08.02.2010 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 2538
340

Gesetz verbietet Lärmschutz

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(Friedrichshafen) - Im Süden werden die für das Jahr 2025 hochgerechneten Grenzwerte nicht überschritten, wie Gutachterin Gabriele Schulze in der Sitzung des Technischen Ausschusses am Dienstag deutlich machte. Deshalb soll nur im Norden entlang der Messestraße eine Lärmschutzwand gebaut werden. Da es sich um ein Mischgebiet handele, besteht laut Gesetz kein Bedarf für einen Lärmschutz im Süden. Zum Verdruss der Anwohner.

Zur Sitzung waren rund 20 Zuhörer, der Großteil Betroffene, die entlang der Messestraße wohnen gekommen. Einer entsprechenden Protestnote des Allmannsweiler Bürgerforums waren rund 140 Unterschriften von Unterstützern gefolgt. Die Verwaltungsspitze von Friedrichshafen will nun versuchen, dass die von den Bürgern geforderten zusätzlichen Lärmschutzwände im Vorgriff auf den geplanten Anschluss der Straße an die Bundesstraße 30 bereits jetzt gebaut werden können. Dies wird auch vom Ausschuss unterstützt. Die Chancen dafür sind allerdings unklar. Denn dabei muss das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Planungsbehörde für die B 30 mitspielen. Die Fundamente der im Norden zu bauenden Lärmschutzwand werden nach den Angaben von Wolfgang Kübler, Leiter des Stadtbauamtes, bereits so ausgelegt, dass die Wände bei Bedarf aufgestockt werden können.

Statt der von der Stadtverwaltung bevorzugten Holzwand soll es nun eine mit Steinwolle gefüllte Rahmengitter-Konstruktion als Lärmschutzwand geben, die auch begrünt werden soll. Dafür sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses einstimmig aus. Kosten wird diese Variante nach den Berechnungen der Stadtverwaltung rund 424.000 Euro, also rund 3.000 Euro mehr, als die Holz-Variante.

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