen Gesetz nicht viel gewonnen“, sagte er.
Kritik an Genehmigungsfiktionen und Fristverkürzungen
Kommunalvertreter Ritgen sprach von zahlreichen begrüßenswerten Regelungen zur Planungs- und Verfahrensbeschleunigung. Die Ausweitung von Genehmigungs- und Einvernehmensfiktionen sowie von pauschalen Fristverkürzungen bei unverminderter oder sogar zunehmender Komplexität der Rechtsmaterien und anhaltendem Mangel an Fachkräften bewertete er jedoch kritisch. Damit erhöhe sich das Risiko von Fehlern und materiellen Vollzugsdefiziten. Den Begriff des „überragenden öffentlichen Interesses“ hält Ritgen für zu inflationär verwendet. Eine sehr breite Priorisierung erleichtere die Abwägung vor Ort letztlich nicht, sondern könne Nutzungskonkurrenzen verstärken und Konflikte in andere Verfahrensstufen verlagern, gab er zu bedenken.
Verwaltungsrechtlerin Heß äußerte ähnliche Einwände. „Wenn nun praktisch alles überragend ist, verliert der Begriff letztlich seine Funktion“, sagte sie. Die damit intendierte Vorrangwirkung laufe ins Leere. Aus ihrer Sicht werden mit dem Entwurf die tatsächlichen Ursachen langer Verfahren nicht adressiert. Es fehle an einer Planpriorisierung, an Personal, an Umweltdaten, an einheitlichen Bewertungsstandards und an digitaler Ausstattung der Behörden, sagte Heß.
VCD: Gesetzentwurf ist verfassungswidrig
Aus Sicht der VCD-Bundesvorsitzenden Rohleder ist der Gesetzentwurf „offensichtlich verfassungswidrig“, da er nicht mit Verfassungsrang ausgestattete Infrastrukturvorhaben in großem Ausmaß durch die Zuschreibung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ als höherrangig einstufe als den mit Verfassungsrang ausgestatteten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Rohleder konstatierte zugleich eine Fehlsteuerung, wenn der Neubau von Fernstraßen priorisiert werden solle, „obwohl das Geld nicht einmal für die dringend nötigen Sanierungen der Autobahnbrücken ausreicht“.