08.01.2009 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 2024
376

Planfeststellungsbeschluss für den 3-streifigen Ausbau der B 30 zwischen Appendorf und Biberach erlassen

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(Tübingen / Biberach) - Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 09. Januar 2009 den Planfeststellungsbeschluss für den 3-streifigen Ausbau der B 30 im Teilabschnitt Appendorf bis Biberach/Jordanbad erlassen.

"Mit dem Ausbau der B 30 wird eine Verbesserung des Verkehrsflusses und eine Reduzierung der Verkehrsunfälle ermöglicht, weil auf diesem Abschnitt der B 30 wegen des erheblichen LKW-Anteils bislang ein hoher Überholdruck besteht", erläutert Regierungspräsident Hermann Strampfer.

Die B 30 wird zwischen Oberessendorf und Biberach/Jordanbad auf einem weiteren Abschnitt 3-streifig ausgebaut werden. Der ergangene Planfeststellungsbeschluss umfasst die vorgesehenen Baumaßnahmen zwischen Appendorf und Biberach/Jordanbad. Der südliche Abschnitt zwischen dem Anschluss Appendorf/L 284 und nördlich der Rißbrücke wurde bereits mit Entscheidung des Regierungspräsidiums vom 30.04.2004 genehmigt und im September 2005 dem Verkehr übergeben.

"Mit dem Bau der Maßnahme kann noch in diesem Jahr begonnen werden, sofern der Planfeststellungsbeschluss nicht beklagt wird", freut sich der Regierungspräsident.

Der planfestgestellte Teilabschnitt ist rund 1,2 km lang. Er beginnt etwa 400m vor der vorhandenen Rißbrücke, beim Durchlass des Bronnenbaches und endet rund 200m nach der Brücke über die Bahn an der Anschlussstelle Biberach/Jordanbad.

Der dritte Fahrstreifen wird westlich der jetzigen Fahrbahn angebaut, die Eisenbahnbrücke wird neu gebaut. Im Bereich Rißegg ist bei der Rißbrücke eine Lärmschutzwand vorgesehen, damit die für die Wohnbebauung vorgeschriebenen Grenzwerte zum Schutz vor Straßenverkehrslärm eingehalten werden. Um die Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen wird unter anderem der stark begradigte Abschnitt der Riß im Naturschutzgebiet Ummendorfer Ried optimiert, ein Altarm angelegt und ein Auwald aufgebaut. Durch den hohen Wert, den die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für den Naturhaushalt haben, konnte auf die Inanspruchnahme weiterer Flächen für die naturschutzrechtliche Kompensation des Straßenausbaus verzichtet werden.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen knapp 5 Millionen Euro.

Der Planfeststellungsbeschluss wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die genehmigte Planung kann von Montag, 19. Januar 2009 bis einschließlich Montag, 02. Februar 2009 bei der Stadt Biberach, Hindenburgstraße 1, 88400 Biberach, der Gemeinde Ummendorf, Biberacher Straße 9, 88444 Ummendorf und der Gemeinde Hochdorf, Hauptstraße 24, 88454 Hochdorf eingesehen werden.

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