10.01.2008 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 1615
572

Planfeststellungsverfahren für den 3-streifigen Ausbau der B 30 bei Biberach eingeleitet

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(Tübingen / Biberach / Rißegg / Ummendorf / Hochdorf) - Um die Leistungsfähigkeit der zweispurigen B 30 zu erhöhen und die Verkehrssicherheit zu verbessern hat das Regierungspräsidium Tübingen nun das Planfeststellungsverfahren für den dreistreifigen Ausbau der B 30 zwischen Appendorf und Biberach-Jordanbad eingeleitet.

Die Planunterlagen liegen vom 21. Januar bis zum 20. Februar 2008 in den Rathäusern von Biberach, Ummendorf und Hochdorf zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die vorliegende Planung umfasst einen Teilabschnitt der dreistreifigen Ausbaukonzeption der B 30 zwischen Oberessendorf und Biberach-Jordanbad. In diesem Zuge wurden seit 2001 bereits mehrere Abschnitte zwischen Hochdorf und Appendorf dreistreifig ausgebaut.

Der jetzt in die Anhörung gebrachte 1.240 m lange Streckenabschnitt schließt im Norden an die früheren Ausbauabschnitte an. Er endet 200m nördlich der Brücke über die Bahn an der Anschlussstelle Biberach-Jordanbad. Der Anbau des dritten Fahrstreifens und der damit verbundene Neubau der Eisenbahnbrücke erfolgt westlich der bestehenden Fahrbahn.

Die durch die Baumaßnahmen verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft im Umfang von 0,9 Hektar werden mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Diese sind im Straßenbereich geplant sowie zusätzlich durch eine Optimierung der Riß und ihrer Aue im Südteil des Naturschutzgebietes Ummendorfer Ried und durch Waldaufbau im Anschluss an ein bestehendes Waldgebiet im Reichenbachtal. Während sich die Straßen- und Brückenbaumaßnahmen auf die Gemarkungen Biberach, Rißegg und Ummendorf konzentrieren, liegen die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen darüber hinaus noch auf der Gemarkung Hochdorf-Schweinhausen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 5 Millionen Euro.

Einwendungen gegen die Ausbauplanung und Ausgleichsmaßnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 05. März 2008 bei der Stadt Biberach, in den Gemeinden Ummendorf oder Hochdorf sowie beim Regierungspräsidium Tübingen (Referat 15) erhoben werden.

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