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09.06.2026 - 18:38 Uhr
Franz Fischer Nr. 9403
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Franz Fischer
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Abfahrt Biberach-Nord in Richtung Ravensburg ab Montag gesperrt
(Äpfingen) - Am Montag, 15. Juni 2026 beginnt das Regierungspräsidium Tübingen mit dem Umbau der Anschlussstelle Biberach-Nord/Barabein an der B 30. Der Abfahrtsast der B 30 auf die L 267 in Fahrtrichtung Biberach wird um eine rund 160 Meter lange Einfädelspur ergänzt. Mit der Maßnahme werden die Verkehrsströme an diesem Knotenpunkt optimiert und die Verkehrssicherheit verbessert. Ziel ist es, den Umbau der Anschlussstelle bis zum 10. Juli 2026 abzuschließen.
Daran anschließend soll ab Montag, 13. Juli 2026, der Fahrbahnbelag der L 267 von der Anschlussstelle in Richtung Biberach auf einer Länge von ca. 1,2 Kilometern erneuert werden. Für diese Arbeiten muss die Landesstraße für voraussichtlich 14 Tage voll gesperrt werden.
In einem dritten Bauabschnitt, der planmäßig am 28. Juli 2026 beginnen soll, wird der Belag der Auf- und Abfahrtsrampe der Anschlussstelle der B 30 erneuert. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt wird mit dem Abschluss dieser Arbeiten die Gesamtmaßnahme am 06. August 2026 fertiggestellt.
Umleitung
- Während der gesamten Maßnahme muss die Abfahrt der B 30 in Fahrtrichtung Ravensburg auf die L 267 für den Verkehr voll gesperrt werden. Die Umleitung führt über Biberach-Süd.
- Die Auffahrt auf die B 30 kann während der ersten beiden Bauabschnitte, dem Bau des Einfädelstreifens und der Belagsarbeiten auf der L 267, weiterhin genutzt werden. Im dritten Bauabschnitt ist dies nicht mehr möglich.
- Die L 267 selbst bleibt während des Baus der Einfädelspur weiterhin befahrbar, muss jedoch eingeengt werden.
- Während der Vollsperrung der L 267 in Bauabschnitt 2 erfolgt die Umleitung von Äpfingen über die L 266 nach Schemmerhofen und von dort über die B 465 nach Warthausen. Die Gegenrichtung wird über dieselbe Strecke geführt.
Die entsprechenden Umleitungsstrecken der einzelnen Bauabschnitte werden örtlich ausgeschildert.
Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme entstehenden Beeinträchtigungen.
Die Kosten der Erneuerung des Fahrbahnbelags belaufen sich auf rund 620.000 Euro. Diese werden vom Land Baden-Württemberg getragen. Die Kosten der Einfädelspur und Erneuerung des Belags auf der Rampe der B 30 in Höhe von 460.000 Euro trägt die Bundesrepublik Deutschland.