16.01.2006 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 818
343

Bundesrechnungshof: Bundesstraßen sind unwirtschaftlich und unbedeutend

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(Bonn) - In seinem Jahresbericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes 2005 stellt der Bundesrechnungshof fest, dass Bundesstraßen heute nur noch dem regionalen Verkehr dienen und deren Ausbau deshalb unbedeutend ist. Wortwörtlich heißt es, dass eine Zuständigkeitsverlagerung an die Bundesländer dazu führen würde, dass die vorhandenen Straßenbaumittel für den Autobahnbau verwendet werden und somit "die Straßenbaumittel effizienter eingesetzt würden." Die Bundesstraßen sollen demnach an die Bundesländer abgegeben werden. Im Gegenzug sollen die Bundesländer einen "geringen Ausgleich" erhalten.

Das Bundesministerium für Verkehr- Bau- und Wohnungswegen hält dagegen, dass Bundesstraßen durchaus für den Fernverkehr von Bedeutung sind, insbesondere dort, wo 2-bahnige Streckenabschnitte fehlen. Zudem seien einige Bundesstraßenabschnitte sogar als hochdeutende Europastraßen eingestuft. Der Bundesrechnungshof hält trotzdem dagegen und meint, dass Artikel 90 des Grundgesetzes zwingend geändert werden muss, damit der Bundesstrassenbau durch den Bund endlich beendet wird, da "insbesondere Bundesstraßen nach den bisherigen Erfahrungen zu aufwendig und über das Notwendige hinaus ausgebaut" würden. "Daher könnte es aus gesamtstaatlicher Sicht durchaus vorteilhaft sein, wenn Straßenbaumaßnahmen innerhalb eines Landes stärker in finanzielle Konkurrenz zu anderen Aufgaben treten müssten."

Weiter heißt es: "Der Bund investiert jährlich 5,5 Mrd. Euro in Bau und Unterhaltung eines Netzes von über 53 000 km Bundesstraßen und Autobahnen, das die Länder in seinem Auftrag verwalten. Der Bundesrechnungshof hat immer wieder Defizite beim Bundesstraßenbau festgestellt, vor allem zu teuer geplante und ausgeführte Brücken, Tunnel und Lärmschutzbauwerke sowie Ortsumgehungen, unzureichende Vorbereitung, Ausschreibung und Vergabe von Baumaßnahmen, fehlerhafte Kostenteilungen bei neuen oder zu ändernden Kreuzungen, ungerechtfertigter Ausbau sowohl von Ortsdurchfahrten während des Baus von Ortsumgehungen als auch von Umleitungsstrecken bei gesperrten Bundesstraßen, unterlassene Abstufungen von Bundesstraßen, die nicht mehr dem weiträumigen Verkehr dienen. Der Bundesrechnungshof erwartet, dass nicht nur das Bundesministerium und die Straßenbauverwaltungen der Länder, sondern alle Beteiligten die Empfehlungen annehmen und so dazu beitragen, unnötige Ausgaben für den Bundesstraßenbau zu vermeiden."

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