18.01.2013 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 3910
546

Ulm erlässt auf der B 30 Tempo 120

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(Stadtkreis Ulm) - Auf dem rund acht Kilometer langen Streckenabschnitt der Bundesstraße 30 im Stadtkreis Ulm, zwischen dem Autobahndreieck Neu-Ulm und der Kreisgrenze zum Alb-Donau-Kreis, gilt ab dem 1. Februar ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern. Dies teilt die Stadt Ulm mit.

Auf dem vierspurig ausgebauten Abschnitt der B 30 ereignen sich immer wieder schwere Verkehrsunfälle, die auch auf zu hohe Geschwindigkeiten zurückzuführen sind. Zuletzt starben in der Neujahrsnacht drei Menschen bei einer Massenkarambolage bei Gögglingen. Die B 30 war deshalb schon öfter Gegenstand von Anträgen aus der Mitte des Gemeinderates und von Anfragen aus der Bürgerschaft - die sich durch Verkehrslärm belästigt fühlt - mit dem Ziel, ein Tempolimit einzuführen.

Auf dem gesamten vierspurig ausgebauten und rund 25 Kilometer langen Streckenabschnitt der B 30 im Landkreis Biberach gilt seit 2007 ein Tempolimit von 120 km/h, das sich bewährt hat. Es wurde nach einem schweren Unfall mit drei getöteten Kindern bei Baustetten im Januar 2007 eingerichtet. Die Stadt Ulm wird nun als zuständige Straßenverkehrsbehörde auf der B 30 im gesamten Bereich des Stadtkreises Ulm ebenfalls eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h anordnen. Die Maßnahme ist laut Stadtverwaltung mit dem Regierungspräsidium Tübingen und der Polizeidirektion Ulm abgestimmt und wird mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen am 1. Februar 2013 wirksam.

Auf dem rund 5 Kilometer langen und bisher noch nicht beschränkten Streckenabschnitt der B 30 im Alb-Donau-Kreis wird vorerst kein Tempolimit gelten.

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