08.10.2014 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 4701
428

Betroffenheitsanalyse für Lärmaktionsplan liegt vor

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(Hochdorf / Unteressendorf) - Besonders betroffen ist Unteressendorf. Wegen der Nähe zur B 30 ist der Verkehrslärm dort im Hochdorfer Gemeindegebiet am höchsten. Wie groß die Belastung ist, soll ein Lärmaktionsplan klären und die Bewohner vor Lärm schützen. Ob der Bund Lärmschutzmaßnahmen auch umsetzt, ist ungewiss.

Die Europäische Union hat in einer Umgebungslärmrichtlinie alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet u.a. an stark befahrenen Straßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr den Verkehrslärm zu erfassen, zu kartieren und Lärmaktionspläne aufzustellen. "Das hat die B 30 locker", sagte Dr. Uwe Frost vom beauftragten Ingenieurbüro Dr. Brenner im Hochdorfer Gemeinderat, der zurzeit einen Lärmaktionsplan erstellen lässt.

Vor allem die Bewohner von Unteressendorf sind vom Verkehrslärm betroffen, ergab eine erste landesweite Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). Die dabei entstandenen Rasterlärmkarten bilden die Grundlage des Lärmaktionsplans. Bereits die Rasterlärmkarten zeigen mit 15 betroffenen Gebäuden, dass Unteressendorf als Lärmschwerpunkt in Frage kommt. "Wir kommen insgesamt aber auf etwas mehr Betroffenheiten", schätzt Frost, der hier vorab eine Hausnummer von 30 bis 50 ansetzt. "Das ist schon eine Größenordnung, bei der man sagt: Da muss man etwas tun."

Was getan werden soll, darüber wird der Gemeinderat später diskutieren. Bürgermeister Bonelli wies darauf hin, dass auch die Beteiligung der Öffentlichkeit Teil der Lärmaktionsplanung ist, wobei die Bandbreite von einer öffentlichen Auslegung der Pläne bis hin zu einer Bürgerversammlung reiche. Sein Vorschlag, zur öffentlichen Versammlung in die Halle Unteressendorf einzuladen, hießen die Gemeinderäte mit einem einstimmigen Beschluss gut.

Bis dahin dürfte aber noch einige Zeit verstreichen. Insgesamt ein Jahr, blickte Frost voraus, wird die Gemeinde noch mit dem Lärmaktionsplan beschäftigt sein. Betroffene Gemeinden sind rechtlich verpflichtet einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Für die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen sind allerdings die Baulastträger zuständig - in der Regel Bund oder Land. Mit einer vollen Bewilligung sei hier aber nicht zu rechnen, gab Ingenieur Frost zu bedenken. Die Entscheidung werde wohl nach einem ähnlichen Prinzip wie bei der Priorisierung der Bundesfernstraßen getroffen.

"Für mich stellt sich da die Frage: Wie viel Geld stecken wir überhaupt da rein?", kritisierten sodann einige Gemeinderäte. Kritisch sei auch, dass bei den Betroffenen Hoffnung geweckt werde. Dennoch sei der Lärmaktionsplan ein richtiger Schritt. Als eine Maßnahme brachte ein Rat eine Geschwindigkeitsbegrenzung ein, wobei die Wirksamkeit selbst von Tempo 70 infrage gestellt wurde, wenn Lastwagen erst runter bremsen müssten. Einig war man sich hingegen, dass Lkw nachts die Hauptlärmquelle für die Anwohner seien.

Dennoch wird die Verwaltung als nächsten Schritt ein Tempolimit, wie auch die Erhöhung des Lärmschutzwalls, als Vorschlag weiter bearbeiten. Zudem sollen die Ergebnisse der Bürgerversammlung in Unteressendorf in die Aktionsplanung eingearbeitet werden.

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