04.04.2012 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 3579
347

Klagen behindern Querspange bis mindestens 2013

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(Erbach) - Zwei Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss der Querspange der B 311 zur B 30 sind beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim anhängig. Sie bündeln etliche Klagen von Donaurieder und Dellmensinger Bürgern. Sechs Wochen hatten die Kläger Zeit die Begründung nachzureichen. Am Donnerstag läuft diese Frist ab.

"Die Begründung ist sehr wichtig", betont Oliver Knörr, Sprecher des Regierungspräsidiums (RP) Tübingen, da das RP als Planungsbehörde dazu Stellung beziehen werde.

Rechtsanwalt Othmar Hagen vertritt mehr als 30 Donaurieder Bürger und hat eine umfassende Klagebegründung bereits Anfang der Woche eingereicht. Die Hauptkritik betreffe das Verkehrsgutachten, so Hagen. "Es ist widersprüchlich und unschlüssig." So seien die Verkehrsströme von Norden, beispielsweise von der Laichinger Alb, nicht ermittelt worden. Die Donaurieder fürchten, dass der Verkehr auf der Kreisstraße zunimmt. Zudem gehe es um die Lärmbelastungen. Hagen hofft auf einen politischen Kompromiss. "Vielleicht gibt es ja eine Lösung, dass der Verkehr nicht durch Donaurieden führt."

Auch Rechtsanwalt Andreas Staudacher, der die Dellmensinger Bürger vertritt, hat die Klagebegründung versandt. Die Dellmensinger pochen laut Staudacher auf eine Bahnunterführung. Zudem fürchten sie eine zusätzliche Lärmbelastung. Schon heute sei der Verkehr auf der B 30 bei einer bestimmten Windrichtung deutlich zu hören, so Staudacher. Er zweifelt die generelle Erforderlichkeit der Straße an. Denn niemand wisse, wann die Querspange gebaut werde. Vielleicht in 40 Jahren. "Und ob die Verkehrsgutachten dann noch stimmen?"

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