25.06.2019 - 19:05 Uhr
Franz Fischer
Nr. 6694
551

Zulassung des Bürgerbegehrens abgelehnt

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(Bad Waldsee) - Nach der Anhörung der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens gegen einen Rasthof an der B 30-Abfahrt Bad Waldsee-Nord und einer anschließenden Debatte, beugte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag den Formalien. Mit einer Gegenstimme wurde die Zulassung des Bürgerbegehrens abgelehnt. Ein mögliches Ratsreferendum zu einem Bürgerentscheid ist erst mit dem neu gewählten Gemeinderat möglich.

Am 22. Juli wird der neue Gemeinderat verpflichtet. Unmittelbar danach kann der neue Gemeinderat über ein Ratsreferendum entscheiden. Weitere Schritte wären dann frühestens mit der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 23. September 2019 zu entscheiden.


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