24.10.2007 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 1530
482

Rotlichtverstoßahndung bewegt die Gemüter

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(Lochbrücke) - Die einen kamen mit 35 Euro davon, die anderen wurden beim selben Verstoß mit 125 Euro Bußgeld, vier Punkten und Fahrverbot bestraft. Diese Ungleichbehandlung wirkt zur Zeit in vielen Köpfen nach. Vorausgegangen ist die Ahndung der Rotlichtverstöße zahlreicher Verkehrsteilnehmer bei der Brückensanierung der Schussenbrücke der B 30 in Lochbrücke im Sommer. Genaue Zahlen kann heute keiner mehr nennen, aber die Verstöße müssen massenhaft erfolgt sein, so dass diese auf einige Hundert geschätzt werden. Von den kontrollierenden Polizeibeamten sei dies stets als Verstoß gegen die Ampelregelung angezeigt worden, so Zeno Danner vom Rechts- und Ordnungsamt des Landratsamtes Friedrichshafen. Das Amt versandte dementsprechende Bußgeldbescheide über 125 Euro inklusive vier Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Am 27. September ändert sich dann plötzlich alles, mit der ersten Verhandlung am Amtsgericht Tettnang in dieser Sache. Als grob fahrlässigen Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot wertete Richter Holger Hübner das Vergehen, das Urteil lautete daher auf Geldstrafe von 35 Euro ohne Punkte und ohne Fahrverbot. Zur Begründung hieß es, das was in Lochbrücke beanstandet worden sei, sei keineswegs ein Verstoß gegen die Ampelregelung, da das Dauerrotlicht im Sinne des Gesetzes nicht als Wechsellichtanlage zu verstehen sei. Daher sei nicht das Rotlicht, sondern das Schild "Durchfahrt verboten" missachtet worden.

In der Folge ergingen weitere Zahlreiche Urteile die auf zwischen 20 und 30 geschätzt werden. Daraufhin gab das Landratsamt Friedrichshafen klein bei und verzichtete auf rechtliche Schritte gegen das Urteil und änderte seine Entscheidung, in Übereinstimmung mit der Ansicht der Tettnanger Richter, in jenen Einspruchsfällen, in denen der Bescheid noch nicht rechtskräftig geworden war. Entscheidend war dabei wer Einspruch eingelegt hatte und wer nicht. Wurde Einspruch eingelegt, so kamen diese in den "Genuss" milden rechtlichen Beurteilung. Wohl mehrere Hundertschaften dagegen haben den Bescheid, aber ohne Rechtsmittel einzulegen, akzeptiert.

Dann meldete sich Dr. E. Leopold Dieck, der zwar Einspruch erhoben hat, den Gedanken an diese himmelschreiende Ungerechtigkeit aber bis heute nicht mehr los wird. Der Mann aus Ravensburg war zur Bauzeit als Beifahrer mit seiner Frau unterwegs, als beide gegen 23.30 Uhr diese "Abkürzung" wählten, über die rote Ampel fuhren und kontrolliert wurden. Bereits in dieser Nacht hatte sich Dieck über das Verhalten der Polizisten geärgert, so ließ ihn das Ganze nicht mehr los. Zunächst suchte er noch einmal den "Tatort" auf und schritt alsbald zum Anwalt, denn "da stimmt doch was nicht", sagte er sich angesichts der Ampel und Schilder sowie des Bußgeldbescheids, den er als "unberechtigt und hart" einstuft.

Der Bescheid wurde vom Landratsamt Friedrichshafen in Folge des Tettnanger Urteils zurückgezogen. Nun rechnete Dr. E. Leopold Dieck, in seiner Ansicht bestätigt, hoch: Von 30 bis 40 Fahrern, die pro Tag und Nacht erwischt wurden, habe die Polizei ihm gegenüber gesprochen. Was sich angesichts der Länge der beiden Bauphasen auf 1.000 Autofahrer summiere, von denen sicher mehr als vier Fünftel keinen Einspruch erhoben hätten, was dazu führte, dass er sich nun schließlich auch an die Schwäbische Zeitung wandte. Denn das, was für jene noch möglich sei, deren Bescheid bereits rechtskräftig ist, das sei eine gute Frage, die so manchen umtreibt.

Einen letzten Angriffspunkt sieht nun schließlich Dieter Franke von der Kanzlei Kubon in Friedrichshafen in dem "Gnadenweisen Erlass der Strafe", was beim Regierungspräsidium beantragt werden könne. Für zwei Mandanten habe er jüngst im Fall "Lochbrücke" diesen Weg beschritten: Eine Entscheidung dazu steht noch aus. Die extreme Ungleichbehandlung beschäftigt also weiterhin die Gemüter.

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