29.10.2015 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 5200
396

Polizei warnt vor Wildwechsel

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(Ulm) - Im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm - in den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und im Stadtkreis Ulm - registriert die Polizei im Schnitt täglich drei Unfälle mit Wildtieren. Im Frühjahr und im Herbst sind die Straßen für Wild und Autofahrer in dieser Beziehung am gefährlichsten. Das ist Anlass für die Polizei, zu besonderer Aufmerksamkeit zu mahnen. Je größer das Tier, desto gefährlicher wird der Unfall für die Menschen im Auto. Bei Zusammenstößen mit schwerem Rehwild entstehen meist hohe Sachschäden von Tausenden Euro an den Fahrzeugen. Ein Beleg, dass hohe Kräfte bei den Unfällen wirken.

Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein.

Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen.

Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein.

Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden: Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen.

Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.

(Aus dem Bericht des Polizeipräsidium Ulm)

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