17.05.2016 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 5419
385

Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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(Biberach) - Wegen fahrlässiger Tötung ist ein Autofahrer vom Amtsgericht Biberach zur Zahlung von 80 Tagessätzen zu 20 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Der 46-jährige hatte im vergangenen Sommer einen auf der B 30 bei Baltringen verunglückten Trikefahrer übersehen, ihn erfasst und tödlich verletzt.

Es war ein Abend Ende August, die Dunkelheit war hereingebrochen, als auf der B 30 zwischen Laupheim und Biberach ein Trikefahrer aus bis heute ungeklärten Gründen von der rechten Fahrspur abkam und in die Mittelleitplanke prallte. Dabei wurde ein Hinterrad abgerissen. Während das Trike an der Leitplanke entlang rutschte, schleuderte der Fahrer von der Maschine und befand sich mitten auf der B 30.

Der Trikefahrer war zuvor anderen Verkehrsteilnehmern aufgrund seiner Fahrweise aufgefallen. Eine Autofahrerin und zwei Autofahrer hielten nach dem Unfall an. Der Angeklagte, der sich als Nächster der Unfallstelle näherte, bemerkte nach eigenen Worten weder das abgerissene Hinterrad noch den einige Meter dahinter offenbar auf der Fahrbahn kauernden Trikefahrer und erfasste ihn mit der rechten Vorderseite seines Kleinwagens. Der Trikefahrer, der keinen Helm mehr trug, erlitt tödliche Verletzungen. Ein Sachverständiger, der den Unfall untersuchte, ging davon aus, dass der Wagen des 46-jährigen an der Unfallstelle 75 bis 95 Kilometer pro Stunde schnell war.

Nach Angabe des Angeklagten sei seine Aufmerksamkeit auf den Standstreifen gelenkt worden. Er sei von einer Panne ausgegangen. Sein Anwalt sagte, der 46-jährige sei vom Standstreifen aus geblendet und abgelenkt worden. Das ein Mensch auf der Straße war und er ihn mit seinem Wagen erfasst hatte, habe er erst danach bemerkt, so der Angeklagte.

Aus Sicht von Staatsanwalt Guido Lauber war der Unfall vermeidbar. Mit Sorgfalt hätte man die Gefahrenstelle erkennen können und die Geschwindigkeit verringern müssen. Zumal seitlich Autos mit eingeschaltetem Blinklicht gestanden hätten und Personen auf dem Standstreifen winkend in seine Richtung gelaufen seien. Auch hätte ihm das abgerissene Hinterrad auf der Straße auffallen müssen.

Dem schloss sich Richter Ralf Bürglen an. In seiner Urteilsbegründung sprach er von erheblichen Warnsignalen. Über die Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 20 Euro für den arbeitssuchenden fünffachen Familienvater, der von seiner Frau getrennt lebt und für die bei ihr lebenden Kinder unterhaltspflichtig ist, waren sich Staatsanwalt und Verteidiger einig. Sein Anwalt sprach sich gegen das geforderte einmonatige Fahrverbot aus, weil der Angeklagte nicht nur auf Arbeitssuche sei, sondern er immer wieder die beiden bei ihm lebenden Töchter und seine kranken Eltern fahren müsse. Bürglen verhängte angesichts der Unfallfolgen neben der Geldstrafe auch das Fahrverbot.

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