25.12.2006 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 1183
413

Zwei lebensgefährlich Verletzte schwerst eingeklemmt

Hochdorf
      26.12.2006
      2 Verunglückte
               2 Schwerverletzte
      3 Fahrzeuge
      29.000 Euro Sachschaden
Abbildung
(Hochdorf) - Vier Schwerverletzte davon zwei schwerst eingeklemmte Personen mit lebensgefährlichen Verletzungen, 2 Totalschäden und 29 000 Euro Sachschaden ist die Bilanz eines schweren Verkehrunfalls mit drei Fahrzeugen am Abend des zweiten Weihnachtstages bei Hochdorf. Zwei PKW stießen aus bisher unbekannter Ursache frontal zusammen, ein dritter PKW war ebenfalls beteiligt.

Gegen 19.20 Uhr stießen auf der Bundesstraße 30 bei Hochdorf aus noch ungeklärter Ursache zwei PKW frontal zusammen, wobei ein Wagen noch gegen einen entgegenkommenden PKW geschleudert wurde. Durch die Wucht des Aufpralls wurden insgesamt vier Personen schwer verletzt und beide Fahrer schwerst eingeklemmt, die lebensgefährliche Verletzungen davontrugen. Der Fahrer des BMW wurde mit beiden Beinen im Bereich des Radkastens so schwer eingeklemmt, dass er nur mit größter Mühe geborgen werden konnte. Die Fahrerin des anderen Fahrzeugs wurde ebenfalls schwer eingeklemmt. Beide Fahrzeuge wurden förmlich auseinandergerissen und teilweise von der Straße geschleudert. Der dritte PKW wurde ebenfalls beschädigt. An den beteiligten Fahrzeugen entstand Schaden von rund 29 000 Euro, darunter zwei Totalschäden.

Die Rettungskräfte rückten mit einem Großaufgebot zur Unfallstelle aus. Im Einsatz waren die Freiwilligen Feuerwehren Hochdorf, Unteressendorf und Biberach. Da die genaue Unfallstelle zunächst nicht feststand, rückte zusätzlich die Feuerwehr Bad Waldsee aus. Ebenfalls im Einsatz waren fünf Rettungswagen samt voller Besatzung und drei Notärzte. Insgesamt waren an der Einsatzstelle über 80 Einsatzkräfte tätig.

Während der Rettungs- und Aufräumungsarbeiten war die Bundesstraße für über vier Stunden in beiden Richtungen voll gesperrt. Noch an der Unfallstelle nahm die Polizei die Ermittlungen nach der Unfallursache auf. Zusätzlich ordnete die Staatsanwaltschaft die Einschaltung eines Sachverständigen an.

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