04.05.2013 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 4059
380

VGH verhandelt Klagen gegen Querspange

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(Erbach) - Aus Donaurieden und aus Dellmensingen sind Klagen gegen die geplante Querspange der B 311 zur B 30 eingereicht worden. Am Montag verhandelt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in der Erbacher Erlenbachhalle darüber. Der Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Württemberg, Heinz Bölle, wird ab 13 Uhr, die öffentliche Verhandlung leiten.

Vor mehr als einem Jahr hatten die Kritiker der Querspange beschlossen, gegen den Planfeststellungsbeschluss der Straße vor Gericht zu ziehen. Formal richten sich ihre Klagen gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen. Die Kläger sind Privatpersonen aus Donaurieden und Dellmensingen.

Rechtsanwalt Andreas Staudacher aus Laupheim vertritt die Interessen von sieben Klägern aus Dellmensingen. Sie halten "insbesondere die Bewältigung der Probleme des Verkehrs, des Lärms und des Hochwasserschutzes für unzureichend", fasst der VGH die Klageschrift zusammen. Jeder der Kläger stehe für ein wesentliches Anliegen, beispielsweise Lärmschutz oder Landwirtschaft, erklärt Staudacher. Dellmensingen habe eine sehr hohe Vorbelastung und keine räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten: Unzumutbar, wenn noch die Querspange, ziemlich nahe am Wohngebiet, hinzu käme. "Diese Vorbelastung wurde bei der Lärmberechnung nicht berücksichtigt", sagt er. Zudem bezweifeln die Kläger, dass die Querspange die Verkehrssituation verbessert.

Der Ulmer Rechtsanwalt Othmar Hagen setzt sich für die Bürgerinitiative "Für ein Lebenswertes Donaurieden" und 40 weitere Kläger aus dem Ort ein. Hagen führt vor allem den zusätzlichen Verkehr in der Donaurieder Ortsdurchfahrt an, der mit der Querspange von der Alb und aus dem Blautal befürchtet wird. Dieser sei im Gutachten gar nicht berücksichtigt worden, somit sei die Verkehrssituation nicht richtig erfasst. Zweites wesentliches Argument: Das Verkehrskonzept stimme nicht. Beispiel: Kein Autofahrer fahre an einem Freitag in Ulm über die Donau, stehe im Stau, auf die B 30 bis zur Querspange bei Erbach und mache dort wieder einen Haken zur B 311. "Da fährt doch jeder lieber gleich auf die B 311 und drei Minuten durch Erbach."

Die beiden Klageverfahren - aus Dellmensingen und aus Donaurieden - werden gemeinsam verhandelt, erklärt Karsten Harms, Sprecher des VGH. Zunächst erläutere der 5. Senat kurz den Streitgegenstand, dann werden alle Einwendungen der Sache nach aufgeführt und abgehandelt. Außerdem werden drei Gutachter des Regierungspräsidiums Tübingen gehört, die schon am Verfahren zur Planfeststellung der Querspange beteiligt waren. Dabei geht es um Verkehrslärm, Verkehrsprognose und Hochwasserschutz. Auch die Kläger können sich äußern. Wenn sich am Montag kein Ende des Verfahrens abzeichnet, wird am Dienstag weiter verhandelt.

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