10.02.2023 - 22:49 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8111
632

Bundestag beschließt erstes Infrastruktur-Beschleunigungs-Gesetz

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(Berlin) - Der Bundestag beschloss am Freitag, 10. Februar 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben. Das Gesetz gilt unter anderem für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Bundesfernstraßen und Landesstraßen, Bundeswasserstraßen, Dampf- oder Warmwasserpipelines, Eisenbahnen, Gewässerausbauten, Häfen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Kraftwerke, den Küsten- und Hochwasserschutz, Magnetschwebebahnen, Müllverbrennungsanlagen, Rangier- und Containerbahnhöfe,  Straßenbahnen, Verkehrsflughäfen, Verkehrslandeplätze, Wasserkraftanlagen und Windkraftanlagen.

Mit der Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben will die Bundesregierung verwaltungsgerichtliche Verfahren zeitlich straffen. Ziel ist es, die Verfahrensdauer für diese Vorhaben mit einer „hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung“ weiter zu reduzieren, „ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen“.

Die Änderungen betreffen vor allem die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Für die zu beschleunigenden Verfahren will die Bundesregierung beispielsweise die Regelung zur innerprozessualen Präklusion verschärfen und ausweiten. Abweichend von der bisherigen Kann-Regelung in Paragraf 87b VwGO soll das Gericht Erklärungen und Beweismittel, die nach Fristablauf vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlung entscheiden müssen, wenn „die Verspätung nicht genügend entschuldigt und über die Folgen einer Fristversäumung belehrt worden ist“. Laut Begründung soll so der Prozessstoff begrenzt und das Verfahren dadurch gestrafft werden.

Mit dem neuen Gesetz werden nur Gerichtsverfahren beschleunigt. Die technische Projektplanung bis zur Zulassung eines Vorhabens wird nicht beschleunigt.


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