28.09.2023 - 21:54 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8397
564

Gemeinderat beschließt Vorkaufsrecht zur Neugestaltung der Ortsmitte von Gaisbeuren

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(Bad Waldsee) - Der Gemeinderat von Bad Waldsee beschloss am Montag einstimmig eine Vorkaufsrechtssatzung für ein Vorkaufsrecht von Grundstücken zur Entwicklung der historischen Ortsmitte von Gaisbeuren.

Seit vielen Jahren besteht seitens des Ortschaftsrates der Wunsch, das Zentrum des Ortsteils Gaisbeuren neu zu entwickeln. Gaisbeuren ist seit Jahrzehnten durch den zunehmenden Verkehr auf der Bundesstraße 30 geteilt. Bereits in der Folge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt in den 1970er-Jahren wurden Gebäude abgebrochen und Zufahrten zu Grundstücken beseitigt. Das ehemalige Schul- und Rathaus hinter der Kirche wurde in den letzten Jahrzehnten ebenso abgerissen, wie private Gebäude. In der Folge entstanden immer mehr Baulücken. Mit dem Dorfgemeinschaftshaus, das die Ortschaftsverwaltung mit dem Kindergarten ersetzt, wurde der Schwerpunkt des Zentrums verlagert.

Nach dem Planungsbeginn für die B 30-Ortsumfahrung eröffnet sich für Gaisbeuren in den kommenden Jahren die Möglichkeit, das Dorfzentrum rund um das Dorfgemeinschaftshaus gegenüber der Kirche, der alten Schmiede und dem Gasthaus Adler herauszuarbeiten und neu zu planen. Auch für die weitere Entwicklung des Dorfgemeinschaftshauses und des Kindergartens werde zusätzliche Fläche rund um das Dorfgemeinschaftshaus im Bereich des Friedensweges benötigt.

Bürgermeisterin Monika Ludy hob in der öffentlichen Ratssitzung hervor, dass es der Stadt Bad Waldsee durch den Erlass der Vorkaufsrechtssatzung „Gaisbeuren Dorfgemeinschaftshaus“ nach dem Baugesetzbuch ermöglicht werde, für den genannten Bereich die weitere städtebauliche Entwicklung dank eines Vorkaufsrechtes für benachbarte Grundstücke zu beeinflussen.

Wie aus dem Lageplan hervorgeht, sind von dieser Satzung nur zwei Grundstücke an der B 30 betroffen, zwischen der St.-Leonhard-Straße und der Landstraße. Hinzu kommt ein Grundstück an der Landstraße sowie zur Entwicklung des Kindergartens und Dorfgemeinschaftshauses mehrere Grundstücke im Friedensweg. Diese Flurstücke sind jedoch nach Auffassung des Ortschaftsrates Reute-Gaisbeuren, der über dieses Thema im September ebenfalls schon öffentlich beraten hat, zu klein gefasst, um alle Optionen für eine schöne Dorfmitte zu sichern. Ortschafts- und Stadtrat Wilhelm Heine trug diesen Einwand des Ortschaftsrates im Gemeinderat entsprechend vor. Er sprach sich dafür aus, den Geltungsbereich dieser Vorkaufsrechtssatzung zu erweitern, weil ein richtiges Zentrum für Gaisbeuren sehr wichtig sei und weil es entlang der jetzigen B 30 auch sinnvoll wäre, wenn die Stadt hier Flächen in der Hand hätte, im Hinblick auf die bevorstehende B 30-Trassendiskussion für die vom Bund geplante Ortsumfahrung. Bürgermeisterin Ludy versprach, diesen Vorschlag zu prüfen und gegebenenfalls später in diese Satzung aufzunehmen.

Die beschlossene Vorkaufsrechtssatzung in Gaisbeuren und deren Geltungsbereich mit Lageplan will die Stadt demnächst öffentlich bekannt machen. Die Satzung kommt dann zum Tragen, wenn die bezeichneten Grundstücke von den Eigentümern verkauft werden sollten. Die Gemeinde hat dann ein Vorkaufsrecht vor anderen Interessenten. Eine Pflicht zum Verkauf besteht nicht.


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