23.11.2015 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 5222
401

Hauptverfahren für Lärmaktionsplan gestartet

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(Eberhardzell / Hochdorf) - Die Ingenieursgesellschaft Dr. Brenner aus Dresden erstellt für Eberhardzell und Hochdorf einen Lärmaktionsplan. Bisher war das Unternehmer nur mit den Vorplanungen beauftragt. Jetzt haben beide Gemeinderäte beschlossen in das Hauptverfahren einzusteigen.

Konkret bedeutet das, dass jetzt alle betroffenen Behörden, unter anderem das Landratsamt und das Regierungspräsidium Tübingen (RP) einbezogen werden und Stellung nehmen können. Vor allem geht es um Maßnahmen zur Lärmminderung an der B 30 in Unteressendorf und Oberessendorf.

Ein Pressesprecher des RP erklärte auf Anfrage der örtlichen Zeitung, dass während des Verfahrens abgewogen werde, ob straßenbauliche Maßnahmen aufgrund überschrittener Grenzwerte nötig sind. Zudem werde im Verfahren erörtert, ob die vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen "verhältnismäßig" und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umsetzbar sind. Eine "Umsetzungspflicht" ergebe sich erst, wenn die Emissionswerte so hoch seien, dass sie gesundheitsgefährdend sind.

Die Unter- und Oberessendorfer, deren Häuser nahe der B 30 liegen, sind teils einer sehr starken Lärmbelastung ausgesetzt. Als hohe Lärmbelästigung und Grenze zur Gesundheitsrelevanz gilt ein Wert von mehr als 65 Dezibel am Tag und mehr als 55 Dezibel bei Nacht von 22 bis 6 Uhr. In Unteressendorf ist bei 26 Bewohnern der Ganztags- und bei 47 Bürgern der Nachtgrenzwert überschritten. In Oberessendorf sind es 39 ganztags und 54 bei Nacht. Schwierig dabei ist, dass die 26 beziehungsweise 47 Bürger nicht an einem Fleck wohnen, sondern verteilt entlang der B 30. "Wir können also nicht nur einen kurzen Schutzwall bauen und alles ist gut", erklärt Hochdorfs Bürgermeister Klaus Bonelli. Er erhofft sich, dass der Lärmaktionsplan für beide Gemeinden aufzeige, welche Lösungsansätze reell umgesetzt werden können.

"Alle Maßnahmen, die zum Schutz vor Lärm getroffen werden, kosten viel Geld", sagt Eberhardzells Bürgermeister Guntram Grabherr. Vor jeder Investition sei zu prüfen, wer eventuell in der gesetzlichen Verpflichtung ist, die Maßnahmen zu ergreifen und dann auch zu bezahlen. "Sollte sich dabei herausstellen, dass die betroffenen Bürger diese Maßnahmen als unzureichend ansehen, muss die Gemeinde abwägen, ob sie hier mit eigenen Mitteln tätig wird."

Ziel der Gemeinden ist es nun, im Februar die betroffenen Bürger zu einer zweiten Informationsveranstaltung einzuladen, an der Vertreter des Landratsamts und des Regierungspräsidiums Antworten auf alle offenen Fragen geben sollen.

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