14.03.2010 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 2583
214

Betrunkene müssen zu Fuß gehen

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(Meckenbeuren) - Sich einer Blutprobe unterziehen und seinen Führerschein bei der Polizei abgeben musste ein 57-jähriger Autofahrer, den eine Polizeistreife am späten Montagabend, gegen 20.30 Uhr, in Meckenbeuren überprüfte. Hierbei war den Beamten nicht verborgen geblieben, dass der Mann deutlich unter Alkoholeinwirkung stand. Er hat nun mit dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie einer Geldstrafe zu rechnen.

Seinen Heimweg zu Fuß fortsetzen musste auch ein 43-jähriger Autofahrer, den die Polizisten wenige Minuten zuvor ebenfalls in Meckenbeuren kontrollierten. Wie die Beamten feststellten, hatte sich der Mann, dem nun ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot drohen, in alkoholisiertem Zustand hinter das Steuer seines Fahrzeuges gesetzt.

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