29.08.2025 - 20:46 Uhr
Franz Fischer
Nr. 9119
112

Gesetzesänderungen an den Bedarfsplänen nicht erforderlich

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(Berlin) - Das Ergebnis der Bedarfsplanüberprüfung zeigt laut Bundesregierung, „dass die Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und die Bundesfernstraßen angesichts der prognostizierten Verkehrsentwicklung in ihrer Gesamtheit angemessen und weiterhin erforderlich sind“. Auch der Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen werde in seiner Gesamtheit nicht infrage gestellt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/1261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Somit seien Gesetzesänderungen an den drei Ausbaugesetzen beziehungsweise Bedarfsplänen „aus fachlicher Perspektive derzeit nicht erforderlich“, teilt die Bundesregierung mit. Die Grünen verlangten in ihrer Anfrage nahezu alle Straßenprojekte aufzugeben. Sie widersprächen den Zielen im Bereich Klimaschutz, Umweltschutz und zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Die „Schlacke“ müsse beseitigt werden, noch vor Aufstellung eines neuen Bundesmobilitätsplans.


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