
https://www.b30oberschwaben.de/
(Bad Waldsee) - In seiner Sitzung am Montag, 26. Mai 2025, befasst sich der Gemeinderat Bad Waldsee mit der städtischen Stellungnahme zur zweiten Anhörung des Teilregionalplans Energie. Die Stadt bringt dabei ihre Bedenken und Empfehlungen zur geplanten Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Wind- und Solarenergie auf ihrer Gemarkung zum Ausdruck.
Aus Sicht der Stadt Bad Waldsee führt der aktuelle Entwurf des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO) zu einem deutlichen Ungleichgewicht in der Flächenverteilung innerhalb der Region. Mit 464 Hektar Vorrangflächen (4,27% der Gesamtfläche) und 86 Hektar Vorbehaltsflächen (0,79%) wäre Bad Waldsee in überproportionalem Maße betroffen.
Windenergie: Fläche Osterholz weiterhin vorgesehen
Die Windenergiefläche WEA-436-018 „Osterholz“ wurde im aktuellen Entwurf auf 71 Hektar reduziert. Sie liegt überwiegend im Eigentum des Landes Baden-Württemberg nord-westlich von Englerts und wurde bereits dem Unternehmen RES zugewiesen. Die Stadt unterstützt - wie in ihrer Stellungnahme vom 8. Mai 2024 - die Ausweisung dieser Fläche als Vorranggebiet für Windenergie.
Dabei fordert die Stadt, dass die Belange des Teilorts Michelwinnaden berücksichtigt werden. Auch die Stellungnahmen der benachbarten Gemeinden Eberhardzell und Ingoldingen sollten aufgrund angrenzender Vorrangflächen in die weiteren Planungen einfließen.
Photovoltaik: Teilweise Zustimmung – klare Ablehnungen
- Fläche Michelberg (FFPV-436-037):
Die ursprünglich mit 23 Hektar vorgesehene Fläche bei Englerts wurde auf 22 Hektar reduziert. Aus Sicht der Stadt muss der östlich der B 30 gelegene Teil aufgrund des 4-spurigen Ausbaus entfallen. Der westliche Bereich mit rund 11 Hektar kann hingegen als Vorbehaltsfläche vorgesehen werden.
Zudem weist die Fläche landwirtschaftlich besonders hochwertige Böden auf und ist laut Flurbilanz 2022 als landbauwürdige Vorrangfläche und Vorbehaltsflur I eingestuft. Diese Bedeutung für Landwirtschaft und Bodenschutz unterstreicht die Notwendigkeit einer maßvollen Flächennutzung.
- Fläche Mattenhaus (FFPV-436-036):
Diese Fläche soll aus Sicht der Stadt vollständig entfallen. Gründe sind unter anderem der geplante B 30-Ausbau, erhebliche Blendwirkungen auf das angrenzende Wohngebiet Mattenhaus und die sehr hohe bodenkundliche Wertigkeit der Fläche.
Trotz überwiegend positiver Bewertungen im Fachgutachten des RVBO gewichtet die Stadt Bad Waldsee die bestehenden Nutzungskonflikte mit Infrastruktur, Wohnsiedlungen und Landwirtschaft höher.
Die Sitzung beginnt um 18.00 Uhr im Haus am Stadtsee.