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26.02.2026 - 17:45 Uhr
Franz Fischer Nr. 9296
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Franz Fischer
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Grüne und Linke kritisieren Infrastruktur-Zukunftsgesetz

(Berlin) - Die Bundesregierung will die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie steigern. Ein entsprechender Entwurf eines „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ (Bundestags-Drucksachen 21/4099, 21/4301) wurde am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals im Bundestag beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Verkehrsausschuss.
Minister will Comeback der Infrastruktur schaffen
Für Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) ist der Gesetzentwurf ein „Gamechanger“. Mit ihm könne Deutschland das Benötigte schaffen. Ein Kernpunkt des Gesetzes, so Schnieder, sei die Priorisierung. Künftig stünden alle wichtigen Infrastrukturverfahren „auf der Straße, auf der Schiene und auf dem Wasser im überragenden öffentlichen Interesse“. Somit werde sichergestellt, dass die Bedeutung dieser wichtigen Vorhaben „angemessen berücksichtigt wird“.
Mit der geplanten konsequenten Digitalisierung könnten laut Experten bis zu 30 Prozent der Verfahrensdauer bei Planung und Genehmigung gespart werden, sagte der Minister weiter. Projekte würden so deutlich früher baureif. Schließlich ziele das Gesetz auch auf die Reduzierung des bürokratischen Aufwandes ab. Das EU-Recht werde künftig eins zu eins umgesetzt und nicht darüber hinausgegangen, wie in der Vergangenheit. „Unnötige Doppelprüfungen“ soll es dem Verkehrsminister zufolge auch nicht mehr geben. Zudem würden Fristen eingeführt, deren Verstreichen künftig als Zustimmung gelten solle. Bei alldem, so betonte Schnieder, komme der Umweltschutz nicht zu kurz. „Die Schutzstandards des Umweltrechts werden nicht angerührt.“ Umwelt und Infrastruktur seien keine Gegensätze. Klar sei aber auch: „Wir müssen als Staat handlungsfähig bleiben.“
AfD: Das Planungsrecht ist zu kompliziert
Das deutsche Planungsrecht für Verkehrswege sei in den letzten Jahrzehnten stark verkompliziert worden, sagte Wolfgang Wiehle (AfD). „Immer neue Umweltregeln liefern grünen Lobbyvereinen einen Hebel, um dringend benötigte Ortsumgehungen, neue Autobahnen oder Bahnlinien zu verhindern“, beklagte er. Wenn hier ausgelichtet werde, sei das zu begrüßen. Der neue „Zauberspruch“ des „sogenannten überragenden öffentlichen Interesses“ sei aber laut Verfassungsexperten möglicherweise verfassungswidrig. Sollte dem so sein, dürfe der Bundestag diesen Zauberspruch natürlich nicht in das Gesetz schreiben.
Kopfschütteln löse die Koalition auch mit ihrer Prioritätensetzung aus, sagte der AfD-Abgeordnete. Eisenbahnvorhaben genössen ganz besonderen Vorrang bei erleichterter Planung. Die Straße werde hingegen als Stiefkind behandelt. Und dass, obwohl selbst das Verkehrsministerium davon ausgehe, dass die Straße auch in den kommenden Jahrzehnten den größten Teil des Verkehrs tragen werde. „Deshalb muss der Ausbau des Straßennetzes höchste Priorität genießen“, sagte Wiehle.
SPD kritisiert endlos lange Verfahren
Dirk Vöpel (SPD) führte als Beleg für endlos lange Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland den dreigleisigen Ausbau der deutschen Anschlussstrecke an die Hafenanbindung Rotterdam an. Während auf niederländischer Seite der 1998 gestartete Bau 2007 beendet gewesen sei, habe man auf deutscher Seite das Bauprojekt Emmerich-Oberhausen in zwölf Planfeststellungsabschnitte aufgeteilt. Der erste Spatenstich sei im Januar 2017 erfolgt. Noch immer seien nicht alle Abschnitte planfestgestellt. Eine Fertigstellung des deutschen Abschnitts werde nicht vor 2035 erfolgen.
