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(Berlin) - Im Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr sind im kommenden Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von 27,90 Milliarden Euro (2025: 38,29 Milliarden Euro) geplant. Das sind 317,31 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf. Die im Haushalt 2026 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 18,04 Milliarden Euro. Das sind 444,84 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Das beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026.
Das Ministerium bewirtschaftet zudem diverse Titel im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie im Klima- und Transformationsfonds.
Die zahlreichen Änderungen auf Grundlage der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums, die im Ausschuss an dem Einzelplan vorgenommen wurden, begründen sich zum einen durch die Anpassungen an die neuen Zuständigkeiten und Zuschnitte der Ministerien. So wurden aus dem Einzelplan zahlreiche Titel aus dem nunmehr aufgelösten Kapitel „Digitale Infrastruktur“ in den Einzelplan des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung umgesetzt, Titel mit Bezug zur Satellitentechnologie wanderten in den Einzelplan des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
Zum anderen wurde mit den Vorschlägen aus dem Finanzministerium eine Einigung der Koalition zur Finanzierung des Straßenbaus umgesetzt. Danach stehen nun mehr Mittel für den Bau von Bundesstraßen zur Verfügung. Für Maßnahmen aus dem Bedarfsplan sind im nächsten Jahr Ausgaben in Höhe von 907,26 Millionen Euro vorgesehen, 225 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Für die Investitionen der Autobahn GmbH sollen 2026 4,26 Milliarden Euro und damit 250 Millionen Euro mehr fließen, die Verpflichtungsermächtigung fällt mit 7,41 Milliarden Euro um 450 Millionen Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Mit dem Mittelaufwuchs sollen laut Begründung jeweils baureife und planfestgestellte Projekte umgesetzt werden.
Finanziert wird die Verlagerung zum Bau durch Einsparungen im Erhaltungstitel für Bundesstraßen. Dieser fällt mit 937,39 Millionen Euro deutlich um 450 Millionen Euro geringer aus als im Regierungsentwurf. Die Verpflichtungsermächtigung wurde in derselben Höhe auf 1,01 Milliarden Euro reduziert. Fünf Millionen Euro weniger und damit drei Millionen Euro stehen im kommenden Jahr für Bau und Erhaltung von Verkehrseinrichtungen und Verkehrsanlagen zur Verfügung, die Verpflichtungsermächtigung wurde um 21,5 Millionen Euro ebenfalls auf drei Millionen Euro gekürzt. Im Gegenzug gab es allerdings Erhöhungen und Anpassungen von Erhaltungs-Titeln im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD setzten in der Bereinigungssitzung zudem noch diverse Änderungen an dem Einzelplan durch. Unter anderem sind die 200 Millionen Euro, die für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr vorgesehen sind, gesperrt worden. Bedingung für die Aufhebung durch den Haushaltsausschuss ist demnach die Vorlage einer neuen Richtlinie zur Förderung des Schienenpersonenfernverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte.
Für die Förderung innovativer Verkehrstechnologien stehen mit 16,2 Millionen Euro doppelt so viele Mittel zur Verfügung wie im Regierungsentwurf. Laut Änderungsantrag soll unter anderem auch ein Nachfolgeprogramm für die Förderprogramme „Innovative Hafentechnologien IHATEC I und II“ finanziert werden können. Die Verpflichtungsermächtigung in dem Titel fällt mit 10,3 Millionen Euro um 9,1 Millionen Euro höher aus als im Regierungsentwurf.
Kleinere Flughäfen werden nach Willen der Koalition zudem bei den Gebühren für Flugsicherungsleistungen unterstützt. Dafür veranschlagte der Ausschuss 50 Millionen Euro im Einzelplan.
Aus dem Haushalt soll zudem eine Fähre mit einem emissionsarmen Antrieb auf Basis einer Methanol-Brennstoffzelle auf der Weser finanziert werden. Dazu sind 500.000 Euro zusätzlich im kommenden Jahr für die Ausschreibung vorgesehen, insgesamt 34,5 Millionen Euro können in den darauffolgenden Jahren nach Vorlage eines Konzeptes und Einwilligung des Haushaltsausschusses fließen.
Zudem soll nach Willen der Koalition eine Stiftung mit der Bewahrung des Deutschen Maritimen Erbes betraut werden. Zehn Millionen Euro sind dafür für 2026 veranschlagt und jeweils weitere zehn Millionen Euro in den folgenden beiden Haushaltsjahren. Die Freigabe der Mittel durch den Haushaltsausschuss ist an die Gründung der Stiftung gebunden.
Auch die Traditionsschifffahrt wird in dem Einzelplan bedacht. Für einen neuen Titel zur „Förderung der Neuzulassung, des Erhalts, des sicheren Weiterbetriebs und der technischen Anpassung der Traditionsschifffahrt“ stellt die Koalition fünf Millionen Euro in den Haushaltsplan ein.
Gekürzt haben die Koalitionsfraktionen in dem Einzelplan ebenfalls. Für den Bau von Radwegen und deren Erhalt stehen im kommenden Jahr beispielsweise mit 100 Millionen Euro 20 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf zur Verfügung. Für die Förderung „eines verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätssystems auf Grundlage des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens“ sind nach Willen der Koalition 2026 8,11 Millionen Euro vorgesehen, 28,9 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf.