22.04.2010 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 2632
429

Lkw dürfen am Sonntag durch Ortsdurchfahrten donnern

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(Stuttgart) - Das Umwelt- und Verkehrsministerium Baden-Württemberg lockert für den kommenden Sonntag das geltende Lkw-Sonntagsfahrverbot. Die jeweils zuständigen Behörden sind angewiesen worden, entsprechende Anträge von Transport-, Logistik- und Speditionsunternehmen grundsätzlich zu genehmigen. Grund sei der durch die Flugausfälle in den vergangenen Tagen entstandene Stau beim Waren- und Güterverkehr. In verschiedenen Güterbereichen sei es zu Lieferengpässen gekommen. In einzelnen Unternehmen stünden die Bänder bereits still, weil Frachtgüter und Montageteile für die Fertigung fehlten. Die Warenengpässe drohten damit in einzelnen Bereichen die Produktion lahm zu legen.

Die Lockerung des Lkw-Sonntagsverbots solle dazu beitragen, den Stau beim Waren- und Gütertransport möglichst rasch aufzulösen und weiteren negativen Auswirkungen der Behinderungen im Flugverkehr zu begegnen. Der Bundesverkehrsminister und die Verkehrsminister der Länder hatten sich bereits am Mittwochabend in einer Telefonschaltkonferenz auf ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen verständigt.

Bereits Anfang dieser Woche hatte das Ministerium die Nachtflugverbotszeiten für die Flughäfen im Land vorübergehend verkürzt, um die Folgen der Flugausfälle zu mildern und möglichst rasch wieder in einen geordneten Ablauf zu finden. Mit der nun erfolgten Lockerung des Lkw-Sonntagsfahrverbots solle gewährleistet werden, dass in den Flughäfen verspätet ankommende Waren und Güter möglichst ohne weitere zeitliche Verzögerung zum Empfänger transportiert werden könnten.

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