21.06.2019 - 18:54 Uhr
Franz Fischer
Nr. 6691
578

Rasthofgegner verzichten vorerst auf rechtliche Schritte

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(Bad Waldsee) - Die Vertrauenspersonen des Bürgerentscheids gegen einen Rasthof an der B 30-Abfahrt Bad Waldsee-Nord zeigen sich in einer Pressemitteilung überrascht darüber, dass ihr Antrag auf ein Bürgerbegehren trotz juristischer Beratung Formfehler aufweist. Die drei Vertrauenspersonen Alexander Bösch, Horst Schmidt und Dominik Souard erkennen jedoch die Prüfung der Stadt Bad Waldsee an. Für sie ist nachvollziehbar, dass der Gemeinderat keine andere Möglichkeit hat, als das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären.

In der Konsequenz würden keine rechtlichen Schritte gegen die Stadt unternommen. Sie nehmen nun den Gemeinderat in der Pflicht dem Wunsch vieler Bürger nachzukommen. Der amtierende Gemeinderat wird aufgefordert Größe zu zeigen, damit der neu gewählte Gemeinderat den Bürgerentscheid auf die nächste Tagesordnung nimmt und eine Abstimmung herbeiführt. In diesem Zusammenhang sei es sinnvoll die Planungen für das Projekt bis zur endgültigen Entscheidung des neuen Gemeinderates ruhen zu lassen.


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