25.03.2015 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 4945
541

Über Stand der Lärmaktionsplanung informiert

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(Eberhardzell / Hochdorf) - Die Gemeinden Eberhardzell und Hochdorf haben in einer gemeinsamen Veranstaltung am vergangenen Donnerstag betroffene und interessierte Bürger zum Stand des Lärmaktionsplans informiert. Rund 80 Bürger sind ins Dorfgemeinschaftshaus nach Oberessendorf gekommen.

Die Europäische Union hat eine Umgebungslärmrichtlinie erlassen, nach der die Kommunen ab einem bestimmten Verkehrsaufkommen verpflichtet sind, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Bei Straßen liegt dieser Schwellenwert bei drei Millionen Fahrzeuge im Jahr. Das trifft auf die direkt an der B 30 liegenden Orte Unter- und Oberessendorf zu. Am stärksten betroffen seien die Anwohner im Schuhmacherberg in Unteressendorf und beim Hausbauzentrum in Oberessendorf. An beiden Stellen sind die Häuser rund zehn Meter von der Fahrbahn entfernt.

Die beiden Gemeinden haben bereits im Herbst 2014 die Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft aus Dresden mit der Ausarbeitung eines Lärmaktionsplans beauftragt. Den aktuellen Stand der Arbeiten stellte Dr. Uwe Frost vor. Eine Messung über vier Wochen habe ergeben, dass sich nur die Hälfte der Fahrer an die Begrenzung von 70 Kilometer pro Stunde in Oberessendorf hält. Vor allem in der Nacht wurde ein Mittelwert von 80 km/h ermittelt, der teilweise bis auf 90 km/h anstieg.

Als hohe Lärmbelästigung und Grenze zur Gesundheitsrelevanz nannte Uwe Frost einen Wert von mehr als 65 Dezibel von 0 bis 24 Uhr und mehr als 55 dB(A) bei Nacht von 22 bis 6 Uhr. Davon sind in beiden Orten einige Anwohner betroffen: In Unteressendorf ist bei 26 Bewohnern der Ganztags- und bei 47 Bürgern der Nachtgrenzwert überschritten (16.633 Fahrzeuge auf der B 30, davon 11,4% Schwerverkehr). In Oberessendorf sind es 39 ganztags und 54 bei Nacht (13.830 Fahrzeuge, davon 12,8% Schwerverkehr).

Viele lärmbetroffene Anwohner meldeten sich bei der Veranstaltung zu Wort und brachten Vorschläge ein, die in den Lärmaktionsplan eingearbeitet werden sollen. Als Maßnahmen wurden Geschwindigkeitsbeschränkungen, stationäre Blitzer, Flüsterasphalt, Lärmschutzwände oder als langfristige Maßnahme die Verlegung der B 30 diskutiert. Zuständig ist der Bund. Vom Landratsamt oder Regierungspräsidium war beim Infoabend niemand anwesend. Dies soll aber bei der nächsten Veranstaltung der Fall sein.

"Wenn der Lärmaktionsplan 2016 von den Gemeinderäten beschlossen ist, haben wir Fakten in der Hand, um bei den Behörden vorstellig zu werden", sagte Eberhardzells Bürgermeister Hans-Georg Maier. Wichtig sei, gemeinsam zu fordern. "Die Bürger haben nun vier Wochen Zeit, um ihre Überlegungen und Anregungen einzubringen", sagte Hochdorfs Bürgermeister Klaus Bonelli. "Die Bürgerbeteiligung ist uns bei diesem Verfahren sehr wichtig."

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