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(Berlin) - Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen veröffentlichte bisher für die Bundesfernstraßen das Autobahnverzeichnis und Bundesstraßenverzeichnis. Diese Aufgabe übernimmt nun das Fernstraßenbundesamt.
Das Bundesstraßenverzeichnis enthält alle Straßen, die gemäß § 2 des FStrG als Bundesstraßen gewidmet sind. Es enthält für jede Bundesstraße den Streckenverlauf einschließlich der offiziellen Länge. Daneben enthält es die Überlagerungsbereiche mit anderen Bundesstraßen sowie die Unterbrechungen von Bundesstraßen mit Angabe der Unterbrechungslänge und Bezeichnung der Straßen, die den weiteren Verlauf ersetzen. Das Verzeichnis stellt ein Gesamtverzeichnis der Bundesstraßen dar und dient als streckenstatistische Grundlage. Für die Bundesautobahnen gibt es ein Autobahnverzeichnis.
Umstellung auf webbasiertes System
Bisher wurde das Bundesstraßenverzeichnis durch die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen gepflegt. Zur kontinuierlichen Aktualisierung, benutzerfreundlichen Bereitstellung und regelmäßigen Veröffentlichung wurde ein webbasiertes Erfassungsprogramm „Straßenverzeichnisse“ entwickelt. Es enthält eine Kartendarstellung und ist mit dem Bundesinformationssystem Straße (BISStra) verknüpft, das die zentrale Datenhaltung für die Verwaltung übernimmt, aber nicht öffentlich zugänglich ist.
Fernstraßen-Bundesamt übernimmt Veröffentlichung
Mit Gründung des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) wurde die Aufgabenverteilung neu geregelt: Zukünftig wird das FBA die Verantwortung für die Veröffentlichung und Aktualisierung des Autobahnverzeichnisses und Bundesstraßenverzeichnisses übernehmen. Dies schließt die Koordinierung zwischen den Straßenbauverwaltungen der Länder und der Autobahn GmbH des Bundes, einschließlich der fachlichen Abstimmung, mit ein.
Die Fortschreibung des Bundesstraßenverzeichnisses wurde im Jahr 2024 begonnen. Die Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Die aktualisierte Fassung des Bundesstraßenverzeichnisses soll künftig auf der Internetseite des Fernstraßen-Bundesamtes bereitgestellt werden.