17.06.2024 - 22:58 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8641
863

EU-Umweltminister beschließen Renaturierungsgesetz

(Brüssel) - Die Umweltministerinnen und -minister der Europäischen Union wünschen sich eine Renaturierung Europas. Sie haben nun das seit Monaten umkämpfte und kritisierte Renaturierungsgesetz verabschiedet. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft mit. Damit sollen in der Europäischen Union künftig mehr Bäume gepflanzt sowie Moore und Flüsse in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden.

Ökosysteme bis 2050 wiederherstellen
Mehr als 80 Prozent der EU-Lebensräume seien in schlechtem Zustand. Zudem seien zehn Prozent der Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht und 70 Prozent der Böden in einer schlechten Verfassung. Mit dem Gesetz will die EU Umwelteingriffe in den Mitgliedsstaaten rückgängig machen, vor allem in FFH-Gebieten. Es verpflichtet die EU-Länder, bis 2030 mindestens je 20 Prozent ihrer geschädigten Flächen und Meeresgebiete wiederherzustellen und bis 2050 alle bedrohten Ökosysteme.


Natur in FFH-Gebieten wiederherstellen
Im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments legen die EU-Staaten bis 2030 den Schwerpunkt auf Natura-2000-Gebiete. Sobald ein Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung kommt. Sie müssen außerdem nationale Sanierungspläne erstellen, in denen sie angeben, wie sie diese Ziele erreichen wollen.[1][2]


Landwirte befürchten Lebensmittelknappheit
Über das Vorhaben wurde lange und intensiv gestritten. Die EU-Kommission hatte das sogenannte Renaturierungsgesetz vor fast genau zwei Jahren vorgeschlagen. Während Umweltschützer, Wissenschaftler und Unternehmen das Gesetz befürworten, gibt es großen Widerstand von Christdemokraten und Bauernverbänden. Die Kritiker befürchten Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion in der EU.
 

Österreich zeigt Ministerin an
Nachdem die grüne Umweltministerin Leonore Gewessler am Montag dem umstrittenen EU-Renaturierungsgesetz zugestimmt hat, verklagt der Koalitionspartner ÖVP sie wegen Amtsmissbrauchs. Das Votum habe nicht der Linie der Regierung entsprochen, hieß es in Wien. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) kündigte an, das Gesetz mit einer Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) stoppen zu wollen.[3]


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