28.09.2022 - 21:13 Uhr
Franz Fischer
Nr. 7937
698

Neues Raumordnungsgesetz soll Infrastrukturvorhaben beschleunigen

(Berlin) - Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett die Änderung des Raumordnungsgesetzes des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Novelle soll die Realisierung größerer Verkehrsprojekte deutlich beschleunigen.

Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, zeigte sich erfreut: „Wir beschleunigen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das ist ein zentrales Ziel unseres Koalitionsvertrags, das wir prioritär vorantreiben. Mit der heute verabschiedeten Änderung des Raumordnungsgesetzes verkürzen wir die Dauer für die Realisierung von Infrastrukturprojekten erheblich. Gerade größere Verkehrsprojekte profitieren davon. Im Bereich der Schiene können wir mit der beschlossenen Änderung teilweise mehrere Jahre einsparen - ohne Abstriche bei Umweltstandards und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu machen.“

Bei Verkehrsinfrastrukturprojekten ist vor dem Planfeststellungsverfahren ein Raumordnungsverfahren vorgesehen. Raumverträglichkeitsbelange werden jedoch auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft.

Mit der Änderung des Raumordnungsgesetzes wird die Dauer für die Erstellung des Gutachtens der Raumordnungsbehörde verbindlich auf maximal sieben Monate begrenzt. Legt die Raumordnungsbehörde nach einer Vollständigkeitsprüfung von maximal einem Monat ihre Stellungnahme nicht innerhalb von sechs Monaten vor, kann das Zulassungsverfahren gleichwohl eingeleitet werden.

In der Vergangenheit konnte das Raumordnungsverfahren bei großen Projekten mehrere Jahre in Anspruch nehmen.


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