04.05.2022 - 19:16 Uhr
Franz Fischer
Nr. 7741
320

Wissing will Anwohner an Umleitungsstrecken entlasten

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(Berlin) - Ein neues Gesetz soll Anwohner an Umleitungsstrecken entlasten: Das Kabinett beschloss am Mittwoch die von Bundesminister Dr. Volker Wissing vorgelegte Formulierungshilfe für den Entwurf eines 10. Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes. Hiervon sollen Bürgerinnen und Bürger profitieren, die an ausgewiesenen Umleitungsstrecken wohnen. Das neue Gesetz soll erstmals im Zuge der Planungen zum Neubau der Talbrücke Rahmede in Lüdenscheid angewendet werden.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: Wir tun alles dafür, um den Neubau der Talbrücke Rahmede an der A 45 zügig und effektiv zu planen – und die Menschen vor Ort möglichst wenig zu belasten. Deshalb möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern bei Vorkehrungen für den Lärmschutz helfen und das Bundesfernstraßengesetz anpassen. Das Gesetz soll schnellstmöglich in Kraft treten, damit es nicht nur in künftigen Fällen, sondern bereits auch in Lüdenscheid zügig angewendet werden kann und die Menschen vor Ort entlastet.

Der Entwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sieht vor, dass der Bund künftig lärmbetroffenen Eigentümern an ausgewiesenen Umleitungsstrecken Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstatten kann, beispielsweise für den Einbau von Lärmschutzfenstern. Voraussetzung ist, dass eine Bundesfernstraße, für die der Bund zuständig ist, voll gesperrt werden muss. Die ausgewiesenen Umleitungsstrecken hingegen müssen nicht in der Baulast des Bundes stehen, etwa Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen die Anspruchsvoraussetzungen und der Umfang der Erstattung geregelt werden. Dabei richtet sich der Anspruch gegen den Bund als Straßenbaulastträger der gesperrten Bundesfernstraße.

Vorrübergehend belastete Anwohnerinnen und Anwohner einer Umleitungsstrecke sollen rasch einen Lärmschutz erhalten. Eine Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner an Bundesfernstraßen ohne Umleitung ist dagegen weiterhin nur im Rahmen einer sogenannten Lärmsanierung als freiwillige Leistung des Bundes möglich. Ein Anspruch besteht für diesen dauerhaft belasteten Personenkreis nicht.

Die Ressortabstimmung ist abgeschlossen, der Entwurf wird nun an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich – noch vor der Sommerpause – abzuschließen.

Neben dem neuen Gesetz zum Lärmschutz geht Minister Wissing in Lüdenscheid auch beim Thema Projektkommunikation neue Wege. Mit Sebastian Wagemeyer, dem Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid, hat Minister Wissing erstmals bei einem deutschen Großprojekt einen Bürgerbeauftragten berufen. Der Bürgerbeauftragte soll Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft schnell an die zuständigen Stellen vermitteln und in alle Richtungen kommunizieren. Um den Bürgerbeauftragten bei seiner Arbeit zu unterstützen, hat vor wenigen Tagen ein vom Bund finanziertes Bürgerbüro die Arbeit aufgenommen. Als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau können sich die Menschen vor Ort aktuell und bürgernah über den Projektstand informieren.


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