30.01.2026 - 18:51 Uhr
Franz Fischer
Nr. 9271
105

Teilregionalplan Energie in Kraft getreten

(Ravensburg) - Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben am 26. September 2025 als Satzung beschlossene Teilregionalplan Energie ist Ende Januar 2026 in Kraft getreten. Das teilt der Regionalverband mit.

Das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat keine Einwände innerhalb einer Dreimonatsfrist geltend gemacht. Mit dem Inkrafttreten wurden auch die Raumnutzungskarten aktualisiert. Sie stellen nun den aktuellen Stand dar. Die Unterlagen sind abrufbar unter: www.rvbo-energie.de.
 

39 Vorranggebiete für Windkraftanlagen
Der Teilregionalplan Energie sieht in der Raumordnungsregion Bodensee-Oberschwaben 39 Vorranggebiete für die Windenergie auf insgesamt 6.491 ha vor. Das entspricht 1,85 Prozent der Regionsfläche. Damit wird das Flächenziel des Bundes- und Landesgesetzgebers von 1,8 Prozent leicht übertroffen und fristgerecht erfüllt. Aufgrund der in der Region ungleich verteilten Eignung von Flächen für die Windenergienutzung liegen 57 Prozent der ausgewiesenen Windflächen im Landkreis Sigmaringen, 39 Prozent im Landkreis Ravensburg und 4 Prozent im Bodenseekreis. 84 Prozent der Windflächen befinden sich im Wald und 16 Prozent im Offenland.

Die festgelegten Vorranggebiete Windenergie entfalten eine Ausschlusswirkung, d.h. Projektierer können Windenergieanlagen nur innerhalb dieser festgelegten sowie auf vereinzelten bestehenden und etwaigen neuen von den Kommunen ausgewiesenen Flächen realisieren. Derzeit gibt es in der Region Bodensee-Oberschwaben 13 bestehende und 35 genehmigte Windenergieanlagen. Für weitere rund 150 Windenergieanlagen innerhalb der festgelegten Vorranggebiete liegen Anträge vor.
 

125 Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik
Bei der Freiflächenphotovoltaik (FPV) weist der Teilregionalplan Energie insgesamt 125 Vorbehaltsgebiete auf einer Fläche von 1.762 ha aus (0,5 Prozent der Regionsfläche). Damit wird das Flächenziel des Landesgesetzgebers von 0,2 Prozent der Regionsfläche deutlich übertroffen. Es wird das in der Begründung zum Klimaschutzgesetz genannte erweiterte Flächenziel erreicht. Dieses hatte die Verbandsversammlung als Zielmarke angesichts hoher solarer Einstrahlungswerte in der Region anvisiert. Von den Flächen liegen 47 Prozent im Landkreis Sigmaringen, 34 Prozent im Landkreis Ravensburg und 19 Prozent im Bodenseekreis. Im Gegensatz zur Windenergie entfalten die festgelegten Flächen für FPV keine vergleichbare Bindungs- und Ausschlusswirkung, d.h. Gemeinden können über die kommunale Bauleitplanung auch andere Flächen ausweisen.


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