04.01.2022 - 18:24 Uhr
Franz Fischer
Nr. 7622
324

434 Lärmaktionspläne vorgelegt

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(Stuttgart) - Kommunale Lärmaktionspläne haben sich in Baden-Württemberg zu einer zentralen Säule im Kampf gegen Straßenverkehrslärm entwickelt. Das zeigt eine vom Verkehrsministerium in Auftrag gegebene Auswertung von 434 Lärmaktionsplänen, die Städte und Gemeinden in den vergangenen fünf Jahren vorgelegt haben.
 
 
Um- und Rückbau von Straßen notwendig
Elke Zimmer, Staatssekretärin und zuständig für den Lärmschutz im Verkehrsministerium, freut sich, dass Lärmschutz und Verkehrswende zunehmend zusammen gedacht werden: „Der Straßenverkehr ist und bleibt Lärmverursacher Nummer eins. Weniger Verkehr ist an vielen Lärmschwerpunkten eine Voraussetzung für effektiven Lärmschutz. Deshalb ist es wichtig, dass sich in den Lärmaktionsplänen zunehmend Maßnahmen wie der Um- und Rückbau von Straßen zur Verkehrsberuhigung und die Förderung einer umwelt- und klimaverträglichen Fortbewegung finden. Das bestärkt uns auch in unserem Ansatz, den Wandel zu einer nachhaltigen und leisen Mobilität durch gezielte Förderprogramme vor Ort zu unterstützen.“
 
 
Verkehrswende findet Beachtung
Am häufigsten sehen die Lärmaktionspläne Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 vor, gefolgt vom Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge, Schallschutzfenster, Schallschutzwände, dem Um- oder Rückbau von Straßen sowie der Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Fuß- und des Radverkehrs. Deutlich wird im Vergleich zur Auswertung 2015, dass die Verkehrswende mehr und mehr Beachtung in den Lärmaktionsplänen findet. So begünstigen Maßnahmen zur Lärmreduzierung einen Umstieg auf umwelt- und klimafreundliche Mobilität und sorgen zugleich für eine Beruhigung des Straßenverkehrs.
 
 
Bund muss handeln
Staatssekretärin Elke Zimmer: „Der Schutz vor Lärm im Land kommt gut voran. Aber es gibt zu viele Lärmprobleme, bei denen wir nicht wie gewünscht handeln können. Hierfür müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. Da es sich hierbei um Bundesrecht handelt, ermutige ich die neue Bundesregierung, im Interesse der lärmbelasteten Bürgerinnen und Bürger endlich tätig zu werden, hohe Hürden, beispielsweise in der Straßenverkehrsordnung, abzubauen und Regelungslücken zu schließen.“
 
 
Ruhige Gebiete schützen
Lärmaktionspläne bieten auch die Möglichkeit, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme von Lärm zu schützen. Hier gibt es aber noch viel Verbesserungspotential: Weniger als ein Fünftel der Gemeinden hat sich bislang mit dem Schutz ruhiger Gebiete intensiver befasst.

Staatssekretärin Zimmer appelliert an die Gemeinden, hier aktiver zu werden: „Wir wissen, dass das Thema noch recht neu ist und die rechtlichen Vorgaben vage sind. Daher hat das Ministerium 2019 den „Leitfaden zur Festsetzung ruhiger Gebiete in der Lärmaktionsplanung“ veröffentlicht. Ich möchte die Gemeinden ermutigen, die dort dargelegten Möglichkeiten auszuloten, um ruhige Gebiete als wertvolle Erholungsräume auch planungsrechtlich zu schützen und so den Gesundheitsschutz der Menschen zu stärken.“
 
 
Hintergrundinformationen
Die Auswertung der Meldungen zur Lärmaktionsplanung in Baden-Württemberg ist unter Lärmaktionspläne: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)  verfügbar. Ausgewertet wurden die Zusammenfassungen von Lärmaktionsplänen, die dem Ministerium für Verkehr mit Stand 30. November 2020 vorlagen und deren Aufstellungsdatum zu diesem Zeitpunkt höchstens fünf Jahre zurücklag.

Hintergrund ist, dass Lärmaktionspläne nach § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden müssen.

Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind Lärmkarten, die ebenfalls alle fünf Jahre zu überarbeiten sind. In Baden-Württemberg ist die LUBW Landesanstalt für Umwelt für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen sowie der nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume zuständig. Auf Basis der Lärmkarten 2022 sind die Lärmaktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls fortzuschreiben.


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