15.12.2010 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 2961
307

"Initiative Frauenberg" möchte mitreden

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(Bad Waldsee) - Die "Initiative Frauenberg" hat in der vergangenen Woche der Stadtverwaltung und den Fraktionsvorsitzenden einen Brief und eine Liste mit 270 Unterschriften zukommen lassen. In dem Brief unterbreitet die Initiative zu "Baustellenverkehr", "Lärmschutz" und "Kostenverteilung" Vorschläge, wie bestimmte Punkte bei der Planung und Umsetzung des Baugebiets Frauenberg VI gelöst werden könnten.

Auf einer Fläche von rund acht Hektar sollen im Baugebiet Frauenberg VI zwischen dem Karolinenhof, der Richard-Strauß-Straße, dem Rotkreuzweg und der Bundesstraße 30 Wohnhäuser entstehen. Problematisch sieht die Stadt die Nähe zur Bundesstraße 30 und plant eine Lärmschutzwand für rund 1,3 Millionen Euro. Die Kosten sollen auf die neuen und alten Bewohner des Frauenberges umgelegt werden, die von der Wand profitieren sollen.

Zum Baustellenverkehr fordert die Initiative, dass der Verkehr für die Erschließungsarbeiten über einen Feldweg geführt werden soll, der von der Wolfegger Straße entlang der B 30 verläuft. Den Verkehr über den Rotkreuzweg zu führen, bezeichnet die Initiative als "unzumutbar".

Dass sich auch die bisherigen Bewohner des Frauenberges an der Finanzierung der Lärmschutzwand beteiligen sollen, hat die Menschen verunsichert. Die bisherige Bebauung habe keinen Lärmschutz erfordert. Dies lasse den Schluss zu, dass das bestehende Baugebiet "wohl kaum betroffen sein kann". Die Initiative schlägt aus "optischen Gründen" statt einer Lärmschutzwand einen Wall vor. Problematisch ist jedoch, dass in diesem Bereich zwei Gasleitungen verlaufen, die nicht zugeschüttet werden dürfen. Die Initiative schlägt vor, eine Kombination aus Wall und Wand zu untersuchen.

Die Initiative weist darauf hin, dass auch die zukünftige östlich und westlich liegende Bebauung von einem Lärmschutz profitieren würde. Diese Grundstücke sollten auch bei der Umverteilung der Kosten berücksichtigt werden. Zudem müsste die Stadt eine Satzung für die Umlage der Kosten erlassen.

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