Das, so Vöpel, sei nur ein Beispiel von vielen. Hier liege auch kein Mangel an Ingenieurskunst vor. „Während wir aber noch Gutachten beauftragen, fahren anderswo schon die Züge“, sagte der SPD-Abgeordnete. Das könne sich Deutschland als größte Volkswirtschaft Europas nicht leisten.
Landesministerin: Sanierung dem Neubau vorziehen
Die Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz, Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte den Gesetzentwurf, der einseitig auf Tempo vor Sorgfalt setze. Mit ihm würden demokratische Beteiligung und Natur aufs Spiel gesetzt.
Während marode Brücken und Bahnstrecken dringend saniert werden müssten, sollen nun neue Großprojekte vorgezogen werden, bemängelte sie. Das sei kurzsichtig. „Wer neu baut, während Bestehendes verfällt, verschiebt die Kosten in die Zukunft“, sagte Eder.
Linke: Infrastruktur wurde jahrzehntelang kaputtgespart
Deutschland, so Joritt Bosch (Die Linke), werde nicht von Umweltverbänden, Spatzen oder Kröten lahmgelegt, wie es der Gesetzentwurf suggeriere. „Wenn eine Brücke gesperrt wird, passiert das nicht, weil ein Feldsperling Akteneinsicht beantragt hat.“ Die Infrastruktur zerfalle, weil sie jahrzehntelang kaputtgespart worden sei, sagte Bosch. Sie zerfalle, weil die Schuldenbremse heiliger sei als Sicherheit und die Privatisierung als Allheilmittel verkauft worden sei. „Das waren und sind Fehler“, urteilte er.
Nur ein kleiner Teil der Klagen gegen Verkehrsprojekte stamme im Übrigen von Umweltverbänden. Wenn diese Erfolg hätten, dann weil Gerichte rechtswidrige Planungen feststellen, „nicht, weil irgendjemand den Staat blockieren will“. Klagen verlangsamten keine guten Projekte, sondern stoppten die schlechten, sagte der Linken-Abgeordnete.
Union will das Regelungslabyrinth verlassen
Die Verfahren würden vereinfacht, „ohne unsere äußerst hohen Umweltstandards abzubauen“, sagte Daniel Kölbl (CDU/CSU). Das sei „gelebter Bürokratieabbau“. Es brauche keine Verpflichtung für eine vorgeschaltete Raumverträglichkeitsprüfung – ebenso wenig wie die Verpflichtung für eine formalisierte Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Linienbestimmung und ein planungsrechtliches Erfordernis bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken bis zu 60 km Länge.
„Es wird Zeit, dass wir dieses verrückte Regelungslabyrinth verlassen, das unser ganzes Land lähmt“, sagte Kölbl. Dieser „Bürokratie-Bockmist“ müsse beendet werden.
Grüne: Die Regierung schleift den Umweltschutz
Die Bundesregierung stelle Autobahnneubau, Bundesstraßenneubau und neue Lkw-Stellplätze pauschal in das überragende öffentliche Interesse, kritisierte Swantje Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen). Sie schleife den Umweltschutz, um neue Autobahnen ohne Widerstände durchdrücken zu können. „Dabei müssten sie eigentlich mit voller Kraft Straßen sanieren“, sagte Michaelsen. Zudem mache die Bundesregierung Umweltverbände fälschlicherweise zum Sündenbock für langjährige Prozesse. Dabei zeigten die Zahlen sehr deutlich, dass nur ein sehr kleiner Teil der Projekte durch Klagen ausgebremst werde.
Michaelsen sprach mit Blick auf die Bahnneubaustrecke Hamburg-Hannover von fehlendem Mut zu politischen Entscheidungen. Seit Jahren schiebe Schwarz-Rot dieses Projekt vor sich her. Dabei brauche gerade die Schiene „Neubauprojekte und Beschleunigung“.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen.
Davon erfasst sind dem Entwurf zufolge auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch werde ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen, was die Rechtsanwendung erleichtern solle.
Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich werden gestrafft
Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft – Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden.
Geplant ist auch, die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung zu vereinfachen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse werde für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflichten sollen zudem für weitere Schienenmaßnahmen vereinfacht werden.