05.05.2017 - 19:40 Uhr
Franz Fischer
Nr. 5828
615

Petition gegen Naturschutzmaßnahme abgelehnt

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(Dellmensingen) - Der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtages hat am Donnerstag über die Eingabe einer Dellmensingerin entschieden, die den Bau einer Naturschutzmaßnahme für die Querspange zwischen der B 311 und B 30 verhindern will. Die Frau, die bereits in der Vergangenheit mehrfach vor diversen Instanzen klagte und vor Gericht verlor, ist auch mit ihrem Petitionsantrag gescheitert.

Der Spatenstich für die Querspange zwischen der B 311 und der B 30 sollte eigentlich im dritten Quartal des vergangenen Jahres mit dem Bau eines Polders bei Dellmensingen erfolgen. Dieser dient während des eigentlichen Baus der Querspange im Sinne des Naturschutzes als Ausweichfläche für Zugvögel. Eine Dellmensingerin hat bereits mehrfach gegen diesen Bau geklagt. Da sie trotz verschiedenster Argumentationen vor zahlreichen gerichtlichen Instanzen scheiterte, wandte sie sich an den Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags.

In seiner Sitzung am Donnerstag hat sich der Petitionsausschuss gegen das Anliegen der Dellmensingerin ausgesprochen. Das Regierungspräsidium Tübingen, das für den Bau der Querspange zuständig ist, plant aktuell den Bau des Polders in der Kalenderwoche 21 zu starten. Da die Entscheidung des Petitionsausschusses allerdings erst mit der Verkündung im Landtag rechtskräftig wird, könnte sich der Baubeginn erneut um einen Monat verschieben.

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