08.10.2021 - 19:01 Uhr
Franz Fischer
Nr. 7486
565

Umweltschützer bezeichnen Bundesverkehrswegeplan als verfassungswidrig

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(Berlin / Stuttgart) - Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) belege, dass der Bundesverkehrswegeplan die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfülle und gegen das Grundgesetz verstoße. Der BUND Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, sich für eine Neubewertung der baden-württembergischen Straßenbauprojekte einzusetzen.
 
 
Straßen sind an allem Schuld
Straßen zerschneiden Lebensräume von Tieren und Pflanzen, verschandeln die Landschaft, sind unnötig und schaden dem Klima. Der Straßenverkehr sei zurückgegangen und für Straßen bestehe kein Bedarf. Die grüne Verkehrswende werde dazu führen, dass Straßen überflüssig werden. Das Geld solle für die Bahn und den öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. An Bundesstraßen genügten Radwege. Insgesamt seien der Bundesverkehrswegeplan und Bedarfsplan mit den vorgesehenen Straßenprojekten rechtswidrig, da sie das Pariser Klimaabkommen nicht berücksichtigten, so das Fazit der Bundespressekonferenz des BUND am Donnerstag.
 
 
Straßenplanung sofort stoppen
Anlässlich der anstehenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene veröffentlichte der BUND am Donnerstag ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Bundesverkehrswegeplan. Dieses Gutachten zeige, dass sowohl der Fernstraßenbedarfsplan als auch der Bundesverkehrswegeplan 2030 die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllten. Darüber hinaus beachteten die Pläne aus dem Jahr 2016 die Belange des Klimaschutzes nicht entsprechend des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.2021 und seien deshalb unions- und verfassungsrechtswidrig. Alle Straßenneubauprojekte in Baden-Württemberg seien hiervon betroffen.

Mit Blick auf die neue Bundesregierung forderte Antje von Broock, Bundesgeschäftsführerin des BUND die neue Bundesregierung auf die Fernstraßenplanung sofort zu stoppen. Eine komplette Überprüfung inklusive einer völligen Neuausrichtung der Pläne für die Verkehrsinfrastruktur sei überfällig und müsse mit der 2022 routinemäßig anstehenden Bedarfsplanüberprüfung durchgeführt werden. Ein Festhalten am alten Straßenbauprogramm verhindere die Einhaltung der Ziele des Klimaschutzes im Verkehr und der Biodiversität. Alle Straßenprojekte des derzeitigen Bundesverkehrswegeplans trügen laut Rechtsgutachten mit 0,38 Prozent zu den Gesamtemissionen im Straßenverkehr bei. Das müsse beendet werden. Der BUND werde mit allen Mitteln gegen Straßen klagen, gegen Fehlplanungen auf die Straße gehen und die Anti-Infrastruktur-Bewegung unterstützen. Deutschland brauche eine andere Mobilität. Für den BUND ist das ein Gradmesser für ein Mitregieren von Bündnis 90/Die Grünen.

Die Verfasserin des Rechtsgutachtens Rechtsanwältin Franziska Heß (Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartGmbB) erläuterte: "Das Gutachten zeigt auf, dass der Bundesverkehrswegeplan erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen sowie der Tiere verantwortlich ist. Der BVWP 2030 hat die Ziele des Pariser Klimaabkommens aber gar nicht berücksichtigt."

Werner Reh, Sprecher des Bundesarbeitskreises Verkehr des BUND bekräftigte: "Die ab 2022 anstehende turnusmäßige Überprüfung des Fernstraßenbedarfsplans muss Anlass für eine Generalrevision dieser gigantischen Fehlplanung sein. Verkehr muss massiv auf das Schienennetz sowie den Nah- und Radverkehr verlagert werden."
 
 
Kretschmann muss Straßen sofort verhindern
Klaus-Peter Gussfeld, Verkehrsreferent beim BUND Baden-Württemberg, betonte: „Das Gutachten zeigt: Die Fernstraßenplanungen, die zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen führen, sind mit Grundgesetz und Klimaschutzgesetz nicht vereinbar. Statt immer neue und größere Straßen zu bauen, brauchen wir gerade in ländlichen Regionen mehr öffentlichen Verkehr mit Bus und Bahn. Der Verkehrssektor bleibt für einen Großteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich, Klimaschutzziele lassen sich mit immer neuen Straßen nicht einhalten. Und auch Artenvielfalt und Biodiversität leiden unter immer neuen, immer größeren Straßenbauten. Wir erwarten deshalb von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, dass er sich dafür einsetzt, dass Projekte wie die Hochrheinautobahn A 98 oder die B 31 schnell gestoppt und unter Berücksichtigung aller Klima- und Naturschutzaspekten neu bewertet werden.“
 
 
Grüne Alternativen mit allen Mitteln durchsetzen
Das Rechtsgutachten bestätige die langjährige Position des BUND auf ganzer Linie. „Wir hatten bereits bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans zu vielen Straßenbauprojekten - beispielsweise zur Hochrheinautobahn A 98, zur B 31 am Bodensee und am Kaiserstuhl sowie zum Nordostring Stuttgart oder zur B 29 im Ostalbkreis - klima- und naturverträglichere Alternativplanungen eingereicht: Ausbau statt Neubau, Durchfahrts- und Lkw-Transitverbote, Ausweitung der Lkw-Maut, Umbau der Ortsdurchfahrt und Enteignung und Umsiedlung statt Ortsumfahrung, Bahn statt Straße, ÖPNV für Pendler. Teilweise hat auch das damalige baden-württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur diese BUND-Alternativen aufgegriffen und beim Bundesverkehrsministerium gleichberechtigt angemeldet. In keinem Fall sind diese Alternativen ausreichend geprüft worden. Diesen rechtswidrigen Zustand muss die neue Bundesregierung schleunigst korrigieren“, so Gussfeld.
 
 
Fehlplanungen beenden
2022 stehe die Überprüfung des Fernstraßenbedarfsplans an, so der BUND. Diese Überprüfung müsse Anlass sein, die Fehlplanung der letzten Jahrzehnte einer Generalüberholung zu unterziehen. Ziel einer Überarbeitung und Neubewertung aller Verkehrsinfrastrukturprojekte müsse sein, die Emissionsbudgets des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Bis 2030 müssen dafür die Treibhausgasemissionen im Verkehr, wie im Klimaschutzgesetz vorgegeben und vom Bundesverfassungsgericht unterstrichen, nahezu halbiert werden. Nur mit einer deutlichen Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und einer Stärkung des öffentlichen Verkehrs und Radverkehrs lassen sich dieses Ziel erreichen.
 
 
Die neue Bundesregierung müsse die Mobilitätswende endlich voranbringen. Deshalb ruft der BUND für den 8. bis 10. Oktober zu einem dezentralen Aktionswochenende auf. Bundesweit sollen Menschen ihre Forderungen auf die Straße bringen.


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