03.02.2014 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 4388
295

Massenkarambolage kommt erneut vor Gericht

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(Ulm) - Die Massenkarambolage in der Neujahrsnacht zum 1. Januar 2013 auf der B 30 bei Gögglingen beschäftigt weiterhin die Justiz. Vor dem Landgericht Ulm kommt es ab Mittwoch zur Berufungsverhandlung.

Ein Mann war damals mit seinem Audi Q7 mit hohem Tempo bei plötzlich auftretendem Nebel in eine Unfallstelle gerast. Bei dem Zusammenstoß verloren drei Menschen ihr Leben, 13 wurden zum Teil schwer verletzt. Im November war der Unfallfahrer wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen vom Ulmer Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Ein ihm mit hohem Tempo folgender Autofahrer wurde freigesprochen. Mit dieser Entscheidung wollte sich die Staatsanwaltschaft jedoch nicht abfinden und ging in Berufung.

Jetzt kommt es vor dem Landgericht zu einem neuen Prozess. Er ist für Mittwoch den 5. und Mittwoch den 12. Februar auf zwei Verhandlungstage angesetzt. Beginn ist jeweils um 8.30 Uhr. Insgesamt sollen 23 Zeugen und drei Sachverständige zu Wort kommen.

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