03.02.2011 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 3034
394

Regierungspräsidium erörtert Einwendungen zur Querspange

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(Erbach / Donaurieden / Dellmensingen) - Das Regierungspräsidium Tübingen wird als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde in der Erlenbachhalle in Erbach die aufgrund der Anhörungen im Frühjahr 2009 und Winter 2010/2011 erhobenen privaten Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden und Verbände sowie die Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens zur geplanten Querspange der B 311 zur B 30 erörtern.

Die Verhandlung beginnt am Mittwoch, den 23. Februar 2011, um 9.00 Uhr. Nach einer Einführung zum Verwaltungsverfahren und der Planungsgeschichte folgt die Darstellung der Planung. Es werden die geprüften Varianten und die beantragte Variante 3.6 vorgestellt, sowie die Planungsziele und das großräumige Verkehrskonzept erläutert. Ab etwa 10.30 Uhr werden die Einwendungen zur Verkehrsprognose erörtert. Am Nachmittag wird die Erörterung um 13.00 Uhr mit der Variantendiskussion fortgesetzt. Anschließend wird etwa ab 15.00 Uhr die Ausgestaltung der Antragstrasse erläutert. Dabei werden insbesondere Anschlüsse und Verknüpfungen, die Gewässerquerungen sowie die Frage Über- oder Unterführung der Südbahn zur Sprache kommen. Anschließendes Thema ist die Abstimmung mit anderen Planungen, wie z. B. die Beseitigung des Bahnübergangs (K 7373) und die Bahnquerspange Erbach-Ehingen. Ab ca. 18.00 Uhr werden die Lärmwirkungen des Vorhabens, gegliedert nach Ortschaften, und die Auswirkungen auf Luftschadstoffe erörtert. Es ist vorgesehen, die Erörterungsverhandlung an diesem Tag um 20 Uhr zu schließen.

Am Donnerstag, den 24. Februar 2011, stehen ab 9.00 Uhr die Landschaftspflegerische Begleitplanung, Natura 2000 und der Artenschutz auf der Tagesordnung. Dabei geht es um die durchgeführten Untersuchungen, die konkreten Konfliktbereiche und Maßnahmen sowie die naturschutzfachlichen Einwendungen hierzu. Etwa ab 11.00 Uhr werden die Auswirkungen der geplanten Querspange auf die Hochwassersituation dargestellt und diskutiert. Die durchgeführten Untersuchungen werden ebenso erläutert wie die Auswirkungen auf die einzelnen Fließgewässersysteme und die bebauten Ortslagen. Nachmittags werden ab ca. 14.00 Uhr die landwirtschaftlichen Belange erörtert (u. a. Flächenverluste, Zerschneidungen, Wirtschaftswege, Flurbereinigungsverfahren, Oberbodenauftrag, Ackerrandstreifen, Entschädigungsgrundsätze). Auch hier werden die Auswirkungen durch Hochwasser nochmals zur Sprache kommen. Weitere Themen sind die Jagd und die Fischerei. Ab ca. 16.00 Uhr besteht die Gelegenheit zur zusammenfassenden Erörterung der kommunalen Belange nach Ortschaften und Teilorten. Ab ca. 17.00 Uhr werden individuelle Betroffenheiten und Belange erörtert, soweit sie nicht bereits bei der thematischen Erörterung besprochen wurden.

Am Freitag, den 25. Februar 2011, kann die Erörterung gegebenenfalls im Silchersaal fortgesetzt werden.

Das Regierungspräsidium verhandelt voraussichtlich nur mit den vom Vorhaben Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben. Die Öffentlichkeit ist für die Verhandlung der öffentlichen Belange zugelassen. Für die Verhandlung privater Einwendungen gilt dies nur, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind. Sofern sich aus der Erörterungsverhandlung keine wesentlichen neuen Aspekte ergeben, geht das Regierungspräsidium davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss bis Juli diesen Jahres erlassen werden kann.

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