02.07.2021 - 18:45 Uhr
Franz Fischer
Nr. 7385
545

Aufstieg zur B 30: Einigung auf Vorzugsvariante steht

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(Biberach) - Der Landkreis Biberach plant zusammen mit der Stadt Biberach und der Gemeinde Warthausen den Bau des Aufstiegs zur B 30 als Verlängerung der Nordwestumfahrung Biberach bis zu einem neuen Anschluss an die B 30. Im Bereich der Durchfahrung der Rißhänge wird eine Tunnellösung weiterverfolgt. Ziel ist es, dass die Maßnahme mit Fördermitteln des Landes nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bezuschusst wird.

Nachdem der Landkreis Biberach mehrere Varianten für eine Tunnellösung mit unterschiedlicher Tunnellänge und Tunnelquerschnitt untersucht hat, haben sich nun das Verkehrsministerium Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Tübingen und der Landkreis Biberach im Rahmen eines Fachgesprächs einvernehmlich auf eine Vorzugsvariante mit einer 900 Meter langen Tunnellösung und einem zweistreifigen Querschnitt verständigt. Diese Variante wird vertieft weitergeplant.

Landrat Dr. Schmid zeigte sich sehr erfreut über das Ergebnis des Fachgesprächs. „Ich bin froh, dass wir uns mit dem Ministerium und dem Regierungspräsidium auf eine Variante verständigen konnten, die nach Abwägung aller Vor- und Nachteile sowohl verkehrlich als auch wirtschaftlich nach Meinung aller Experten die beste Lösung darstellt. Ich bin dem Verkehrsministerium und dem Regierungspräsidium Tübingen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit sehr dankbar.“

„Wir sind nun einen wichtigen Schritt vorangekommen, um mit dem Aufstieg zur B 30 einen weiteren Baustein des Verkehrskonzeptes für den Raum Biberach/Warthausen zu realisieren. Mit dem Bau des Tunnels leisten wir einen großen Beitrag zur Mobilitätswende. Denn die Stadt wird vom Durchgangsverkehr entlastet und vor allem der Schwerverkehr um die Stadt herumgeleitet. Dadurch entstehen in der Innenstadt Freiräume für den ÖPNV und den Rad- und Fußverkehr. Zugleich wird die Stadt Biberach durch die Anbindung der Gewerbegebiete als Wirtschaftsstandort gestärkt“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Der 900 Meter lange Tunnel mit zweistreifigem Querschnitt mindert den Eingriff in die besonders schützenswerten Bereiche der Rißhänge. Darüber hinaus ist er aus Sicherheitsgründen zu bevorzugen und stellt aufgrund der hohen Kosteneinsparung gegenüber einem dreistreifigen Tunnel eine deutlich wirtschaftlichere Lösung dar.

 „Hier ist es mit der Festlegung auf einen zweistreifigen Tunnel gelungen, die Vorgaben des Koalitionsvertrages zum Klimaschutz direkt in die Planung einfließen zu lassen. Die Belange des Klimaschutzes werden, neben weiteren Kriterien wie Natur und Landschaft, verkehrlicher Wirksamkeit, Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit, weit stärker als bislang herangezogen und bei der Gesamtbetrachtung berücksichtigt“, so Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).

Als nächster Schritt soll so bald wie möglich der Antrag zur Aufnahme der Maßnahme in das Förderprogramm kommunaler Straßenbau im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gestellt werden.


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