25.02.2011 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 3079
445

Anwalt kritisiert Verkehrsgutachten

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(Erbach) - Am ersten Tag des Erörterungstermins der geplanten Querspange der B 311 zur B 30 in der Erlenbachhalle wurde das Verkehrsgutachten heftig kritisiert. Der Anwalt der Bürgerinitiative "Lebenswertes Donaurieden", Othmar Hagen, bezweifelte nach dem Vortrag, dass die geplante Trasse 3.6 überhaupt nötig sei.

Eine der grundsätzlichen Überlegungen für die Querspange sei, die Achse zwischen Schwarzwald und Ulm zu stärken, betonten die Verkehrsplaner beim Rückblick auf die Planungsgeschichte. Laut Verkehrsgutachten werde die Querspange täglich rund 15.500 Autos und 1.650 Lastwagen aufnehmen. Für die Stadt Erbach hieße das eine Entlastung von etwa 6.600 Fahrzeugen auf der B 311. Für Donaurieden bedeute dies neben der Entlastung der B 311 eine Zunahme von täglich 1.000 Fahrzeugen auf der Kreisstraße nach Bach. Auch Ersingen und die Ortsdurchfahrt Dellmensingen würden profitieren.

Anwalt Othmar Hagen kritisierte die Zahlen als nicht nachvollziehbar und wies daraufhin, dass vor allem der Verkehr aus Richtung Blaubeuren zunehmen werde, und zwar über Donaurieden. Zudem betonte er: "Ich komme selbst aus Ulm und würde nie die Querspange nutzen, um nach Ehingen zu kommen." Die Querspange würde nur denjenigen dienen, die in Richtung Bodensee und Allgäu fahren. Einige Bürger pflichteten ihm bei und wiesen auf den täglichen Stau im morgendlichen Berufsverkehr auf der B 30 bei Ulm-Wiblingen hin. Den habe das Regierungspräsidium nicht berücksichtigt.

Bürgermeister Achim Gaus forderte ein "Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr" in Erbach. Dies müsse im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt werden. Auch die Lkw-Maut auf Bundesstraßen, wie vom Bundesverkehrsministerium geplant, wurde angesprochen. Die Planer kamen bei ihrer Berechnung zu dem Ergebnis: Vor der Maut zu fliehen und von der Bundesstraße abzufahren, würde sich für die Mehrzahl der Brummifahrer nicht lohnen.

Bei der anschließenden Diskussion der Varianten erläuterten die Mitarbeiter der Straßenbaubehörde, warum sich die Variante drei durchsetzen konnte. Maßgeblich bei der Bewertung sei das Naturschutzrecht gewesen, wie der Artenschutz und die Vorgaben Natura 2000, zu der auch FFH-Gebiete gehören. Auch das Wohnumfeld und der Naherholungswert für die Bürger sei einbezogen worden. Alle Varianten seien noch einmal geprüft worden und die Variante drei, einschließlich der Untervarianten, hätte sich als die bestmögliche herausgestellt. "Außer bei den landwirtschaftlichen Flächen", gab ein Mitarbeiter zu.

Petra Stark, Referatsleiterin für Recht und Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium, machte klar, dass es eine Entscheidung bis Freitag nicht geben wird. Der Planfeststellungsbeschluss soll frühestens vor den Sommerferien kommen. Die Sitzung zog sich bis in die späten Abendstunden. Vor allem über den Anschluss der Querspange an die B 311 wurde heftig diskutiert.

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