02.08.2025 - 16:47 Uhr
Franz Fischer
Nr. 9089
467

Neue Grenzwerte für Luftschadstoffe ab 2030

(Stuttgart) - Ab dem Jahr 2030 gelten aufgrund der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub PM10 halbieren sich auf 20µg/m³ im Jahresmittel. Der Grenzwert für Feinstaub PM2,5 sinkt auf 10µg/m³ im Jahresmittel. Auch die zulässige Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwerts von Feinstaub PM10 halbiert sich, für PM2,5 und NO2 gibt es erstmals Tagesmittelgrenzwerte. 
 

Luftreinhaltefahrpläne bereits ab 2027 notwendig
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass bei Überschreitung der zukünftig geltenden Grenzwerte, im Messjahr 2026, ab dem Folgejahr „Luftreinhaltefahrpläne“ aufzustellen sind, die wirksame Maßnahmen enthalten müssen, um die Grenzwerte bis zum Jahr 2030 einzuhalten.
 

Hermann denkt nur an Städte
Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) bekräftigte: „Damit wir die Luftschadstoffgrenzwerte dann auch wirklich einhalten können, wollen wir mit den Kommunen die nachhaltige Mobilität jetzt vorantreiben: den sauberen ÖPNV stärken, die Elektromobilität ausbauen und den Radverkehr verbessern.“

Die Stadt Ludwigsburg geht mit dem „Modellprojekt Luftreinhaltung B 27“ voran, um  beispielsweise mehr Platz für umweltfreundlichen Verkehr zu schaffen und  eine Steuerung des Autoverkehrs zu modellieren. Erste Maßnahmen werden versuchsweise im Jahr 2026 umgesetzt. Ebenso sollen neue Maßnahmen in den Stadtteilen die Luftbelastung auf ein gesundes Niveau senken.

Das Land und die Kommunen hätten in den letzten Jahren umfangreich in nachhaltige Mobilität investiert. Der Autoverkehr in den Städten habe deutlich abgenommen. In Stuttgart Am Neckartor betrug der Rückgang seit 2013 insgesamt 25 Prozent.
 

Fahrverbote auf der B 30?
2018 wurde in der Ortsdurchfahrt Bad Waldsee-Gaisbeuren auf der B 30 ein NO2-Wert von 23 µg/m³ gemessen. In Friedrichshafen lag der Wert 2024 bei 14 µg/m³. Weitere Messungen in anderen Orten sind nicht bekannt.

Nach neuer Rechtslage sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Grenzwerte mit allen erforderlichen Maßnahmen einzuhalten. Die Schadstoffkonzentrationen dürfen nirgendwo im Staatsgebiet die Zielwerte überschreiten. Werden Grenzwerte überschritten, müssen Luftqualitätspläne erstellt werden. Treffen Behörden keine Maßnahmen, können Geschädigte Schadenersatz fordern.
 

Neue Grenzwerte ab 1. Januar 2030

PM2,5

25 µg/m³ an max. 18 Tagen/Jahr, Jahresmittel 10 µg/m³

PM10

45 µg/m³ an max. 18 Tagen/Jahr, Jahresmittel 20 µg/m³

NO2

200 µg/m³ an max. 3 Tagen/Jahr, 50 µg/m³ an max. 18 Tagen/Jahr, Jahresmittel 20 µg/m³

SO2

350 µg/m³ an max. 3 Tagen/Jahr, 50 µg/m³ an max. 18 Tagen/Jahr, Jahresmittel 20 µg/m³

Benzol

Jahresmittel 3,4 µg/m³

CO

8-Stunden-Mittelwert 10 mg/m³, 4 mg/m³ an max. 18 Tagen/Jahr

Blei

Jahresmittel 0,5 µg/m³

Arsen

Jahresmittel 6,0 ng/m³

Cadmium

Jahresmittel 5,0 ng/m³

Nickel

Jahresmittel 20 ng/m³

Benzo[a]pyren

Jahresmittel 1,0 ng/m³

Ozon

8-Stunden-Mittelwert 120 µg/m³ im Zeitraum zwischen 08.00 und 20.00 Uhr, Überschreitung an max. 18 Tagen/Jahr

 


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