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(Berlin) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen, auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, sowie auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzungen oder Leitlinien markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. Auf allen anderen Straßen soll es außerorts bei Tempo 100 und innerorts bei einer Regelgeschwindigkeit von 50 km/h bleiben. Darüber hinaus soll es eine neue Evaluierungspflicht hinsichtlich der Auswirkungen des Gesetzes auf den Kraftstoffverbrauch, das Verbraucherpreisniveau, die Emission von CO2 und Luftschadstoffen sowie die Anzahl der verkehrsbedingten Toten und Schwerverletzten geben.
Den dazu vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Bundestagsdrucksache 21/5319) beriet der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung.
Ein solches Tempolimit reduziere den Kraftstoffverbrauch und dämpfe damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher, heißt es zur Begründung. Außerdem habe es positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und reduziere die Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen, schreiben die Grünen.